Darf ich als Mieter mein Fenster als Werbefläche nutzen?
Hallo,
ich habe parallel zum Studium ein Kleingewerbe und wohne mitten in der Innenstadt an einem großen Marktplatz. Meine Wohnung ist von diesem Platz aus für jedermann gut sichtbar, weshalb ich bei einem meiner Fenster, dass in Richtung Platz gerichtet ist, immer die Rolläden unten habe, da mir sonst jeder in die Wohnung gucken kann. Da ich somit das Fenster faktisch sowieso nicht nutze, frage ich mich nun, ob ich, sofern im Mietvertrag nicht anders geregelt, generell meine Wohnungsfenster als Werbefläche nutzen darf, bspw. indem ich sie mit einer Werbefolie für mein besagtes Kleingewerbe überklebe?
9 Antworten
Was ist das denn für ein Kleingewerbe?
Gegen gewerbliche Tätigkeiten ohne Publikumsverkehr, Geräuschbelästigung und die nach außen nicht sichtbar sind kann der Vermieter nichts machen.
Alles andere Bedarf seiner Zustimmung.
Da kommen doch auch Kunden zu dir in die Wohnung!?
Wenn ja, Vorsicht! Bekommt der Vermieter das mit kann es Ärger geben.
Ähm nein, seit den < zwei Jahren, die ich das nun mache, kam das soweit ich mich erinnere bisher noch nie vor- außer wenn irgendwas zur Abholung verabredet war. Normalerweise werde ich angerufen/angeschrieben, dann wird das Problem geschildert, ein Termin vereinbart und ich komme persönlich vorbei.
Das kann Dir nur der Vermieter sagen. Da kann soviel rein spielen.
Definitiv nicht.
Werbebanner sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.
Außerdem werden die Fenster einer Mietwohnung in der Regel nicht für solche Werbezwecke vermietet.
Der Vermieter kann Dir also die Nutzung der Fenster durch Werbung verbieten.
Diese Frage kann dir hier keiner seriös beantworten. Dein erster Blick sollte deinem Mietvertrag gelten. Im häufig genutzten Standardmietvertrag steht ausdrücklich drin, dass solche Anbringungen nicht gestattet sind. Sollte das bei dir nicht der Fall sein, solltest du dich bei deiner Stadt/Gemeinde informieren. Das örtliche Baurecht kann ebenfalls Einschränkung bezüglich Werbeanbringungen enthalten.
Nein, da musst du deinen Vermieter schon vorher fragen. Das hat ja eine Wirkung darauf, wie das Haus von außen wahrgenommen wird.
Kurz gesagt handelt sich um einen PC-Notdienst/IT-Dienstleistungen.