Kleiner Waffenschein trotz Vorstrafe(BTMG)?

3 Antworten

Hallo,

Auf Grund Ihrer Vergangenheit könnte es schon sein, dass der Antrag auf den kleinen WS abgelehnt werden könnte. Dies entscheiden in der Regel die Länder.

Allerdings haben Sie bereits beim kleinen WS einige Auflagen zu beachten, auch am Sylvester !

Gruss Rodium

ztuhcs 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 22:52

Ich werde es wohl einfach mal probieren müssen. Finde es aber schon ziemlich komisch/falsch, dass ich durch so eine offensichtliche Jugendsünde mit Junkies gleichgesetzt werde(trinke ja nicht mal Alkohol, welcher bereits Minderjährigen legal verkauft wird). 

RODIUM  17.11.2017, 22:59
@ztuhcs

Hallo,

es zählt aber nicht das jetzt, sondern jenes, was Sie mal gemacht haben, und das ist so 2 Jahre her. Alles was mit "Drogen" zu tun hat wirft nun einmal ein schlechtes Bild auf den Menschen.

Viel Glück & Gruss Rodium

ZuumZuum  18.11.2017, 08:21
@ztuhcs

Das liegt am Eintrag im Erziehungsregister welcher automatisch im Bundeszentralregister landet. Dort erfolgt die Abfrage zur Zuverlässigkeit. Spätestens nach 4 Jahren nach Eintrag sollte dieser aber dann gelöscht sein.

So können sich solche Jugendsünden auch auf die Berufswahl auswirken, wenn man Polizei, Zoll, Berufssoldat oder andere Berufe im öffentlichen Dienst anvisiert.

Mit dem Ableisten der paar Sozialstunden ist der Drops nämlich dann lange noch nicht gelutscht. Und das wissen und bedenken die Allerwenigsten.

Vergiss den Waffensschein

ztuhcs 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 22:49

Es geht um den kleinen Waffenschein. 

Lumpazi77  17.11.2017, 23:14
@ztuhcs

Schon klar...vergiss es

GerhardRih  18.11.2017, 00:22
@Lumpazi77

Erstmal den Antrag stellen, dann sehen was entschieden wird. Immer die Allwissenden .....

Lumpazi77  18.11.2017, 02:38
@GerhardRih

Immer die Nichtwissendeen

ZuumZuum  18.11.2017, 08:24
@Lumpazi77

Immer die Nichtwissendeen

Fragt sich wer das ist. Im zarten Alter von 20 Jahren wird er nämlich wieder sauber sein.

Für Silvester nützt dir der kleine WS überhaupt nichts.

Das ist eine Genehmigung die Waffe zu führen jedoch nicht damit zu schießen.

Schießen darfst du nur auf befriedetem Besitztum mit Genehmigung des Hausrechtsausübenden und genau dort brauchst du keinen WS.

(P.S: Würde mich sehr wundern wenn es für Silvester 2017 nicht schon zu spät wäre)

ztuhcs 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 22:54

Das weiß ich. Nur geht es mir darum meine Schreckschusspistole mit zur Familienfeier zu nehmen, die nicht bei mir Zuhause statt findet. 

ztuhcs 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 23:11
@ztuhcs

So eben habe ich herausgefunden, dass dies kein Problem sei wenn ich die Waffe getrennt von der Munition transportiere. Also doch kein Bedarf. Trotzdem danke für alle Antworten. 

Lestigter  17.11.2017, 23:28
@ztuhcs

Nicht vergessen -trsnsportieren = verschlossenes Behältnis, geschlossen reicht nicht! (Rucksack mit kleinem Schloss durch die Zipper reicht)