Webbilling.com B.V. Abzocke und Mahnung
Habe letzte woche eine eMial bekommen von der Firma Webbilling.com B.V. aus Holland. Irgentwas das Sie mir geld abbuchen wollen. Habe natürlich sofort wiedersprochen da ich die Firma nciht kenne udn auch nichts Abgeschlossen habe.
Habe dann aufgrudn meiner Antwort eine Kündigungsbestätigung erhalten. Doch siehe da 1 Tag Später Geld abgebucht, natürlich sofor zurück gebucht. Und dann 1 Tag Später Post vom Inkasso Anwalt mit der Doppelten forderung.
Habe natürlich Schrift Wiedersprochen da kein vertrag abgeschlossen wurde udn die Kündigung auch vorgelegt wurde und ebenso das keine erlaubnis zum Lastschriftverfahren bestand.
Auch bei der Firma habe ich mal Geschrieben was dieser Blödsinn soll sith ja nach reiner Abzocke aus.
Nun wollen die nur das zurückziehen wenn ich eine Anzeige mache. Aber warumm soll ich jetzt diese ganzen rennerein machen wenn ich doch nix gemacht habe die sind doch in der Beweispflicht.
6 Antworten
nicht mehr reagieren, es gibt ein neues verbrauerschutzgesetz.
siehe: Pressemitteilung vom: 16.05.2012 von Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
hallo,ich habe auch geld abgebucht bekommen schon 3 mal inerhalb von 2 tagen buche das am montag auch zurück ich kene diese firma auch nicht und will gern mal wissen wo die meine daten her haben...ich schalte auch gleich einen anwalt mit ein ..falls das einer der netten herren odr damen mit liest: was soll sowas und wie komm ich da raus! danke vorab
Googel doch mal nach "Webbilling.com B.V" (die sind i I-net belkann) und nach diesem Inkasso-Anwalt.
Du hast bei Webbilling und beim Inkasso widersprochen. Damit ist die Sache für Dich erledigt. Wenn DIE Geld wollen, müssen DIE das jetzt gerichtlich versuchen (Mahnbescheid).
Und wen sollst Du überhaupt anzeigen? Webbilling? Und für was wollten die das Geld?
Ein paar mehr Informationen wären hilfreich.
Hallo, ja, Sie brauchen nichts zu tun! Ausserdem können und brauchen Sie keine Strafanzeige zu erheben, daa Sie nicht geschädigt worden sind. Theoretisch käme Betrug gem. § 263 StGB in Betracht - der aber nicht zu Ihren Lasten verübt wurde, sondern zulasten des Anbieters; Sie sind weder getäuscht worden, noch haben Sie über Vermögen verfügt und es ist Ihnen auch kein Vermögensschaden entstanden. Diese 3 Tatbestandsmmerkmale müßten, neben dem Vorsatz zur Tatbegehung, erfüllt sein, damit eine Betrugshandlung Ihnen gegenüber als verübt anzusehen wäre. Der Anbieter muß Ihnen nachweisen, dass Sie, nicht irgendwer unter Ihren Namen, einen Vertrag abgeschlossen haben, wenn er Zahlung von Ihnen haben will! Viele Grüße
Heute wieder email von denen bekomen
"Ihre Bezeichnung als "kriminelles Unternehmen" weisen wir entschieden zurück.
Falls diese Zahlung nicht von Ihnen autorisiert wurde, wurden hier vermutlich Ihre Daten mißbraucht. Es sollte auch in Ihrem Interesse sein, dieses durch die Polizei klären zu lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne die Zusendung einer Anzeigebestätigung das Mahnverfahren gegen Sie nicht einstellen können."
Bin auch getroffen! Arme, sehr kranke arbeitslose, ende november, irgendwie zu wiennig geld auf dem konto, nach Krankenhaus aufenthalt.... kein geld teure medikamente zu bezahlen... Weihnachten habe mir genauer meine kontoauszüge eingeschaut... 10,€ der selbe tag 29,99, und noch 9,99. ....23.12 Webbilling macht sich noch ein weihnachtsgeschenk .... 39,99€... und ich.... da habe kein kommentar mehr... gerne werde ich persönlich betreiber (Abzoker) vom die firma sprechen.... jetzt warte auf (wie schon gelesen Kipke schreiben... hatle mich jetzt aber schon schwer zurück um nicht zu explodieren. Schweinerhei finde ich und zeit damit was machen... Wer zahlt da geld und nicht buchungen storniert unterstüzt damit solche schweine, so haben die grund weiter machen, und das werden sie weil das geborene abzoker sind, ich werde nicht leicht machen.... Ich... das war falschtreffer.