Hohe Steuernachzahlung, nur weil ich wieder Teilzeit arbeiten gehe. Kann das richtig sein?
Hallo,
mein Mann und ich haben unseren Lohnsteuer Jahresausgleich bekommen, ich dachte mich hauts vom Hocker !!!
Ich muss dazu sagen das ich seid 2013 wieder auf Teilzeit Arbeiten gehe.
Wir müssen am 03.12.2014 624,75 Euro nachzahlen und am 10.12.2014 nochmal zusätzlich 1170,56 Euro zahlen !
und ab März 2015 muss ich alle 3 Monate knapp 300 Euro vorauszahlen.
Kann das denn richtig sein?
Ich mein wir sind doch keine Großverdiener .....
Mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich 5.
Ich wäre sehr dankbar über Tipps oder ob ich in Berufung gehen soll..... und das vor Weihnachten auch noch :-(
Danke
Lg Petra
5 Antworten
Hallo,
bei großen Einkommensunterschieden kommt es bei dieser Steuerklasenkombination regelmäßig zu Nachzahlungen. Die 624 sind vermutlich für 2013, die 1170 für 2014. Beides irst Du nicht mehr ändern können, da 2014 fast vorbei ist. Die Vorauszahlungen ab 2015 kannst Du durch einen Steuerklassenwechsel nach IV/IV mit Faktoren umgehen. Dann wird gleich ein höherer Lohnsteuerabzug vorgenommen.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Steuerbescheid richtig ist.
Gruß
dervagabund
Mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich 5.
Und da wunderst Du Dich? Bei III/V kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen, weil der schlechter Verdienende in StKl. V zwar überproportional viel LSt abführt, aber das nicht ausreicht, um auszugleichen, was der besser Verdienende in StKl III abführt. Dafür bleibt (aber eben nur scheinbar) unterjährig mehr Nettolohn. Am Jahresende kommt dann die Abrechnung.
Abhilfe: In Vollzeit wechseln und/oder auf IV/IV umstellen. Bedeutet weniger Netto, dafür tendenziell eher eine Erstattung im Folgejahr.
Je nach Differenz zwischen euren beiden Einkommen. kann das leider tatsächlich so passieren. Ihr kriegt dafür unter dem Jahr mehr Netto müsst dafür aber eine entsprechend hohe Nachzahlung beim Jahresausgleich leisten. Sinnvoller könnte hier die Steuerklasse 4 mit entsprechenden Faktoren sein.
Für den Anfang würde ich mir eine Steuersoftware holen und dort die Steuererklärung nochmals eingeben und danach von der Software den Bescheid prüfen lassen. Wenn die Software bereits zu dem Ergebnisse kommt, dass hier alles rechtens ist, würde ich mir weitere Schritte ersparen.
Falls hier größere Abweichungen auftreten solltet ihr euch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Exakt richtig dargestellt. Überlegt euch das Faktorverfahren. Und als Software, nutzt einfach die staat. die auch umsonst ist: Elster.
Lasst den Bescheid bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen. Bei Steuerklasse 3/5 habt ihr natürlich einen recht guten Vorteil monatlich und bei der Steuererklärung zählt immer die Jahrestabelle. Da kann es, wenn z.B. keine weiteren Absetzungsmöglichkeiten, wie Kinderbetreuungskosten etc. da sind, zu einer Nachzahlung kommen.
mein Mann und ich haben unseren Lohnsteuer Jahresausgleich bekommen
Meinst du den Einkommensteuerbescheid?
Kann das denn richtig sein?
Keine Ahnung ohne eure Zahlen zu kennen.
Mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich 5.
Vielleicht solltet ihr das mal ändern auf IV/IV mit Faktor.
Ich wäre sehr dankbar über Tipps oder ob ich in Berufung gehen soll
Das Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid ist der Einspruch. Dieser muss begründet werden. Bevor ihr hier irgendwas versucht habt ihr mal durchgelesen was auf der zweiten Seite des Bescheids so an Begründung steht?
Du schreibst du arbeitest wieder auf Teilzeit, warst du vorher arbeitlos und hast ALG I bezogen, Elterngeld oder dergleichen?
Hallo, nein ich habe vorher auf 450 Euro gearbeitet und bin dan auch Teilzeit gegangen.Und davor war ich 9 Jahre in Mutterschaftsurlaub.