Roller gekauft, Betriebserlaubnis erloschen?
Servus Community, ich habe Anfang November einen Roller Privat gekauft, ihn umgemeldet, gefahren. Alles soweit Okay, jetzt habe ich allerdings diesen Monat ein schreiben unserer Stadt bekommen das der Roller keine Betriebserlaubnis aufgrund diverser Mängel hat und ich doch bitte eine neue Betriebserlaubnis vorzeigen soll. Nachdem ich die Stadtverwaltung anrief habe ich erfahren, dass der Vorbesitzer wohl angehalten wurde und der Roller schneller lief als erlaubt, jetzt habe ich natrülich das Problem an der backe. Beim Kauf (mit Zeugen und Kaufvertrag) hat der Verkäufer nicht ein Wort oder vermerk bezüglich der erloschenen BE gemacht, was er eigentlich hätte tuen müssen. Kann ich den Kaufvertrag aufgrund Arglistiger Täuschung nichtigen, bzw. was kann ich jetzt tuen?
3 Antworten
ja, kannst du, aber er wird das geld nicht mehr haben
normal wäre für euch beide das allerbeste, wenn ihr einfach zurücktauschen würdet, er bekommt seinen roller, du das geld
wird er aber nicht wollen, dann musst du klagen, musst du mit geld in vorleistung gehen, das ist auch eine straftat, er wird verlieren, wird dir alles bezahlen müssen
aber kein geld haben
versuche ihm klar zu machen, dass es für euch beide am besten ist, wenn ihr das einfach cancelt, wird er aber nicht verstehen, du wirst noch mal gut kosten haben und einen titel gegen ihn haben
vielleicht geht er dann mal arbeiten und du kannst pfänden
was macht er denn für einen eindruck, kernasozial oder könnte der noch mal auf steuerkarte arbeiten?
das ist eigentlich immer das allerentscheidenste für die weitere vorgehensweise
Er war an sich sehr glaubwürdig als wir damals da waren, nur musste ich beispielsweise einen Kaufvertrag aufsetzen da kam seinerseits immer was wie "mein Drucker spinnt" ich denke mal ich rufe ihn gleich an
Im falle eines frisierten Rollers wird in der Regel die Betriebserlaubnis direkt von den Beamten eingezogen. Wenn dies aus welchen Gründen auch immer nicht passiert ist (ABE nicht dabei) dann wird das Fahrzeug per Verwaltungsakt durch die Zulassungsstelle stillgelegt. Davon muss der Verkäufer Kenntnis gehabt haben. Man kann also davon ausgehen das dieser den erheblichen Mangel absichtlich verschwiegen hat. Damit besteht natürlich auch die Möglichkeit den Kaufvertrag wieder Rückgängig zu machen oder der Verkäufer die Kosten für die Neuverteilung übernimmt.
Es ist doch möglich, dass er die Frisierung rückgängig gemacht hat. Wenn du den Roller vorführst und alles o.k. ist, darfst du ihn weiter fahren. Man nennt es nur Erlöschen der BE, faktisch bleibt die BE die selbe.
Doch, dafür gibt es Mängelkarten auf denen vermerkt wird, daß alles wieder in Ordnung ist.
Ahja. Und der kontrollierende Polizeibeamte nimmt dann den Verwaltungsakt der Erteilung einer neuen BE vor. Alles klar.
Sofern lediglich eine offene Mängelkarte im Raum steht, ist die BE noch nicht entzogen.
Die BE war/ist nicht eingezogen und physikalisch hält der FS sie noch in Händen.
Wie kann jemand bitte eine Betriebserlaubnis in den Händen halten? Sry, mir wirds echt zu dumm. Erst wird eine Mängelkarte mit dem Entzug der BE gleichgesetzt, dann wird die Betriebserlaubnis mit dem Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis vermischt - sinnlos.
Mir gehts ja nicht um die BE es sind unnötige Kosten die dann auf mich zu kommen wenn ich zum TÜV o.ä. gehe, ich möchte wissen ob ich den Käufer zivilrechtlich belangen kann.
das ist auch strafrecht
Eine Betriebserlaubnis kann sich nicht von allein wieder erteilen, nur weil die Mängel abgestellt wurden.