Kündigung der Zeitarbeitsfirma, da Airbus andere Zeitarbeitsfirma einsetzt, die günstiger ist?

4 Antworten

Als Leiharbeiter hat er als Maler/Lackierer etwa 4000,- € NETTO verdient ?

Entweder Du kennst den Unterschied zwischen Brutto und Netto nicht, oder Du hat von Leiharbeit nicht die geringste Ahnung -- oder Du erzählst hier ein Märchen.

Als Maler/Lackierer verdienst Du in der Leiharbeit 4000,- € nicht einmal brutto. Des Weiteren gibt es nach dem Gesetz kein Leiharbeitsverhältnis bei ein und demselben Kunden über mehrere Jahre.

Fazit :

Entweder Du glaubst auch wirklich ALLES - oder Du erzählst hier ein Märchen.

Ich vermute mal, die ZAF hat betriebsbedingt gekündigt, da sie für Deinen Freund keine andere Arbeit hat.

Das würde ich allerdings beim Arbeitsgericht mal prüfen lassen, indem ich Kündigungsschutzklage einreiche.

Die ZAF wird ja mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte haben und Dein Freund ist schon länger als sechs Monate beschäftigt. Daher greift das Kündigungsschutzgesetz und man sollte das auch nutzen.

Kündigungsschutzklage kann man bis zu drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Entweder durch einen Rechtsanwalt (falls Rechtsschutzversicherung vorhanden oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft) oder man geht selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Dort wird bei der Klageformulierung geholfen und das ist kostenlos.

Eine Abfindung könnte Dein Freund im Rahmen der Kündigungsschutzklage bekommen, wenn diese z.B. im Gütetermin vom Arbeitsrichter vorgeschlagen und von beiden Parteien angenommen wird (statt Weiterbeschäftigung).

Emalia80  16.10.2018, 08:40

Du hast das Modell der Zeitarbeitsfirmen aber auch nicht verstanden, oder. Zeit sagt doch alles. Dann soll der FS eben zu der anderen Firma wechseln.

Hexle2  16.10.2018, 08:48
@Emalia80
Du hast das Modell der Zeitarbeitsfirmen aber auch nicht verstanden,

Falls Du mich meinst kann ich Dir versichern, ich habe das "Modell ZAF" sehr gut verstanden und beruflich auch immer wieder damit zu tun.

Emalia80  16.10.2018, 08:54
@Hexle2

Ich auch, ich auch. Derzeit zwar nicht. Aber ich habe da noch nie eine Abfindung gesehen.

Familiengerd  16.10.2018, 14:06
@Emalia80

Deine persönlichen Erfahrungen in dieser Hinsicht sind völlig irrelevant! Sie haben überhaupt nichts mit den von Hexle2 beschriebenen Zusammenhängen zu tun!

Antwort und Kommentar von Hexle2 sind selbstverständlich völlig richtig!!

Emalia80  16.10.2018, 15:09
@Familiengerd

Du kennst dich ja gut mit dem Arbeitsrecht aus, kann man dir auch privat eine Frage stellen?

Familiengerd  16.10.2018, 15:18
@Emalia80

Dazu musst Du eine "Freundschaftsanfrage" stellen, damit Du die Frage als "persönliche Nachricht" stellen und ich sie ebenso beantworten kann - wenn Du das hier im Forum nicht möchtest.

Hexle2  16.10.2018, 16:04
@Emalia80
Derzeit zwar nicht

Im Gegensatz zu Dir, habe ich täglich mit den Arbeitsrechten zu tun und bin "nebenbei" auch ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht.

Ich habe hier nichts geschrieben, was nicht richtig wäre. Es sind nicht nur Vermutungen und Spekulation sondern Tatsachen aus meinem täglichen Arbeitsleben.

Familiengerd  16.10.2018, 16:17
@Familiengerd

Ergänzung:

Du solltest aber erwägen, die weitere Frage doch im Forum zu stellen, um nicht alleine auf EINE Antwort angewiesen zu sein.

