Detailfragen: Auto-Überführung Schweiz - Deutschland?
Im großen und ganzen hab ich soweit alles im Netz finden können was den Import betrifft. Wo es nun noch harkt: Unbedenklichkeitserklärung?
Brauch ich die vom Hersteller oder tuts da nich auch ein Brief von nem deutschen baugleichem Fahrzeug? Sowohl die HSN,TSN als auch die KBA Nummer (EG-Typengenehmigung) finden sich in den Briefen bei den deutschen Fahrzeugen.
2 Antworten
Salue
Wenn der Wagen neuer ist als ca. 1997 und es sich um einen PW handelt, ist ein sogenanntes COC (Certificate of Conformity) in der Schweiz erhältlich.
Dieses ist EU-Papier für die Zulassung von Fahrzeugen in der ganzen EU und der Schweiz anerkannt. Damit kannst Du den Wagen mit Sicherheit in Deutschland einlösen.
Dieses Dokument bekommst Du entweder beim Markenhändler, der Dir das Auto verkauft hat, oder dann beim Schweizer Importeur oder der Werksniederlassung in der Schweiz, auf Anfrage.
In der Regel ist es kostenlos. Der Lieferant des COC braucht eine Kopie des Fahrzeugausweises oder mindestens die Chassisnummer Deines Wagens.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Salue
Die COC Papiere wurden erst ab etwa Baujahr 1996 in der EU eingeführt.
Du könntest aber beim Schweizer Importeur anfragen, ob er in solchen Fällen von sich eine Bestätigung ausstellt, in der alle erfüllten Normen aufgeführt sind.
Die Schweiz hatte in dieser Zeit nicht die Europäischen Abgas- und Lärmvorschriften, sie waren deutlich strenger als die Europäischen Länder. In Deutschland galten die Abgasvorschriften ECE15.04.
Die Schweizer Modelle sind nach den US83 Abgasvorschriften geprüft. Die in der Schweiz gültigen Vorschriften AGV82 verlangten deutlich tiefere NOx (Stickoxyd-Emissionen) als Deutschland.
Zudem galten tiefere Limiten bei der Geräusch-Vorbeifahrtsmessung als in D.
Der Wagen dürfte inzwischen als Oldtimer gelten (bei Euch das H-Kennzeichen). Vielleicht gibt es bei der Zulassung sogar Erleichterung deswegen, da kenne ich das D Gesetz zu wenig.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Das wollte ich wissen, vielen Dank!
Die Papiere sollten leicht zu bekommen sein, der Importeur is beim Kollegen zumindest recht angetan von dessen Erhaltung von 2 Fahrzeugen.
Ja, hier wird er direkt zum Oldtimer (is ja schon 32, 30 müsste er dazu sein).
Die Unbedenklichkeitserklärung in diesem Fall, kenne ich als Nachweis des Zollamtes über Zoll und Einfuhrsteuer. Die wirst du also vom Zollamt bekommen müssen.
Der Wagen ist Baujahr 1984, wurde aber auch in D verkauft und von einem deutschen Fahrzeug wäre auch ein Brief vorhanden.
Ne Erklärung dürfte ich auch beim freundlichen Vertragshändler hier um die Ecke bekommen nehm ich mal an?