Abzocke? Was tun? Anwalt?
Hallo Leute,
ich bräuchte mal euren Rat.
Mich hat letztens von besagter Firma (MitDabei24) einen Anruf erhalten, sie hätte ein Abo für sage und schreibe 97,50 € monatlich abgeschlossen und sollte nun bezahlen. Ich weiß ganz genau das Ich so ein Abo nie abgeschlossen habe, sagte die freundliche Stimme am Telefon, das hätten sie öfters und es wäre möglich das sie im Internet was gekauft haben könnte und sich die AGB nicht richtig durch gelesen habe. Ab und zu würde das Abo wohl da mit drin stehen. Die freundliche Stimme sagte weiter, sie würde kurz mit ihrem Boss reden und sich dann wieder melden. Nach etwa 2 - 3 Minuten rief sie dann auch wieder an, sie hätte gute Nachrichten. Eigentlich würde das Abo 1 Jahr gehen. Da es denen aber sehr leid tue was da passiert ist, wäre sie bereit meiner Freundin etwas entgegen zu kommen. Aber 3 Monate müsse sie trotzdem zahlen, da das Widerrufsrecht schon durch ist. Man würde ihr ein Schreiben zuschicken, dass sie nur unterschreiben müsse. Dieses kam ja nun auch. Darin kann man wählen zwischen
- kündigen
Zitat:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt (entspricht einer 3-monatigen Teilnahme)
-
Zitat:
erst einmal abwarten, wie sich die Teilnahme und mögliche Gewinne entwickeln
und einem SEPA-Lastschriftsmandat. Nachdem sie mir das alles erzählt hat, hört sich das sehr nach Abzocke an. Wie sollten wir uns jetzt verhalten und wie kommen wir aus der Nummer am besten wieder raus?
Gruß
4 Antworten
Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale fragen!
Ich bin kein Rechtsanwalt aber der Vertrag verstößt gegen Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312.
Einfach nicht zahlen.
Ignorieren und nicht zahlen. Die können nichts machen. Die rufen an und versuchen euch in eine Rolle zu bringen, indem ihr in deren Schuld steht, dann ist der nächste Schritt, euch ein gutes Angebot zu machen, damit ihr heil aus der Sache kommt (meistens mit weniger Geld verlangen). Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, mit dem Zettel zur Polizei und Sachlage erklären und was ihr tun müsst
Nach Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312j ist der Anbieter verpflichtet die Zahlung in hervorgehebener Weise mit nichts als den anderen Wörtern kostenpflichtig bestellen hervorhebt. Da die Zahlung in den AGB versteckt war, ist der Vertrag nicht rechtskräftig.