Webcam-Girl

6 Antworten

Geh zur zuständigen Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt-Ordnungsamt) und melde ein Gewerbe an. Lade Dir aus dem Netz den Betriebseröffnungsbogen runter, kreuz die Kleinunternehmerregelung an (dann bist Du Umsatzsteuer befreit) und schick ihn an das zuständige Finanzamt. Schreib Deine Einnahmen und Ausgaben in einer Tabelle auf. Dann gibst Du nächstes Jahr eine Steuererklärung ab. Bis 8.000 EUR Gewinn (nicht Umsatz) zahlst Du keine Steuern.

Es kommt auf Deinen Status an.

Da bestehen zwei Möglichkeiten.

Entweder, Du bist selbständig, oder Du bist unselbständig, als Arbeitnehmerin tätig.

Im Fall, dass Du selbständig bist, musst Du alle Ausgaben, die durch den Job entstehen den Einnahmen gegenüberstellen. Der sich dann ergebende Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Ob wirklich Steuer entsteht, ist dann davon abhängig, ob Du weitere Einnahmen hast, oder z.B. verheiratet bist und Dein Ehemann Einkünfte hat.

Im Fall der unselbständigen Arbeit bist Du Arbeitnehmerin, legst die Steuerkarte vor, alles andere muß Dein Arbeitgeber regeln.

Unterschieden wird nach: Arbeitszeit, Arbeitsort, Weisungsgebundenheit, Wettbewerbsbeschränkungen

Das ist nicht ganz einfach, da beide Möglichkeiten rechtlich machbar sind.

Eine Beratung beim Steuerberater ist da wirklich hilfreich.

Klar ist das legal. Wenn Du wirklich nicht mehr einnimmst, wirst Du selbst, wenn Du das regulär anmeldest, keinen Cent an Steuern zahlen. Allerdings wäre es ein Gewerbe, wenn auch im Nebenerwerb... wie es also mit z.B. Krankenkasse aussieht (von wegen gewerbliche Einkünfte) sollte Du vielleicht vorsichtig mal bei einer (muss ja nicht Deine sein, zumindest nicht die für Dich lokal zuständige Niederlassung)!) Krankenkasse anfragen.

Hi, also du brauchst schon einen Gewerbeschein. Und wenn du über diesen bestimmten Betrag kommst musst du auch Steuern zahlen. Die meisten Sexcam Portale wollen auch dass du eine Steuernummer angibst.

Frag sowas hier im Forum http://www.recht.de/phpbb/ (da sind wenigstens paar Leute, die sich damit auskennen).