Wegen 1g Cannabis 15 Sozialstunden - was dagegen tun?
Hallo, ich wurde am Rosenmontag mit 1,7g Cannabis rausgezogen. Mir wurde nur das Cannabis entnommen, danach durfte ich weitergehen. Ich erhielt per Post eine Vorladung zu der ich auch erschienen bin, die Beamtin meinte, sie wolle mir helfen und ich solle keine Aussage machen. Sie hat es auch nicht an die Führerscheinstelle weitergeleitet zum Glück. Sie meinte, es wird vorraussichtlich eingestellt, aber nun kam ein Brief der Staatsanwaltschaft, worin es heißt, von der Strafverfolgung wird abgesehen, wenn ich 15 Sozialstunden ableisten werde.
Nun, ich bin Abiturient, arbeite nebenbei 30 Stunden die Woche in einer Bäckerei, mache bei einer Klinischen Studie mit und fliege am 20. August nach Australien.
Nicht nur das ich keine Zeit für so einen Mist habe, ich sehe das auch überhaupt nicht ein. Was kann ich dagegen tun?
Lg
13 Antworten
>>Was kann ich dagegen tun?<<
Du kannst unter Angabe des Az Widerspruch einlegen, Deine Gründe schritlich erläutern und auf diese Weise
a) die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass weiterer bürokratischer Aufwand zulasten der Staatskasse das Delikt zwar nicht ungeschehen macht, aber dessen Geringfügigkeit ungerechtfertigt aufbläht
oder
b) mit dem Widerspruch den Widerstand der Staatsanwaltschaft dahingehend herausfordern, das Verfahren nicht einzustellen, eine Anklage zu formulieren und schließlich die Verhandlung vor Gericht durchzusetzen.
Zur Erläuterung:
Die Staatsanwaltschaft kann geringfügige BtM-Verfahren einstellen; sie muss aber nicht.
Meine unbedeutende Meinung:
15 Sozialstunden sind nicht lebenslänglich.
Beantrage sie in 15 Raten à 1 Stunde abarbeiten zu dürfen und säubere in Bälde zwei Wochen lang Koala-Bär-Käfige im Zoo als Vorbereitung auf Deine im August stattfindende Reise, damit Du einer staatsanwaltlichen Antwort auf Deinen ggf. zu formulierenden Widerspruch entgehst, in welcher dann womöglich steht, dass Du die 15 Studen auch gerne nach Deiner Australienreise abarbeiten darfst.
Thx for * (1.301)
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Schreiben um eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO handelt. Falls in dem Schreiben nichts von § 153a StPO steht, korrigier mich bitte. Hierfür ist deine Zustimmung erforderlich. Wenn du mit den 15 Sozialstunden nicht einverstanden bist, dann verweigere halt die Zustimmung.
Dann wird das Verfahren jedoch nicht eingestellt mit der Folge, dass du dich wohl auf eine Hauptverhandlung vorbereiten musst. Wann diese sein wird, kannst du in der Regel nicht beeinflussen. Gut möglich, dass die Verhandlung z.B. erst im September stattfindet. Gerade wenn du ab Mitte August nicht mehr in Deutschland bist, kann es damit ratsam sein, die Sozialstunden zu akzeptieren.
Sei dankbar, daß Du keine wirklich Strafe mit Eintrag ins Strafregister bekommen hast und leiste die Sozialstunden brav ab, wenn Du Deine berufliche Kariere nicht gefährden willst!
Außerdem kannst Du froh sein auf diese Weise einen Denkzettel erhalten zu haben, der Dir hoffentlich den Spaß an weiterem Drogenkonsum verleiden wird - zu Deinem Besten!
Also dann viel Spaß und Erfolg beim Verrauchen Deiner besten geistig-seelischen Strukturen und Strebungen!
Naja, 15 h sind ja nun nicht so viel (das sind knapp 2 normale Arbeitstage à 8 h). Die kannst du ja aufteilen. Das kriegst du auch noch vor dem 20.August hin, denke ich.
Ich meine, da ist es nun besser, kooperativ zu sein, als auf Konfrontationskurs zu gehen. "Nebenbei 30 h pro Woche" während des Abiturs ist übrigens schon hart, das hätte ich ehrlich gesagt nicht gepackt (da hast du dir aber auch einiges zugleich zugemutet!).
Und ein Ratschlag: etwas mehr vorausschauend agieren. Das ist wie beim Autofahren: rechtzeitig die Geschwindigkeit rausnehmen, anstatt volle Lotte in Richtung auf das Hindernis zu fahren, und dann im letzten Moment eine Vollbremsung hinzulegen.
Viel Spaß in Australien! Ich denke, das wird klappen.
Frag die Staatsanwaltschaft, ob du die Sozialstunden auch in Australien ableisten kannst.
Oder bestehe auch einem fairen Verfahren, indem du dich zur Wehr setzen kannst.
Wenn du aus Australien zurück bist, gehst du dann zur MPU.
Vielleicht schaffst du es aber auch, bis zum August die Stunden abzuleisten und bist raus aus der Nummer. Bei deiner Uneinsichtigkeit rate ich dir eher zu den vorigen Varianten.
Zur MPU werde ich nicht müssen , außer die Staatsanwälte leiten das weiter .
Ja, ich denke, anhand der jetzigen Gesetzeslage und dem Mindset, dass hier viele noch haben, wäre es anscheinend wohl besser, mich zu fügen und wegen nichts diese Arbeit abzuleisten. Aber danke!
Wenn du die Strafe nicht akzeptierst, musst du mit der Weiterleitung fest rechnen.
Wenn du Autofahren unter Drogeneinfluss als normal ansiehst, hoffe ich, dass man dich schnellstmöglich aus dem Verkehr zieht - oder das du das selbst erledigst ohne andere zu schädigen.
Da bin ich ja froh, dass Ich das nicht als normal ansehe und zu Fuß erwischt wurde !
Da kann ich dich leider nur enttäuschen. Ich habe meinen Lappen noch und bin seid 5 Monaten frohfröhlich in Australien am smoken:)
Das war jetzt absichtlich provokant. Ich habe daraus gelernt, würde sagen so wie es gelaufen ist ist es perfekt gewesen. Doch der Denkzettel erinnert mich eher daran, vorsichtiger zu sein . Meinen Spaß hab ich immer noch ;)