Wegen häufiger Krankheit zum Betriebsarzt?
Hallo, ich bin nun seit langer Zeit immer wieder krank gewesen. Wegen unterschiedlichsten Dingen. Angefangen von starken Kreislaufproblemen über Wochen, ohne auffindbare Ursache, immer wieder der Verdacht etwas neurologischem, dann doch nicht, später verschiedene Entzündungen, Magen- und Darmgeschwüre und Entzündung (auch durch Medikamente), viele Dinge die man im Verdacht hatte die es dann doch nciht waren und am Ende kann eigentlich keiner genau sagen was Auslöser der Reihe von Krankheiten war und wie das alles zusammenhing.
Jedenfalls kamen dadurch sehr viele Krankheitszeiten zusammen, über ca. 1 Jahr immer wieder krankgeschrieben, kurzzeitig arbeiten, dann wieder krank usw. Da auch mit AU-Bescheinigungen einiges schief lief wurde zwischenzeitlich auch eine Abmahnung ausgesprochen.
Nun werde ich zum Betriebsarzt geschickt. Nun meine Frage, was wird dieser machen? Führt dieser eigene Untersuchungen durch? Oder geht man da nur hin damit der AG prüfen kann ob man vielleicht simuliert? Und wie prüft der Betriebsarzt das? Muss man diesem Unterlagen, Befunde, Bescheinigungen etc. vorlegen? Bzw. darf er diese anfordern oder ähnliches? Oder entscheide ich selbst was ich diesem erzähle und was nicht? Und wie sieht es mit Schweigepflicht aus, gerade auch dem AG gegenüber?
VIelen Dank!
6 Antworten
Der Betriebsarzt ist dem Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Du bist ihm gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet und er ist nicht befugt, deine Krankmeldung zu überprüfen. Lies dir mal § 3 Abs. 3 c durch. Da ist genau definiert, was der Betriebsarzt darf.
Dein Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht nach, wenn er prüfen lässt, ob deine Erkrankung arbeitsbedingt ist.
Einem Arbeitgeber entstehen durch solche häufige Ausfälle auch entsprechende Kosten, sodass ihm das Arbeitsrecht zugesteht, dich im Rahmen einer Prüfung zu einem Betriebsarzt zu schicken. Damit kommt ein Arbeitgeber unter anderem auch seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern nach, indem er auch von seiner Seite sicherstellt dass man eine gute ärztliche Versorgung hat. Ihm jetzt unterstellen, dass er dich des Simulantentums überführen will, würde meines Erachtens jetzt zu weit gehen
Schweigepflicht von einem Arzt zum anderen gibt es nicht. Natürlich will dein Arbeitgeber wissen, ob es sich lohnt, dich weiter zu beschäftigen. Da du bereits abgemahnt wurdest, wirst du bei mangelnder Mitwirkung gekündigt.
er prüft, ob dein gesundheitszustand wirklich so arg ist, dass keine hoffnung mehr auf besserung besteht.
Ich kenne dein Problem, mir ging es schon bei meiner ersten Ausbildungsstelle ähnlich, wo ich wegen zu vielen krankheitsbedingten Fehlzeiten (v.a. Magen-Darm) damals auch wieder zur Betriebsärztin geschickt wurde. Die hat mich dann wie schon bei der Einstellungsuntersuchung komplett und ganz gründlich untersucht (v.a. meinen Bauch) und alles wissen wollen wegen den Fehlzeiten und meiner Krankengeschichte zuvor (sie hat damals gemeint ich würde ihr mit RDS ein Morbus Crohn verheimlichen wollen, den es aber bei mir bis dato nicht gab!). Anschließend musste ich dann zu einem Vertrauensarzt (Amtsarzt), der mich dann noch gründlicher in die Mangel nahm. Als der mich dann auch noch zu fachärztlichen Untersuchungen schicken wollte, habe ich es freiwillig abgebrochen.
Ich weiß nun nicht wie es genau bei dir beim Betriebsarzt sein wird, ich kann mir aber schon vorstellen, dass er dich auch komplett untersucht und alles wegen deinen Krankheiten wissen will, um zu beurteilen, ob du noch arbeitsfähig bist. Vielleicht werden bei dir auch noch weitere Untersuchungen folgen, aber Diagnosen und Befunde darf der BA meines Wissens nicht an den Arbeitgeber weiter melden, sondern nur beurteilen, ob weiterhin mit langfristigen Ausfällen zu rechnen ist und du für deine Arbeit noch tauglich bist oder sie für dich nicht mehr gut ist.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen und drücke dir die Daumen. LG