Du erlebst ja hier, wie kontrovers Antworten ausfallen können - dabei müsstest Du Dir dann aber selbstverständlich Dein eigenes Urteil bilden.

dandy100  16.10.2018, 08:26

Kündigungsschutzklage bei einer ZAF? Das ist doch völlig illusorisch. Wenn es keinen Folgeauftrag gibt, ist man raus - das ist das Geschäftsmodell.

Und ob es einen Folgeauftrag gäbe und welchen Mitarbeiter die ZAF dorthin schickt und für geeignet hält und welchen nicht und ihm dementsprechend kündigt, kann kein Arbeitsgericht prüfen;; das kann die ZAF entscheiden wie sie will.

Hexle2  16.10.2018, 08:45
@dandy100
Das ist doch völlig illusorisch.

Dann solltest Du mal bei den Arbeitsgerichten nachschauen, wie viele ZAF's Kündigungsschutzverfahren laufen haben.

Eine ZAF ist ein AG wie jeder andere. Hat eine ZAF mal keinen Einsatz, trägt sie das Betriebsrisiko. In "normalen" Betrieben hat ein AG manchmal wegen z.B. Maschinenausfällen, Stromausfall, kein Material usw. auch keine Arbeit. Deswegen kann man nicht sofort entlassen und wenn, gibt es gerade deswegen das Kündigungsschutzgesetz. Hier kann und sollte man gerichtlich prüfen lassen, ob die Angaben des AG auch stimmen.

dandy100  16.10.2018, 09:01
@Hexle2

"Eine ZAF ist ein AG wie jeder andere".

Ne, sorry, aber das stimmt einfach nicht, ZA ist ein eigenes Geschäftsmodell und ist eben nicht mit anderen vergleichbar

"Hat eine ZAF mal keinen Einsatz, trägt sie das Betriebsrisiko"

Nein, das Riskio trägt der Arbeitnehmer - genau darum geht es ja bei ZA, wenn das anders wäre, würde sich das Geschäft nicht lohnen und die Firmen wären längst alle pleite.

Familiengerd  16.10.2018, 14:03
@dandy100
Nein, das Riskio trägt der Arbeitnehmer

Deine Kommentare sind inhaltlich-rechtlich schlicht und einfach falsch!!

In arbeitsrechtlicher Sicht ist eine Zeitarbeitsfirma ein Arbeitgeber wie jeder andere auch.

Und der Nichteinsatz ist Betriebsrisiko des Arbeitgebers! Die Zeitarbeitsfirma darf nur dann wegen fehlender Einsatzmöglichkeiten kündigen, wenn Einsätze auf absehbare zeit nicht möglich sind - die Rechtsprechung nimmt dabei etwa 6 Monate an!

Antwort und Kommentar von Hexle2 sind selbstverständlich völlig richtig!!

dandy100  16.10.2018, 14:22
@Familiengerd

!In arbeitsrechtlicher Sicht ist eine Zeitarbeitsfirma ein Arbeitgeber wie jeder andere auch."

Nein!

Antwort und Kommentar von Hexle2 sind selbstverständlich völlig richtig!

Nein!

die Rechtsprechung nimmt dabei etwa 6 Monate an!

Nein!

Es gelten allerhöchstens 3 Monate - so wie in jedem anderen Unternehmen auch!

Ich bin Personaler: Ich werde es ja wohl wissen!

Familiengerd  16.10.2018, 14:55
@dandy100

Dreimal "Nein!" sind selbstverständlich geradezu unschlagbare, unwiderlegbare, stichhaltige "Argumente" - wie Deine Behauptung, "Personaler" zu sein!

Ich bin Personaler: Ich werde es ja wohl wissen!

Wenn die Behauptung, "Personaler" zu sein, schon ein Kriterium für sichere Kenntnis in arbeitsrechtlichen Fragen sein soll - na, dann "gute Nacht" bei dem, was sich "Personaler" oft so leisten!

Es gelten allerhöchstens 3 Monate - so wie in jedem anderen Unternehmen auch!

Wie kommst Du denn auch "allerhöchstens" 3 Monate und dass das "in jedem anderen Unternehmen auch" so sein solle??

