Umzug im Mutterschutz: Was ist mit AG, Elterngeld etc.?
Hallo, ich habe folgendes Problem, was für mich im Moment noch wirr ist, aber vielleicht hat jemand gleiches durchgemacht und kann mir helfen. Ich gehe Anfang Mai in den Mutterschutz, davor setze ich meine Urlaubstage und bin dadurch nur bis Mitte April arbeiten. Ich werde allerdings kurz danach umziehen, in ein anderes Bundesland, weil mein Mann dort schon arbeitet. Ich habe meinem Chef vorerst nur gesagt, daß ich 2 Jahre weg bin, werde aber sehr wahrscheinlich nicht mehr wiederkommen. Nun habe ich überlegt, ob ich reinen Tisch mache und gleich kündige, aber da weiß ich nun nicht, ob ich dann nicht meinen Anspruch auf Elterngeld verliere, weil man ja im Beschäftigungsverhältnis (BV) stehen muss. Genauso verhält es sich nach dem Elterngeld: Wer zahlt dann meine Krankenversicherung? Wenn kein BV besteht, muss ich das ja selbst. Oder hebt ein Umzug alles auf? Andere Variante: Ich sage meinem Chef gar nichts, erst nach ein paar Monaten, wenn ich schon längst umgezogen bin. Alles kompliziert ;) Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. DAAANKE :)
2 Antworten
Wenn du verheiratet bist, und kein Einkommen hast, bist du über deinen Mann krankenversichert. Das kostet für ihn das gleiche. Und wenn du während des Elternurlaubs in ein anderes Bundesland zu ziehen vorhast, musst du das deinem Arbeitgebetr natürlich mitteilen, damit er sich um Ersatz bemühen kann. Du wirst ja wohl nicht in zwei Jahren zwischen zwei Bundesländern zum arbeiten pendeln wollen.
Während des Elterngeldbezugs bist Du unabhängig vom BV beitragsfrei versichert, danach nur bei Elternzeit, aber Du könntest über Deinen Mann versichert werden. Deinen Anspruch auf EG verlierst Du nicht.