Andere Felgen als im Schein reicht Kopie?
Hallo,
Ich möchte auf meinem Auto 17 Zoll Felgen aufbauen, im Schein stehen nur natürlich nur die kleinen15 Zoll drinne... Reicht es wenn ich eine Kopie von meinem Fahrzeugbrief dabei habe? Da stehen die 225/45/17 drin..
Ist es dann bei einer Polizeikontrolle legal?
4 Antworten
Im Fahrzeugschein steht nur noch eine Reifengröße drin.
In der Regel ist aber eine Vielzahl möglich. Informier dich darüber, ob es für die Felgen eine ABE gibt oder ob sie sowieso vom Hersteller zugelassen sind.
Dann brauchst du auch keine Kopie.
Du musst dir mal die Felgen genau anschauen, da müsste eine KBA Nummer eingestanzt sein (meist auf der Innenseite). Mit der kannst du feststellen, ob die wirklich zu deinem Auto passen.
Ich habe noch keine.. ich möchte mir die bei Ebay noch kaufen
Niemand muss den Teil II als Kopie oder Original bei einer Prüfung (auch nicht bei der HU) dabei haben.
Wenn es im CoC bzw. im Teil II steht -> dann ist es zulässig und du brauchst nichts extra mitführen.
Ansonsten müssten sich manche wohl einen Anhänger ans Motorrad schrauben damit sie alle Dokumente im Original mitführen (z.B. BMW R 1200 GS) was da so an Rad-/Reifenkombinationen zulässig ist. ;)
Aber die Polizei weiß ja nicht die vorgeschriebenen Maße auswendig. Es sind Golf 6 Felgen die ich auf meinem Golf 5 haben möchte.
Die Polizei weiß ja nicht dass 225/45/17 Zugelassen sind.
Außerdem benötigt man da nicht ein Traglastgutachten oder so etwas? Ich habe es nur gehört...
Gibt es irgendwo im Internet ein Gutachten zu den Golf 6 Felgen, wo steht dass man sie auf einem Golf 5 fahren darf?
Und ob sie das wissen. Dazu haben sie einen Laptop mit.
Die Polizei weiß ja nicht dass 225/45/17 Zugelassen sind.
Doch. Wir leben ja nicht mehr in den 1920er Jahren. Es gibt sowas wie "mobiles Internet" und darüber können auch solche Angaben abgefragt werden.
Schwierig wird es nur dann wenn irgendwelche Pfeifen ihren Job nicht richtig machen und die E-Nummer des Fahrzeugs in den Papieren streichen (wie bei meiner BMW passiert). Dann kann man nicht mal eben nachschauen was im CoC steht... Aber das ist ein anderer Fall.
Traglastgutachten benötigen die Felgen, nicht die Reifen. Denn bei den Reifen ist die Traglast abzulesen.
https://www.reifen.de/static/tipps-tricks/reifentipps/tragfaehigkeitsindex
Brauch ich das Traglastgutachten für die Felgen zwingend? Oder reicht es wenns im lt. COC Zugelassen idt?
Für originale Felgen mit VW-Teilenummern gibt es keine ABE oder ein Teilegutachten. Ein fähiger VW-Mitarbeiter in einer Vertragswerkstatt bekommt die Infos aber aus dem Servicenetz von VW/Audi. Wenn die das nicht machen wollen/können kann man sich direkt an VW wenden.
Habe dir da mal was rausgesucht:
Wenn die Felgen den Maßen im Coc bzw. dem alten Fahrzeugschein entsprechen, kann ich die dann eintragungsfrei Fahren mit dem Traglastgutachten und der COC?
Nein. Weil die Felgen vom anderen Modell nicht mit dem "älteren" Golf gemeinsam homologiert wurden.
Es geht nicht um die Maße sondern um die Felge ansich.
Und wie darf ich sie dann fahren?
Wie schon geschrieben -> bei VW wegen dem Lastgutachten nachfragen... Oder einfach montieren und fahren. Im Unterschied zu Stahlfelgen sieht man allerdings das da "irgendwas nicht original ist" - sofern der Prüfer alle bei dem Golf verwendeten Felgen im Kopf hat. ;)
Nein !! Eine Kopy reicht idR nicht aus eine Zulässigkeit nachzuweisen. Geh zur zulassungsstelle und lass die entsprechende Rad reifenkombination auch im Schein nachtragen was möglich ist wenn diese im Originalbrief bereits eingetragen ist.
Das ist nicht mehr notwendig und auch nicht zielführend.
Und: Den Beweis muss man nicht selbst führen sondern die Polizei vor Ort.
Wenn man sich die Kombination nun eintragen lassen würde -> dann würde man sämtliche andere zulässigen Kombinationen ja ausschließen.
Beim PKW nicht so relevant wie beim Motorrad - und dort der größte Krampf in ganz Europa (weil es das natürlich nur in Deutschland gibt).
Mal zum Einlesen:
https://www.gs-world.eu/index.php?thread/11027-reifenfreigaben-alles-umsonst/
Meine BMW fällt genau in diese Problematik: EG-Zulassung, EZ im März 2000. Der dämliche Satz wird automatisch in die Papiere bei Ummeldung eingefügt, aber es steht ja nichts drin. Soll ich also Reifen aus dem letzten Jahrtausend fahren oder aktuelle Reifen, welche technisch nicht den Stand von vor über 20 Jahren haben (und teilweise gar nicht mehr erhältlich sind)?
Meine Yamaha war von 1995. Den - ich zitiere - "Blödsinn mit den Reifen tragen wir nicht ein" (DEKRA aaS). Warum? Weil sämtliche Reifen die in der Freigabe von Yamaha aus den 1990ern stand inzwischen nicht mehr produziert werden. :D
Daher: UBB bzw. EG-Freigabe vom Reifen separat mitführen und gut. Dort ist dann angegeben das sie zum Fahrzeug passen.
Alle Rad-Reifen-Kombinationen eintragen -> da hätte die Allonge bei meiner BMW alleine schon vermutlich über 10 Seiten. :D
Ganz einfache Antwort:
Nein, das reicht nicht. Eine Kopie ist kein "gültiges Dokument" und daher ist es genau so als ob du den Fahrzeugschein gar nicht mitführen würdest.
Du musst das Original bei Bedarf vorzeigen können.
Leider nicht hilfreich weil es an der Frage vorbeigeht.
Der Teil II hat nichts im Fahrzeug zu suchen. Weder als Kopie noch wie von dir vorgeschlagen als Original.
Woher seh ich ob sie vom Hersteller zugelassen sind? Es sind Golf 6 Felgen und ich fahr nen Golf 6