rumänische und deutsche Staatsangehörigkeit?
Ich habe die rumänische und deutsche Staatsangehörigkeit. Aus Rumänien und Deutschland bekomme ich monatliche Rente. Beide Rentenversicherungsträger ziehen mir monatlich von der jeweilige Rente Sozialversicherung ab. Zusätzlich wird aus die rumänische Rente-vom rumänische Rentenversicherungsträger , auch Steuer abgezogen. Muss ich auch in Deutschland für die rumänische Rente Steuer zahlen?
3 Antworten
Wo wohnst Du denn?
In dem Land in dem Du wohnst, bist Du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
In dem anderen Land beschränkt steuerpflichtig mit dem Einkommen, was Du aus dem Land bekommst.
Gem. Artikel 18 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit Rumänien, werden die staatlichen Renten immer in dem Staat besteuert, von dem sie gezahlt werden.
Die Einkünfte aus der Rumänischen Rente sind damit in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber gem. § § 32 b dem Progressionsvorbehalt, erhöhen also etwas Deinen Steuersatz auf Dein anderes Einkommen.
Guten Morgen
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wohne seit 14.04.1992 nur in Deutschland.
Gruß
Johannes
Im Prinzip, ja, denn auch die rumänische Rente gilt in Deutschland als Einkommen und unterliegt der Steuerpflicht. Andererseits gibt es innerhalb der EU sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, die vermeiden sollen, dass in Deutschland Steuern auf Einkünfte erhoben werden, die im Partnerland bereits versteuert wurden. Dabei werden die im Partnerland entrichteten Steuern auf die deutschen Steuern angerechnet. Genaueres kann Dir das Finanzamt sagen.
Du solltest nach Rumänien gehen, da du dort den niedrigeren Steuersatz von 18% derzeit sichern kannst ! ! ! Indem du in Deutschland dich angemeldet hast, hast du ein Minusgeschäft gemacht. Du kannst dir deine Rente auch nach Rumänien überweisen lassen ohne Abzüge.