Deutscher hat Schweiz verlassen trotz Schulden, was passiert wenn er wieder in die Schweiz kommt?

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Wird er bis nach Deutschland verfolgt? - Verfolgt nicht, aber die Schulden bleiben geschuldet und das Betreibungsamt seines ehm. Wohnorts wird über die Forderungen sog. Verlustscheine ausfertigen. Das sind eine Art Wertpapier mit dem der Gläubiger jederzeit die Forderung wieder erheben kann. Sie kann zwar nur in der Schweiz gerichtlich durchgesetzt werden, aber das örtliche Betreibungsamt wird trotzdem ein Auslandverfahren einleiten, für welches dann die deutschen Amtsstellen zuständig sind. Je nach Art der Schuld wird nämlich ein Betrugsverfahren in der Schweiz eröffnet, wenn es beispielsweise Sozialversicherungsabgaben sind, die geschuldet werden. Aber bei den oben erwähnten Schulden werden nur Verlustscheine ausgefertigt.

"Wenn nicht, was würde passieren wenn er wieder in die Schweiz kommen würde?" - Die Schulden bleiben bestehen. Sobald er sich irgendwo nieder lässt, kann der frühere Gläubiger am neuen Wohnort auf Basis der Verlustscheine das Pfändungsverfahren wieder in Kraft setzen. Das kann eine Weile dauern, aber es wird ihn früher oder später treffen.

"Wird er verhaftet?" Nicht unbedingt, aber das kann ihm blühen, wenn er den betreibungsamtlichen Aufforderungen keine Folge leistet. Dann wird er durch die örtliche Polizei einbestellt, nötigenfalls abgeholt und aufs Amt oder zum Gerichtstermin gebracht.

"Ist es möglich, dass er je wieder in der Schweiz wohnen kann?" - Er hat noch immer freies Niederlassungsrecht. Sollt er allerdings Sozialhilfe benötigen, wird ihm die Niederlassung verweigert. Hat er die Niederlassung noch vor der Notwendigkeit der Sozialhilfe erhalten, wird diese aufgehoben und er muss die Schweiz verlassen.

"Werden die Schulden die er hat immer höher wegen Verzugszinsen oder so?" Es werden für die Gläubier sog. Verlustscheine ausgestellt. Die bleiben bestehen, denn sie sind eine Art Wertpapier. Und, ja, logisch, denn die ausstehenden Forderungen bleiben bestehen und der Schuldzins an den geschuldeten Betrag kumuliert angerechnet. Zu einem x-beliebigen Zeitpunkt kann der Schuldner mit seinem Verlustschein beim örtlichen Betreibungsamt antraben und wieder ein Pfändungsbegehren stellen. Das geht dann im abgekürzten Verfahren.

SchKG (Schuld-, Betreibungs- und Konkursgesetz) ist nicht ganz einfach und es kommt sehr auf die konkreten Umstände an. Man kann die Abläufe nur bis zu einem bestimmten Punkt pauschal beantworten.

Fragerichler  07.10.2018, 03:02

Das bedeutet je länger ein Verlustschein liegengeblieben ist je höher ist die gesamte Forderung wenn der Gläubiger das Verfahren wieder aufrollt?

Oder ist der Verzugszins egal ob nach einem oder fünf Jahren immer der selbe?

Ich habe da einmal etwas fon 5% gesehen

Pschumah 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 13:06

Vielen vielen Dank für diese ausführliche Antwor!! Das klingt ja alles noch relativ "harmlos" bzw. man kann das wieder ins Lot bringen. Ich frage mich nur noch wie hoch die Schuldzinsen wohl ca. sind. Je nach dem wird der Schuldenberg riesig und das dauert weiss Gott wie lange bis es abbezahlt ist ...

tenno5034  31.07.2018, 18:03
@Pschumah

5 oder 6%. p.a. Wenn du auf den Schuldner einwirken kannst, wäre eine Begleitung durch einen Schuldenberater/treuhänderischen Sanierungsspezialisten wirklich sauberer. Auch wenn es 5, 6 oder gar 8 Jahre dauert. Dafür ist die Geschichte dann unter Kontrolle und schlägt einen nicht irgendwann von hinten ins Genick.

Gemäß Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG) können die Schulden auch in Deutschland eingetrieben werden.

Pschumah 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 12:43

Vielen Dank für die Antwort. Das kann eingetrieben werden, in Ordnung. Aber wenn es nicht eingetrieben wird und er wieder in die Schweiz kommen möchte?

GanMar  31.07.2018, 13:11
@Pschumah

Die Schweizer haben auch nichts zu verschenken, die werden sich schon darum kümmern, daß die Salden ausgeglichen werden.

In der Schweiz wirst du bei der Einreise auch wegen einer kleinen Verkehrsbusse festgenommen, wenn du nicht gleich bezahlen kannst.

Diese Erfahrung hat ein Nachbar von uns gemacht, der noch nicht mal wusste, dass er sich eine Busse in der Schweiz eingehandelt hatte.

Natürlich werden die Schulden auch in Deutschland eingetrieben.

Pschumah 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 13:07

Oh ok :O aber er wurde nicht ins Gefängnis gesteckt oder?

Goodnight  31.07.2018, 21:40
@Pschumah

Nein man hat ihm beim Grenzübertritt gesagt, dass er eine offene Verkehrsbusse hat.

Er hatte die Wahl, die Busse gleich zu bezahlen oder von der Polizei mitgenommen zu werden.

Da er gerade am Umzug in die Schweiz war, konnte ihm die Busse in Deutschland nicht zugestellt werden.

Deshalb hat er eben gar nichts von der Busse gewusst.

Ist heute immer wieder ein Lacher :-)

Pshumah könntest du mir eventuell sagen was jetzt passiert , konnten sie ihn in Deutschland betrieben oder nicht ? Soweit ich weis ist in Deutschland von der Schweiz her keine Betreibung möglich und auch kein Konto Pfändung ..wäre nett wenn du mir da antworten könntest