wechsel eines Wasserzählers
Weis einer wo auf dem Wasserzähler das datum von der letzten eeichung steht? Wir vermuten, dass das hier schon einige Jahre nicht mehr passiert ist! Und darf der vermieter uns das in Rechnung stellen?
6 Antworten
Das Datum der Eichung steht auf dem Wasserzähler. Einfach mal Deckel aufmachen und nachschauen. In Rechnung stellen darf er euch einen Wechsel nicht. I.d.R. kostet ihn das auch nichts.
Wir haben den Deckel abgemacht, bei beiden Zählern es steht nur das Herstellungsdatum drauf,sonst ist rundherum,hinten,vorne,rechts,links nichts zu sehen.Das Herstellerdatum ist von 1992!!!!!!!
Ihrgendwo auf dem Wasserzähler findet man die Herstellerfirma, wenn es nicht so einfach ersichtlich ist. Dann Internet schauen bzw. EMail an die Firma. Prüfen kann man den Wasserzähler auch selbst. Alle Verbrauer aus, kontrolle an der Wasser Uhr und dann mit dem Haushaltsmessbecher 10x 1liter am Wasserhahn abnehmen. Mit der Wasseruhr vergleichen und dann weiss man ob das Ding noch einigermassen geht. Wenn der Wartungswechsel nicht im Mietvertrag als Nebenkosten vorgesehen ist, dann muss die Kosten der Vermieter tragen.
Hier ein paar Eichzeichen:
Ich wohne im eigenen Haus. Hier wird vom Wasserversorger regelmässig die Uhr gewechselt. Kosten: 0 Euro, die sind in den Gebühren bereits enthalten.
Es spielt keine Rolle, ob Du Warm- oder Kaltwasser abnimmst. Es wird nur berechnet, wieviel Wasser Du insgesamt verbrauchst.
Im Deckel ist die Eichmarke. Sie muss bei jeder Wasseruhr vorhanden sein und darin steht, wann sie zum letzten Mal geeicht wurde.
Sofern der Zähler wie allgemein üblich nur gemietet ist, kann der Vermieter diese Miete umlegen und die Austauschverpflichtung liegt beim Zählereigentümer.
Meiner Kenntnis nach muss er die alle zwei Jahre auswechseln lassen- ich weiß aber nicht, ob das nur für Warm- oder auch für Kaltwasser gilt.
Stimmt auch nicht, ich habe mich mal informiert. Den Wasserzähler wechseln muss der Wasserversorger nach sechs Jahren. Und er tut das kostenlos, denn dafür zahlt man eine jährliche "Zählergebühr".
Nein, alle 10 Jahre!