Motoroller - Betriebserlaubnis ohne Halter?
Ich brauche dringend eure Hilfe und bitte auch um keine Verurteilung, da es meine erste Erfahrung ist mit einem Roller Kauf.
Meinen 50ccm Motorroller habe ich von einem Mann in Berlin ohne Kaufvertrag gekauft, und dieser übergab mir den Motorroller mit der Betriebserlaubnis. Er meinte zu mir, er hätte dem Roller von seinem Nachbarn gekauft. Jetzt (2.5 Monate später) will ich den verkaufen. Auf der Betriebserlaubnis stehen der Name und die Anschrift des Halters es nicht. Auch ein Polizist könnte mir nicht beantworten, wo ich meinen Namen dort eintragen lassen kann. Es bewundert mich jetzt, warum der Vorbesitzer seinen Namen nie draufhatte. Die betriebserlaubnis wurde auch erst ein Monat vor dem Kauf ausgestellt, laut Stempel unten, also Juli 2017. Die Erstzulassung ist aber 2015. Ich füge ein Foto hierzu.
Kann mir jemand sagen, was ih hier machen soll? Wie kann ich da meinen Namen eintragen lassen und ob ich dafür einen Kaufvertrag oder irgendwas brauche. Wenn ja dann habe ich den nicht, was mache ich dann Und wie geht es weiter?
LG
3 Antworten
Die betriebserlaubnis wurde auch erst ein Monat vor dem Kauf
ausgestellt, laut Stempel unten, also Juli 2017. Die Erstzulassung ist
aber 2015
Das ist auch nicht die Original Betriebserlaubnis.
Das Fahrzeug hat eine EG Typgenhemigung (in der Betriebserlaubnis ist die e-Nr. sogar angegeben).
Das was Dir vorliegt ist eine Einzelbetriebsgenehmigung nach §4 Abs 3 FZV, die die Techn. Prüfstelle der DEKRA erstellt hat.
Ab Werk hatte der Roller 2015 aufgrund seiner EG-Typgenehmigung ein "Certificate of Conformity" auch "COC-Papier" genannt als Betriebserlaubnis. Beim Verkauf 2017 hatte der Vor-Vorbesitzer vermutlich sein COC Papier verbummelt.
Je nach Hersteller kann Preis und Aufwand ein neues COC-Papier ausstellen zu lassen höher sein, als die Begutchtung durch einen amtl. anerk. Sachverst. der DEKRA (Ost) oder TÜV (West) und eine Einzelbetriebserlaubnis machen zu lassen, vorallem ist der zeitliche Aufwand bei einem Verkauf viel geringer.
Daher hat Dein Roller JETZT 2017 eine Einzelbetriebgenehmigung, obwohl er 2015 eine EG-Typgenehmigung hatte.
Bei Zulassungsfreien Fahrzeugen, die kein eigenes amtl. Kennzeichen führen müssen (Versicherungskennzeichen) müssen keine Halterdaten in die Betriebsgenehmigung eingetragen werden.
Die Felder sind bei Allgemeinen Betriebserlaubnissen und Einzelbetriebserlaubnissen zwar oft vorhanden, bei COC-Papieren aber nie.
Der Halternachweis ist dann die Versicherungsbestätigung.
Anders als bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen ist es bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen nicht zwingend notwendig, Eigentümer- / oder Halterdaten in der ABE einzutragen.
Da muss kein Name eingetragen werden, die Betriebserlaubnis hat nur die Aufgabe die Zulassung zum Straßenverkehr nachzuweisen.