Nur als Beispiel:

In der Literatur kommt zwar die von die behauptete 3-Monate-Frist gelegentlich vor, das Bundesarbeitsgericht hat allerdings ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln bestätigt, das eine Unterbrechung der Einsatzmöglichkeit von 3 Monaten und 1 Tag als nicht ausreichend für die Begründung einer betriebsbedingten Kündigung bewertet hat (BAG, Urteil vom 18.05.2006, Az.: 2 AZR 412/05).

Im Übrigen kommt es auch immer auf die konkreten Umstände und Bedingungen an.

dandy100  16.10.2018, 15:07
@Familiengerd

Ein Urteil von 2006 eines! Arbeitsgerichts in Köln ist nicht maßgeblich für die gängige Praxis - hast Du eine Ahnung, wie unterschiedlich Arbeitsgerichte entscheiden? Offennsichtlich nicht.

Eine ZAF kann selbstverständlich aufgrund der Auftragslage kündigen - das kann ein "normales" Unternehmen nicht so ohne Weiteres, denn eine ZAf kann mangelnde Einsatzmöglichkeiten auch immer damit begründen, der Mitarbeiter sei ungeeigent für die vakanten Stellen - soviel zum Thema:

"Alleine die Tatsache, dass es zurzeit keine Einsatzmöglichkeit gibt, erlaubt keine Kündigung!"

Doch! Genau das ist das Geschäftsmodell von ZAF, und Abfindungen zahlen ZAF nicht - da kannst Du Dir ja mal ein Arbeitsgericht in Deutschland suchen, dass Dir da Recht gibt.

Familiengerd  16.10.2018, 15:13
@dandy100
Ein Urteil von 2006 eines! Arbeitsgerichts in Köln ist nicht maßgeblich für die gängige Praxis - hast Du eine Ahnung, wie unterschiedlich Arbeitsgerichte entscheiden? Offensichtlich nicht.

Offensichtlich ist Dir entgangen - dabei ist das unübersehbar belegt -, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts (!) Köln vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde!!!

Im Übrigen ist Deine weitere Argumentation einfach nur Unsinn und Du scheinst der Meinung zu sein, es "richtiger" zu wissen als das Bundesarbeitsgericht - meinetwegen!

dandy100  16.10.2018, 15:16
@Familiengerd

Langsam wird es aburd - geh mal zu einer ZAF persönlich hin und lies Dir da den Standardarbeitsvertrag durch - und dann reden wir weiter

Familiengerd  16.10.2018, 15:22
@dandy100
Langsam wird es aburd

Weil ich auf die rechtliche Situation darstelle - im Gegensatz zu Dir, der offensichtlich nur von seinen (irrelevanten) persönlichen Erfahrungen und Meinungen ausgeht - und auf ein Urteil des BAG hinweise, das Du geflissentlich ignorierst?!?

Hexle2  16.10.2018, 16:06
@dandy100
 geh mal zu einer ZAF persönlich hin und lies Dir da den Standardarbeitsvertrag durch

Stell Dir vor, das habe ich schon öfter gemacht.

Allerdings nicht bei den ZAF's sondern Arbeitsverträge von Leiharbeitnehmern. Was in diesen Verträgen z.T. drin steht, ist reine Makulatur weil gesetzlich nicht haltbar.

In so einen Vertrag kann ich viel schreiben, wenn es aber rechtswidrig ist, kann da stehen was will, es findet keine Anwendung, wenn der AN sich wehrt und das steht ihm zu.

Hexle2  16.10.2018, 16:09
@dandy100
- da kannst Du Dir ja mal ein Arbeitsgericht in Deutschland suchen, dass Dir da Recht gibt.

Stell Dir vor, ich habe schon welche gefunden.

Außerdem bin ich selbst ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht und bei Kammerterminen dabei. Einige Gütetermine am Arbeitsgericht habe ich schon öfter im Rahmen von Arbeitsrechtseminaren besucht.

Wie sieht das bei Dir aus?

Wenn die Zeitarbeitsfima selbst gekündigt wurde, zahlt sie an ihre Leiharbeiter doch keine Abfindung.

