Wegen eine Wochen Abwesenheit aus dem Deutschkurs rausgeschmissen... Darf man das?
Eine Freundin von mir wurde aus dem Deutschkurs rausgeschmissen, weil sie eine Woche vor den Ferien weggefahren ist . Da ihr Ehemann eine Woche vor ihre Ferien sein Urlaub hatte sind sie weggefahren. Sie wurde dann von der Sekretärin angerufen, sie erklärte ihr dass sie im Ausland ist und die letzte Woche abwesend sein wird. Daraufhin sagte die Sekretärin, dass sie sich eine neue Schule suchen soll.
Darf man überhaupt sowas machen ich meine sie bezahlt um diesen Deutschkurs zu besuchen und das ist keine Pflicht..
kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen?
6 Antworten
Ja, das dürfen sie. Anscheinend nimmt deine Freundin so einen Kurs nicht allzu ernst.
Sie hat sich nicht abgemeldet. Von daher..
Na klar darf man das!
So etwas gehört kommuniziert und nicht wie hier geschehen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist häufig an den Besuch von Deutschkursen gebunden... mit Teilnahmeverpflichtung!
Ein Abbruch zeigt das Betreffende Person eine Auflage verletzt hat, dies kann zur Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis führen..denn die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen hängt auch von der Bereitschaft der Integration durch das Erwerben von Deutschkenntnissen ab.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das ist eine Grundlage für das Verstehen und Beherrschen der Regeln des Gastlandes.
In diesem Falls sollte die Teilnehmerin mit den gesamten Gebühren des Kurses belastet werden. Sämtliche Sozialleistungen der Vergangenheit sollten revidiert und zurück gefordert werden.
Die Ausländerbehörde sollte einen entsprechenden Hinweis auf Pflichtverletzung erhalten.
Eine Ausweisung sollte zeitnah erfolgen und behördlich durch Festnahme und Abschiebehaft sicher gestellt werden.