Wechsel vom Bund zur Kommune (Stadt) - Versetzung möglich oder Kündigung erforderlich?
Muss bei einem Wechsel als Beschäftigter (Angestellter) von einer Bundesbehörde zu einer Kommunalbehörde (Stadtverwaltung) gekündigt werden oder gibt es andere Möglichkeiten? Eine Versetzung ist im eigentlichen Sinne ja nicht möglich, da es ja Arbeitgeber auf verschiedener Ebene sind oder?
1 Antwort
Hallo pedi1111,
Du hast es schon richtig erkannt: Versetzung geht nicht, weil ein anderer Arbeitgeber. In § 4 Abs. 1 TVöD ist der Begriff der Versetzung definiert:
"Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigungbei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses."
Also gehts nur über Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Alles Gute, Martin