Lohnabrechnung während Krankheit - muss der AG die schicken?

2 Antworten

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Es gibt für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine Lohnabrechnung dem Arbeitgeber bei Krankheit zuzustellen, er ist nur zur Übergabe am Arbeitsplatz verpflichtet, da es für den Arbeitnehmer grundsätzlich eine "Holschuld" bei den Arbeitspapieren wie einer Lohnabrechnung gibt.

Natürlich sollte er bei Abwesenheit des Arbeitnehmers die Abrechnung nicht einfach am Arbeitsplatz ablegen, sondern erst einmal zurückhalten, bis der Arbeitnehmer die Arbeit wieder aufgenommen hat.

tls65 
Beitragsersteller
 13.06.2013, 15:22

Hey danke für deine Antwort. Seit ich diese Frage gestellt habe, hatte ich schon einen Termin bei dem Anwalt und er bestätigte voll und ganz was du/ihr geantwortet hast/habt. Wenn es rechtlich ok ist, dann ist es für mich natrülich auch ok. Ist halt nur echt doof, dass die Sachen noch in meinem Büro landen. Aber sogar dagegen kann ich laut Anwalt wohl nichts machen. Ich nehme das jetzt dann so hin. Ist ja noch das kleinste Übel im Moment.

Familiengerd  13.06.2013, 17:18
@tls65

Bei uns wurde das so gehandhabt, dass - bei kurzer Abwesenheit und bekannt guten Verhältnissen - ein Kollege den verschlossenen Umschlag entgegengenommen hat; ansonsten wurde die Abrechnung bei kurzer Erkrankung im Büro behalten, bei längerer Erkrankung zugeschickt.

Übrigens muss der Arbeitgeber noch nicht einmal eine Lohnabrechnung ausstellen, wenn sie mit der vorherigen Abrechnung identisch ist.

Sicherlich sollte Dir dein AG deine Abrechnung dann auf dem postweg zukommen lassen! Ruf an und erinnere ihn ggf. daran!

tls65 
Beitragsersteller
 25.05.2013, 20:35

Danke für deine Antwort. Auf der Lohnabrechnung steht ja sogar die private Adresse, aber trotzdem bekommen wir die immer ins Büro.

Nun bin ich das erste Mal seit längerer Zeit krank und weiß deshalb nicht, wie das genau geregelt ist.

Ich bat letztes Jahr mehrfach darum, dass man sie mir nach Hause schickt, da mir eine Abrechnung schon entwendet wurde, aber bis heute hat sich nicht getan.

Nun weiß ich aber nicht, ob der AG die Pflicht hat die Lohnabrechnungen zu versenden oder ob es nur eine Nettigkeit wäre.