Wegen Reklamation schon den vierten Urlaubstag vergeudet. Und die Waschmaschine geht immer nocht nicht. Kann ich Schadensersatz geltend machen?
Hallo Zusammen,
wir wissen nicht mehr weiter! Wir haben einen Garantiefall mit unserer Waschmaschine. Der Gummi wurde auf seltsame Weise eingezogen und Sie funktioniert nicht mehr. Nun habe ich am 24. August eine Reklamation beim Hersteller eingereicht. Da mich der Händler dorthin überstellt hat. In KW 36 Kamen dann auch Techniker welche die Waschmaschine repariert haben. (1. Urlaubstag weg) Nach dem ersten Waschversuch kam die Ernüchterung! Sie ging immer noch nicht!
Daraufhin haben wir wieder Reklamiert und es kam wieder ein Techniker! (2. Urlaubstag weg). Dieser meinte zu uns, dass die Waschmaschine kaputt sei und das Lager ausgetauscht werden muss, dies aber 2-3 Wochen dauern kann. (Darf so etwas überhaupt sein?)
Dann hatten wir einen Termin auf den 15.09.2015. Dort sollte das Lager nun endlich ausgetauscht werden. (3. Urlaubstag weg) Kurz vorher wurden wir angerufen das sich der Techniker kurzfristig Krank gemeldet hat!
Heute 22.09. (4. Urlaubstag weg) und die Waschmaschine ist gerade am reparieren! Ob es klappt bleibt fraglich! Der Techniker ist sogar sehr unfreundlich gegenüber meiner Freundin!
Nun die Frage: Habe ich hier eine Chance etwas rechtlich geltend zu machen? Ich habe doch eigentlich schon nach dem zweiten nicht erfüllen der Reparatur das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine neue Waschmaschine zu verlangen und ggf. auch die 4 Tage Urlaub als Schadensersatz einzuklagen oder? Muss ich nun direkt über den Hersteller oder kann ich den Händler dafür geltend machen?
Liebe Grüße
4 Antworten
Habt ihr direkt beim Händler reklamiert? Wie lange ist der Kauf her?
Hier ist das Problem, dass ihr wohl Garantieleistungen in Anspruch genommen habt - das ist fast immer zum Nachteil des Kunden, zumindest in den ersten 6 Monaten. Man müsste schauen, ob die Reparaturversuche im Rahmen der Garantie auch als Nachbesserung i.S.d. BGB ausgelegt werden können. Die Folge wäre ein Rücktrittsrecht nach zweimaliger erfolgsloser Nachbesserung
Dann habt ihr euch offenbar für die Garantie entschieden. Nach einem solch langen Zeitraum hättet ihr auch für die Gewährleistung nachweisen müssen, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war.
Jetzt wird euch nichts weiter übrig bleiben, als die Bedingungen der Garantie herauszusuchen und dort eure Antworten zu finden.
Ich persönlich würde, wenn das Kind nun schon einmal in den Brunnen gefallen ist, trotzdem versuchen, die Gewährleistung durchzuboxen und dem Händler die Herstellerhandlungen zuzurechnen.
Ohne Komplikationen zu riskieren kann ich dir jedoch nur voll zustimmen.
Danke für deine Einschätzung und die Bewertung.
Man könnte den Händler zumindest mal damit konfrontieren, wäre gespannt, wie er reagiert.
was hat dein privater Urlaub damit zu tun?
Du musst dreimal nachbessern lassen.
Nö, zweimal
Mal abgesehen von der Garantie/Gewährleistungsentscheidung sind die Urlaubstage kein bezifferbarer Schaden. Ergo kein Schadensersatz.
Was bedeutet kein bezifferbarer Schaden? Wenn ich 4 Tage nicht arbeiten gehen konnte und damit Zuhause bleiben musste weil die Firma es nicht auf die Reihe bringt! Dann hab ich doch auch einen Schaden! Arbeitszeit x Stundenlohn.... Oder wird so etwas nicht anerkannt?
Wieso? War das unbezahlter Urlaub?
Danke für die Antwort. Also ich habe beim Händler angerufen und wurde direkt zum Service-Center des Herstellers weitergegeben. Die Waschmaschine wurde im Oktober 2013 gekauft. Im August kam nun der Schaden. Nun ist der Techniker heute zum dritten Mal da. Und ich glaube nicht das er es hin bekommt. Wir wollen einfach nur wieder Wäsche waschen! Aber so etwas kann doch echt nicht sein. :-( Ich habe nun auch einen Beschwerdebrief direkt zum Hersteller gesendet da ich bei der Telefondurchwahl nur ein Radio vorgesetzt bekomme und Musik hören darf....