Thailändischer Führerschein in Deutschland anerkannt?

6 Antworten

An- und Abmeldung hat mit dem Führerschein überhaupt nichts zu tun. Du mußt mindestens 6 Monate in Thailand gewesen sein, dann darfst Du mit dem Thaiführerschein PLUS anerkannter Übersetzung und Klassifizierung z.B. vom ADAC hier 6 Monate fahren. Als Nachweis solltest Du besser eine Kopie Deines Passes mit Visa-Stempeln dabei haben. Nach 6 Monaten nach Wiedereinreise ist der Thai-FS hier nicht mehr gültig, deswegen ist eine Umschreibung erforderlich, wofür Du allerdings alle Prüfungen - Theorie und Praxis plus 1. Hilfe - machen mußt. Der einzige Vorteil gegenüber Fahranfängern bei der Umschreibung besteht darin, daß Du keine Pflichtfahrstunden machen mußt.

Sofern keine polizeiliche Anmeldung im Sinne des Melderechts vorliegt, zählen die 185 Tage (6 Monate) ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland (z.B. über Stempel im Pass bei Ausreise bzw. Einreise feststellbar)

Ist der thailändische Führerschein nicht in lateinischen Buchstaben ausgestellt, so gilt er in Deutschland nur zusammen mit einer deutschen Übersetzung (alternativ ist ein Internationaler Führerschein mitzuführen).

Quelle: § 29 FeV

Grundsätzlich hast du sofort nach Einreise eine deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen, sofern du hier einen ordentlichen Wohnsitz begründest. Allerdings gibt dir der Gesetzgeber 6 Monate die Möglichkeit, die jetzt erforderliche  deutsche FE zu erwerben. In Ausnahmefällen ist sogar eine Verlängerung auf 12 Monate möglich.

Die Regel lautet: Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz haben, dürfen im Umfang der ausländischen FE im Inland vorübergehend ein Kfz führen. Sobald ein Wohnsitz begründet wird, verlierst du rein rechtlich die Berechtigung ein Kfz zu führen (da du planbar und nicht mehr vorübergehend hier bist).

Deine 6 Monatsfrist beginnt am 30. Mai 2016 zu laufen.

Gehe am besten zum Strassenverkehrsamt und lass deinen Führerschein umschreiben. Dann kannst du dir sicher sein das alles in Ordnung ist.

Wenn du nie in Deutschland abgemeldet warst, kann es allerdings gut sein, das die sagen das du offiziell nie dort gelebt hast und somit kann dein Führerschein ungültig sein.

Deshalb umschreiben lassen, und warten was passiert. Wenn du einen gültigen deutschen Schein bekommst, ist alles sicher.

peterobm  11.07.2016, 20:40

einfach umschreiben geht nicht, es ist eine vereinfachte theoretische und praktische Prüfung fällig. 

ttomw 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 20:43
@peterobm

Ich weiß was das Umschreiben angeht schon alles. Mir gehts darum ob ich mit der Thai-FE hier auf begrenzte  Zeit überhaupt fahren darf?

azervo  11.07.2016, 21:13
@ttomw

Bei einer Verlegung des Wohnsitzes in die EU (ist auch DE) darfst Du generel mit einem ausländischen Führerschein ein Jahr lang herunfahren ... (vom Tag an, wo Du Dich angemeldet hast ... das aknn aber für einige Länder eine andere Frist-Länge sein.). Danach brauchst Du einen lokalen Führerschein (bzw einen EU Führerschein). Das mit den 3 Monaten gilt für Touristen, und da auch nicht für die Toursten selbst, sondern für ihr ausländisches Auto..

ttomw 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 20:38

Ich hatte einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland und Thailand. Bin auch dort zur Schule gegangen.

azervo  11.07.2016, 21:09
@ttomw

Man kann keine zwei Erstwohnsitze gleichzeitig in zwei Ländern haben.

Am Erstwohnsitz ist man "Steuerpflichtig".

Da Du nicht in DE gelebt hast und in einem anderen Land einen Erstwohnsitz hattest, wurdest Du in DE abgemeldet.

Lasse Dich ja nicht auf etwas anderes ein:

Du musst sonst noch die Krankenkassenprämien und anderes nchabezahlen.

wie kommt es, dass man 8 Jahre in Thailand verbringt und gleichzeitig in Dland noch gemeldet ist?. 

Du wirst dort gearbeitet haben, weiterhin in Dland Steuern usw gezahlt haben? Damit ist der FS für dich in Dland nutzlos.

Das ist aber im Sinne keine Auswanderung. 

ttomw 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 20:37

Ich bin mit 11 Jahren ausgewandet, jetzt bin ich 19. Meine Eltern hatten mich nie abgemeldet. Bin dort zur Schule gegangen.

peterobm  11.07.2016, 20:46
@ttomw

das ist recht speziell, du bist auf die Behördenwillkür angewiesen. Schätze, um in Dland mit dem Thai-FS fahren zu dürfen brauchst auch einen Internationalen oder eine amtliche Übersetzung. Ob du dieses bekommst? 

Deine Meldeadresse ist nachweislich gegeben. Damit dürfte der Prüfung nix im Wege stehen.

Um es klar zu beantworten, weil ich das Gleiche erlebt habe. Du kannst als Tourist 6 Monate mit einem Thai-Fuehrerschein in Deutschland fahren. Da der ohnehin zweisprachig -   thai/englisch - ausgestellt ist, gibt es keine Probleme mit der Polizei, sofern du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast. Da fragen sie auch ganz versteckt nach. Dann bist du naemlich nicht als Tourist in Deutschland und nicht berechtigt, mit einem Thai-Fuehrerschein dort zu fahren. Spaetestens nach 6 Monaten gilt  der Thai-Fuehrershein nicht mehr und du musst  fuer einen deutschen Fuehrerschein, die vereinfachte Fuehrerscheinprufeung ablegen.