Darf der Provider meine Daten an die Polizei weitergeben?

11 Antworten

Nein, die Polizei darf das nicht. Aber wenn eine Anzeige gegen Dich vorliegt, darf die Staatsanwaltschaft das beantragen bei Gericht. Staatsanwälte werden aber nur tätig, wenn es sich um öffentliches Interesse handelt, welches verfolgt werden muss. Wenn die Dich wirklich wegen einer Anzeige wegen Beleidigung angerufen haben, wird das nicht weiter vefolgt werden. Wenn Du ihm aber gedroht hast, ihn zu verletzten oder zu töten, dann klär das unbedingt ab, bevor die Vorladung kommt. Vielleicht handelt es sich aber nur um eine ganz normale Ermittlung im Zusammenhang mit Prepaidkarten oder gestohlenen Telefonen.

David8808 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 00:01

Danke schön

Die Polizei braucht dazu den Provider gar nicht.

Alle Provider müssen zwingend alle Daten jeder Telefonnummer bei der Regulierungsbehörde hinterlegen.

Und die Polizei kann ganz einfach elektronisch dort mittels der Nummer diese Daten abfragen - das betrifft den Datenaustausch zwischen Behörden.

Die brauchen keinerlei Gerichtsbeschluß oder sowas. Die Provider haben immer alle Daten an eine Behörde heraus zu geben. Die Polizei ist eine Behörde, unter Behörden geht das dann ganz schnell.

Das ist nur eine Frage von Sekunden und die Polizei hat alle Daten, die sie braucht.

firepower  23.11.2011, 10:25

Dieses Statement ist absolut falsch!!!

Schon mal was von Menschen- bzw. Bürgerrechten gehört? Den sogenannten Abwehrrechten des Bürgers gegenüber dem Staat? Stehen in unserem Grundgesetz! Hier speziell das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 (1) i.V.m. 1 (1) GG.

Ein Eingriff ist hier nur auf Grund einer gesetzlichen Grundlage möglich und eine Formvorschrift, die hier zwingend ist, ist nun mal die Einholung einer richterlichen Entscheidung!

Gäbe es diese gesetzlichen Regelungen nicht, würden wir seit langen in einem Überwachungsstaat leben, ähnlich wie vor 67 Jahren!!!

Mir ist nicht ganz klar, wie die Verbindung zwischen der Auslands-Prepaid-SMS und Deiner hiesigen Vertragsnummer hergestellt werden sollte, ohne Deinen Namen zu kennen.

Bist Du sicher, dass Du nichts anderes ausgefressen hast?

Übrigens hat der Polizist recht, wenn er Dir keine Auskünfte gibt, bevor Du ihm nicht Deinen Namen gesagt hast. Man kann sich ja schließlich mal verwählen oder ein Mitbewohner/Lebensgefährte der "Zielperson" geht ans Telefon - da möchte man schon sicher gehen, dass die Informationen auch (nur) bei dem tatsächlich Betroffenen landen. Der Polizist wusste mit Sicherheit, wie Du heißt - der wollte nur die Bestätigung, dass Du auch wirklich selbst am Telefon bist.

Ja kann er er ist sogar dazu verpflichtet

Dilithium  16.11.2011, 23:49

Nein, stimmt nicht. Diese Entscheidung darf nur ein Richter treffen.

akalosch  16.11.2011, 23:53
@Dilithium

Ja dann muss er die daten aber trotzten an die grünen geben

Hallo,
die Polizei wird wohl nicht anrufen, sondern sich die Daten direkt beim Anbieter besorgen.

Lasse mich raten.
Bei dem Anruf wurde die Rufnummer unterdrückt?

Übrigens sind Drohungen nicht strafbar, Du kannst soviel drohen wie Du möchtest, aber sollte etwas vor fallen, könntest Du ein Problem haben.
Nur bei Beleidigungen könntest Du Probleme bekommen.

Du könntest auch vor jemanden stehen und drohen, dass Du ihn umhaust, es wird strafrechtlich nichts geschehen.
Hast Du dabei jedoch einen Gegenstand in der Hand oder erhebst die Hand, wäre es eine Bedrohung und diese wäre strafbar ;)

Also die Polizei kann wahrscheinlich die Daten beim Anbieter anfordern, aber wird wohl nicht bei Dir anrufen um Deine Daten zu erfragen.

Du könntest Dich Morgen selber an die Polizei wenden und nachfragen.
Wahrscheinlich sind sie erstaunt und würden gerne die Anrufe an Deinem Handy auswerten, denn wenn sich jemand als Polizist zu erkennen gibt, obwohl dieser kein Polizist ist, findet es die Polizei nicht lustig und könnte gegen den Anrufer ein Verfahren wegen Amtsanmaßung vorbereiten.

Das wäre für den Anrufer wohl heftiger als eine lächerliche Anzeige gegen Dich wegen irgendwelcher Drohungen.

Oder Du hakst den Anruf als Kinderkacke ab und lachst über den Troll.


Ich hatte solch einen ähnlichen Fall vor etlichen Jahren:
In meinem Aktenkoffer hatte ich einen hohen Betrag (600,--DM) und sah aus dem Augenwinkel wie ein Jugendlicher meinen Koffe öffnete und darin wühlte.
Aus Refelx drehte ich mich herum und habe den Typen umgehauen.

Einen Tag später stand angebliche kripo in dem Laden und wollten mich sprechen.
Nunja, sie konnten sich nicht ausweisen und als ich in der Dienststelle anfragte, wusste niemand etwas davon.


Frage also einfach mal nach ;)

outfreyn  17.11.2011, 08:50

Übrigens sind Drohungen nicht strafbar, Du kannst soviel drohen wie Du möchtest, aber sollte etwas vor fallen, könntest Du ein Problem haben.

Dünnes Eis! Lies mal den § 241 StGB...

David8808 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 00:17

Ebben nicht.

Die Nummer war nicht unterdrückt und konnte sogar ausmachen aus welchen Revier der Anruf kam. Weil ich die Nummer im Internet recherchiert habe.