Warmwasserboiler ausgelaufen, Vermieter nicht erreichbar. Darf ich einen neuen Boiler einbauen lassen und ihm in Rechnung stellen lassen?
3 Antworten
Eine fehlende Warmwasserversorgung für ein paar Tage ist kein Notfall. Eine ungenehmigte Ersatzvornahme könnte preislich schwierig werden, weil der Vermieter vermutlich günstiger einen neuen Boiler einbauen lassen könnte. Du solltest daher den Vermieter über den Mangel schriftlich und nachweisbar in Kenntnis setzen, eine Instandsetzung bis 5.01.2017 fordern und auf die Ersatzvornahme nach dem 05.01.2017 durch dich hinweisen. Bis zur Instandsetzung kannst du die Miete mindern etwa 8% berechnet pro Tag und im März die Kosten der Instandsetzung gegen die Miete aufrechnen.
Was soll wo stehen? Was sehen die Gerichte bei euch total anders? Hier ist keine Rätselstunde.
Danke. Für die ausführliche erklärung, so werde ich es probieren.
... nein, wie soll dies auch gehen? Darauf läßt sich doch keine Handwerker ein, oder übersehe ich etwas?
So ohne weiteres nicht!
Lässt sich ja vielleicht auch reparieren!
Der Installateur war schon da, ist ein Fall für die Tonne. Ist auch schon über 20 jahre alt.
... und wer hat den bestellt und wer bezahlt ihn, wenn denn der Vermieter nicht erreichbar ist? So jedenfalls die Frage.
Der Fs hat nicht gefragt, wer den Kontrolleinsatz des Installateurs bezahlt, vermutlich weiß er, dass er dafür selbst zahlen muss. Der Fs fragt:
"Darf ich einen neuen Boiler einbauen lassen und ihm (dem Vermieter) in Rechnung stellen lassen? "
... wo steht das und warum sehen die Gerichte hier bei uns dies total anders?