Anzeige auf Mängelschein bei Erlöschen der Betriebserlaubnis?

2 Antworten

Bei dem Reifen ist es entscheidend, was das für ein Fahrzeug ist.

Bei Mofas, Mopeds, Klein- und Leichtkrfaträdern (bis 125ccm) beträgt die Mindestprofiltiefe nur 1,0mm und nicht 1,6mm wie bei den übrigen Fahrzeugen.

Somit ist dann ein Reifen mit 1,0mm Verschleißgrenze und Verschleißgrenze ist KEIN Mangel und kann auch nicht mit einem Bußgeld belegt werden.

eltas51 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 21:58

In meinem Falle sind es 125cc. Der Beamte hat trotzdem auf dem Mängelschein "Reifen" angekreuzt und als Bemerkung "1mm Profiltiefe" vermerkt.

Bezüglich dem Reifen warst Du also mit einem Kraftfahrzeug unterwegs bei dem die Mindestprofiltiefe dieser eine Millimeter ist, da es ja mit dem Fahren weiter abnehmen wird und dadurch die Mindestprofiltiefe unterschritten wird ist es ein Mangel, da aber zum Zeitpunkt der Kontrolle noch das Mindestmaß vorhanden war ist es keine Anzeige.

Um den Mängelbericht abgestempelt zu bekommen muß ein erlaubter Lenker dran sein und ein Reifen der nicht bereits bis Mindestmaß runtergefahren ist.

Die Anzeige ist wegen der Sache mit der Betriebserlaubnis, nicht wegen dem abgefahrenen Reifen.

eltas51 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 11:14

Alles klar danke, das war meine Frage :)