MiLOND 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 07:52

Weiß ich ja nicht, da ich mich in dem Bereich nicht auskenne. Deswegen frage ich ja

dandy100  16.10.2018, 08:05
@MiLOND

Das ist doch aber ganz klar: Zeitarbeitsfirmen zahlen nie eine Abfindung - mit welcher Begründung denn?

Man ist so lange bei der Zeitfirma angestellt wie es Aufträge gibt; bei Leerlauf wird man gekündigt - das ist das Geschäftsmodell und so steht es auch im Arbeitsvertrag. Wenn also ein Auftrag beendet ist, gibt es natürlich keine Abfindung.

In diesem Fall ist die Zeitarbeitsfirma selbst gekündigt worden; da gibt es nicht mal theoretisch einen Grund für eine Abfindung, denn dass die an Airbus ausgeliehenen Mitarbeiter ihren Vertrag verlieren, daran ist ja die Zeitarbeitsfirma nicht schuld bzw es ist nicht ihre Entscheidung sondern die von Airbus; und die müssen natürlich auch nichts bezahlen, denn Dein Freund hat ja nicht mit Airbus einen Vertrag sondern mit der Zeitarbeitsfirma.

Tja, so funktioniert Zeitarbeit: Man hat man immer billige Mitarbeiter und alle verdienen daran - nur der Mitarbeiter nicht

MiLOND 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 08:19
@dandy100

Genau! Wenn man KEINE Ahnung hat einfach nicht antworten! Stell Dir vor ich habe auch mal bei einer Zeitarbeitsfirma 4 Jahre gearbeitet und habe GANZE 5.000€ netto bekommen.

ABER du weißt ja „ Zeitarbeitsfirmen zahlen nie eine Abfindung. Mit welcher Begründung auch.“ Merkst selbst ne? Echt dumm!!

dandy100  16.10.2018, 08:31
@MiLOND

Jeder kann Dir eine Abfindung zahlen, wenn er Bock drauf hat - darauf hat man bei ZAF aber kein Recht!

"Weiß ich ja nicht, da ich mich in dem Bereich nicht auskenne."

Ach, ne ..auf einmal hast Du Ahnung, ja!

Was soll dann die Frage überhaupt!

MiLOND 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 08:34
@dandy100

Ja, auf einmal habe ich Ahnung! Habe ja geschrieben, dass ich eine Hohe Abfindung bekommen habe

dandy100  16.10.2018, 08:36
@MiLOND

Warum stellst Du dann überaupt die Frage, wenn Du das angeblich alles so genau weißt und warum schreibst Du, Du hättest keine Ahnung! Völlig besche....

Familiengerd  16.10.2018, 14:14
@dandy100
Das ist doch aber ganz klar: Zeitarbeitsfirmen zahlen nie eine Abfindung - mit welcher Begründung denn?

Das ist so pauschal schlicht und einfach falsch!

Zu einer Abfindungszahlung kann es auch in der Güteverhandlung eines Kündigungsschutzprozesses kommen!

Familiengerd  16.10.2018, 14:16
@dandy100
Jeder kann Dir eine Abfindung zahlen, wenn er Bock drauf hat - darauf hat man bei ZAF aber kein Recht!

Das hat mit der Tatsache, dass es sich um eine Zeitarbeitsfirma handelt, aber auch rein gar nichts zu tun!!

Gar nichts. Der Kunde hat den Vertrag gelöst. Die Einsätze dort sind damit beendet. Man hätte ihm alternative Einsätze anbieten können aber man entschied sich offenbar zur Kündigung der Mitarbeiter. Wie kommst du darauf dass er eine Abfindung hätte rausschlagen können?

Familiengerd  16.10.2018, 14:12
aber man entschied sich offenbar zur Kündigung der Mitarbeiter

Eine solche Kündigung ist aber nur erlaubt, wenn Einsätze auf absehbare Zeit nicht möglich sind - die Rechtsprechung nimmt dabei etwa 6 Monate an!

Alleine die Tatsache, dass es zurzeit keine Einsatzmöglichkeit gibt, erlaubt keine Kündigung!