Wegen Reklamation schon den vierten Urlaubstag vergeudet. Und die Waschmaschine geht immer nocht nicht. Kann ich Schadensersatz geltend machen?

4 Antworten

Habt ihr direkt beim Händler reklamiert? Wie lange ist der Kauf her?

Hier ist das Problem, dass ihr wohl Garantieleistungen in Anspruch genommen habt - das ist fast immer zum Nachteil des Kunden, zumindest in den ersten 6 Monaten. Man müsste schauen, ob die Reparaturversuche im Rahmen der Garantie auch als Nachbesserung i.S.d. BGB ausgelegt werden können. Die Folge wäre ein Rücktrittsrecht nach zweimaliger erfolgsloser Nachbesserung

Neolec87 
Beitragsersteller
 22.09.2015, 11:42

Danke für die Antwort. Also ich habe beim Händler angerufen und wurde direkt zum Service-Center des Herstellers weitergegeben. Die Waschmaschine wurde im Oktober 2013 gekauft. Im August kam nun der Schaden. Nun ist der Techniker heute zum dritten Mal da. Und ich glaube nicht das er es hin bekommt. Wir wollen einfach nur wieder Wäsche waschen! Aber so etwas kann doch echt nicht sein. :-( Ich habe nun auch einen Beschwerdebrief direkt zum Hersteller gesendet da ich bei der Telefondurchwahl nur ein Radio vorgesetzt bekomme und Musik hören darf.... 

franneck1989  22.09.2015, 11:44
@Neolec87

Dann habt ihr euch offenbar für die Garantie entschieden. Nach einem solch langen Zeitraum hättet ihr auch für die Gewährleistung nachweisen müssen, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war.

Jetzt wird euch nichts weiter übrig bleiben, als die Bedingungen der Garantie herauszusuchen und dort eure Antworten zu finden.

Droitteur  22.09.2015, 12:43
@franneck1989

Ich persönlich würde, wenn das Kind nun schon einmal in den Brunnen gefallen ist, trotzdem versuchen, die Gewährleistung durchzuboxen und dem Händler die Herstellerhandlungen zuzurechnen.

Ohne Komplikationen zu riskieren kann ich dir jedoch nur voll zustimmen.

franneck1989  22.09.2015, 12:51
@Droitteur

Danke für deine Einschätzung und die Bewertung.

Man könnte den Händler zumindest mal damit konfrontieren, wäre gespannt, wie er reagiert. 

was hat dein privater Urlaub damit zu tun?

Du musst dreimal nachbessern lassen.

franneck1989  22.09.2015, 11:38

Nö, zweimal

Mal abgesehen von der Garantie/Gewährleistungsentscheidung sind die Urlaubstage kein bezifferbarer Schaden. Ergo kein Schadensersatz.

Neolec87 
Beitragsersteller
 23.09.2015, 13:01

Was bedeutet kein bezifferbarer Schaden? Wenn ich 4 Tage nicht arbeiten gehen konnte und damit Zuhause bleiben musste weil die Firma es nicht auf die Reihe bringt! Dann hab ich doch auch einen Schaden! Arbeitszeit x Stundenlohn.... Oder wird so etwas nicht anerkannt? 

AalFred2  23.09.2015, 13:07
@Neolec87

Wieso? War das unbezahlter Urlaub?