Thailändischer Führerschein in Deutschland anerkannt?
Ich bin Deutscher und habe 8 Jahre lang in Thailand gelebt. Im Dezember 2015 war ich das erste mal seit der Auswanderung in DE für einen Monat Urlaub. Dann bin ich am 30. Mai 2016 endgültig nach Deutschland zurück gezogen. Kurz davor habe ich einen thailändischen Führerschein gemacht. Ich habe mir von einem Freund und später einem Polizisten sagen lassen das ich 3 Monate von der einreise an in Deutschland fahren darf. Dazu muss ich sagen das ich nie aus Deutschland abgemeldet war.
Ich war bei der KFZ-Zulassungsstelle für meinen Landeskreis verantwortlich und die haben mir gesagt das ich sogar 6 Monate fahren darf wenn ich mindestens ein halbes Jahr im Ausland gelebt habe und den Führerschein im Ausland gemacht habe. Was das Umschreiben angeht habe ich alle Informationen.
Nun, darf ich überhaupt in Deutschland damit fahren und wenn ja, wie lange überhaupt? Ich habe mal woanders angerufen und die haben mir am Telefon gesagt das ich 6 Monate ab der ANMELDUNG in Deutschland fahren darf aber da ich ja nie abgemeldet war meinte sie es wäre nicht gültig.
6 Antworten
An- und Abmeldung hat mit dem Führerschein überhaupt nichts zu tun. Du mußt mindestens 6 Monate in Thailand gewesen sein, dann darfst Du mit dem Thaiführerschein PLUS anerkannter Übersetzung und Klassifizierung z.B. vom ADAC hier 6 Monate fahren. Als Nachweis solltest Du besser eine Kopie Deines Passes mit Visa-Stempeln dabei haben. Nach 6 Monaten nach Wiedereinreise ist der Thai-FS hier nicht mehr gültig, deswegen ist eine Umschreibung erforderlich, wofür Du allerdings alle Prüfungen - Theorie und Praxis plus 1. Hilfe - machen mußt. Der einzige Vorteil gegenüber Fahranfängern bei der Umschreibung besteht darin, daß Du keine Pflichtfahrstunden machen mußt.
Sofern keine polizeiliche Anmeldung im Sinne des Melderechts vorliegt, zählen die 185 Tage (6 Monate) ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland (z.B. über Stempel im Pass bei Ausreise bzw. Einreise feststellbar)
Ist der thailändische Führerschein nicht in lateinischen Buchstaben ausgestellt, so gilt er in Deutschland nur zusammen mit einer deutschen Übersetzung (alternativ ist ein Internationaler Führerschein mitzuführen).
Quelle: § 29 FeV
Grundsätzlich hast du sofort nach Einreise eine deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen, sofern du hier einen ordentlichen Wohnsitz begründest. Allerdings gibt dir der Gesetzgeber 6 Monate die Möglichkeit, die jetzt erforderliche deutsche FE zu erwerben. In Ausnahmefällen ist sogar eine Verlängerung auf 12 Monate möglich.
Die Regel lautet: Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz haben, dürfen im Umfang der ausländischen FE im Inland vorübergehend ein Kfz führen. Sobald ein Wohnsitz begründet wird, verlierst du rein rechtlich die Berechtigung ein Kfz zu führen (da du planbar und nicht mehr vorübergehend hier bist).
Deine 6 Monatsfrist beginnt am 30. Mai 2016 zu laufen.
Gehe am besten zum Strassenverkehrsamt und lass deinen Führerschein umschreiben. Dann kannst du dir sicher sein das alles in Ordnung ist.
Wenn du nie in Deutschland abgemeldet warst, kann es allerdings gut sein, das die sagen das du offiziell nie dort gelebt hast und somit kann dein Führerschein ungültig sein.
Deshalb umschreiben lassen, und warten was passiert. Wenn du einen gültigen deutschen Schein bekommst, ist alles sicher.
Ich weiß was das Umschreiben angeht schon alles. Mir gehts darum ob ich mit der Thai-FE hier auf begrenzte Zeit überhaupt fahren darf?
Bei einer Verlegung des Wohnsitzes in die EU (ist auch DE) darfst Du generel mit einem ausländischen Führerschein ein Jahr lang herunfahren ... (vom Tag an, wo Du Dich angemeldet hast ... das aknn aber für einige Länder eine andere Frist-Länge sein.). Danach brauchst Du einen lokalen Führerschein (bzw einen EU Führerschein). Das mit den 3 Monaten gilt für Touristen, und da auch nicht für die Toursten selbst, sondern für ihr ausländisches Auto..
Ich hatte einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland und Thailand. Bin auch dort zur Schule gegangen.
Man kann keine zwei Erstwohnsitze gleichzeitig in zwei Ländern haben.
Am Erstwohnsitz ist man "Steuerpflichtig".
Da Du nicht in DE gelebt hast und in einem anderen Land einen Erstwohnsitz hattest, wurdest Du in DE abgemeldet.
Lasse Dich ja nicht auf etwas anderes ein:
Du musst sonst noch die Krankenkassenprämien und anderes nchabezahlen.
wie kommt es, dass man 8 Jahre in Thailand verbringt und gleichzeitig in Dland noch gemeldet ist?.
Du wirst dort gearbeitet haben, weiterhin in Dland Steuern usw gezahlt haben? Damit ist der FS für dich in Dland nutzlos.
Das ist aber im Sinne keine Auswanderung.
Ich bin mit 11 Jahren ausgewandet, jetzt bin ich 19. Meine Eltern hatten mich nie abgemeldet. Bin dort zur Schule gegangen.
das ist recht speziell, du bist auf die Behördenwillkür angewiesen. Schätze, um in Dland mit dem Thai-FS fahren zu dürfen brauchst auch einen Internationalen oder eine amtliche Übersetzung. Ob du dieses bekommst?
Deine Meldeadresse ist nachweislich gegeben. Damit dürfte der Prüfung nix im Wege stehen.
Um es klar zu beantworten, weil ich das Gleiche erlebt habe. Du kannst als Tourist 6 Monate mit einem Thai-Fuehrerschein in Deutschland fahren. Da der ohnehin zweisprachig - thai/englisch - ausgestellt ist, gibt es keine Probleme mit der Polizei, sofern du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast. Da fragen sie auch ganz versteckt nach. Dann bist du naemlich nicht als Tourist in Deutschland und nicht berechtigt, mit einem Thai-Fuehrerschein dort zu fahren. Spaetestens nach 6 Monaten gilt der Thai-Fuehrershein nicht mehr und du musst fuer einen deutschen Fuehrerschein, die vereinfachte Fuehrerscheinprufeung ablegen.
einfach umschreiben geht nicht, es ist eine vereinfachte theoretische und praktische Prüfung fällig.