Ich habe aus Versehen ein Abo abgeschlossen, was soll ich tun?
Ich habe heute ausversehen ein Abo abgeschlossen. Ich wurde angerufen, auf arbeit, ich war unter stress und mir wurde eine Auto Service Karte als Abo über 2 Jahre aufgeschwatzt... Ich habe auch Kontodaten angegeben etc. .Ziemlich dumm von mir, ich weiß.
Nun habe ich die Nummer schon im Internet eingegeben und natürlich keine dazupassende Firma o.ä. gefunden... was für eine Überraschung. jetzt habe ich nur die Telefonnummer. Bringt es was über die Nummer wieder zu widerrufen? Da das ja nur mündlich ist weiß ich nicht ob das dann vor Gericht bestand hätte, falls die das abo dann trotzdem durchziehen. Oder ist es besser auf den Brief von denen zu warten und dann schriftlich zu kündigen. Dabei habe ich dann aber Angst dass es zu spät ist, wenn der Brief kommt. (Wegen evtl 14 Tage widerrufsrecht)
Was soll ich tun? Gebt mir Rat, bitte.
Fragen beantworte ich natürlich fals ich etwas vergessen habe. Schreibe hier gerade ziemlich nervös...
LG Tobi
5 Antworten
Erst mal durchatmen.
Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag besteht laut BGH darin, dem Verbraucher ein einfach auszuübendes Recht zur einseitigen Loslösung vom Vertrag in die Hand zu geben. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen unzulässiger Rechtsausübung könne nur bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers in Betracht kommen.
Das dürfte bei dir nicht der Fall sein. Auf jeden Fall musst du eine schriftliche Bestätigung des Vertrags bekommen. Siehe BGB
Gemäß § 312d II BGB muss der Unternehmer gemäß § 312c II BGB bestimmte Informationspflichten einhalten. Tut er dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Diese Informationspflichten sind äußerst umfangreich und werden nach unseren Erfahrungen nur seltensten Fällen eingehalten.
Die Informationen sind durch den Unternehmer spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen. Unternehmern ist es daher anzuraten, eine ordnungsgemäße Information gemäß § 312c II BGB bei Warenlieferungen in Papierform (Ausdruck) beizulegen. Alles andere schafft nur Beweisprobleme, da der Unternehmer die ordnungsgemäße Information nachweisen muss.
Der Inhalt der Informationspflichten des Unternehmers richtet sich nach der BGB- Info- Verordnung und muss mindestens enthalten:
1. die Identität des Unternehmers
2. seine Anschrift
3. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt
4. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.
5. eine Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
6. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern oder sonstigen Preisbestandteile
7. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
9. das Bestehen eines Widerruf- oder Rückgaberechts
Mit anderen Worten: die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der Unterlagen. Vorsorglich solltes du einen handschriftlichen Vermerk machen, wann der Brief bei dir eingegangen ist.
Eine Eventuelle Lastschrift kannst du wegen Widerspruch zurückgeben. Einfach bei deiner Bank anrufen - oder auch online geht bei den meisten Banken
Dazu sind solche Gelegenheiten hervorragend geeignet.
Ich würde an deiner Stelle auch mal versuchen herauszufinden, wer dahintersteckt. Versuche es telefonisch zu widerrufen. Dass das dann jedoch klappt und du dann kein Geld abgebucht bekommst, wage ich zu bezweifeln.
Woher hatten die denn deine Nummer?
Meines Wissens nach bleibt dir sonst nur übrig, deine Kontoauszüge genauestens zu beobachten, bis das erste Mal Geld abgebucht wird. Entweder du kannst dann bei deiner Bank angeben, dass du Lastschriften von der Kontonummer nicht akzeptierst und immer sofort zurückbuchen willst und/oder du kannst den zugehörigen Besitzer angeben.
Da du nichts Schriftliches hast und die auch nicht von dir, steht ja auch Aussage gegen Aussage.
Bringt es was über die Nummer wieder zu widerrufen?
Nope.
Da das ja nur mündlich ist weiß ich nicht ob das dann vor Gericht bestand hätte, falls die das abo dann trotzdem durchziehen.
Nope.
Oder ist es besser auf den Brief von denen zu warten und dann schriftlich zu kündigen.
Nope, hier wird nichts gekündigt.
Dabei habe ich dann aber Angst dass es zu spät ist, wenn der Brief kommt. (Wegen evtl 14 Tage widerrufsrecht)
Die 14 Tage beginnen mit Erhalt der Ware/Beginn der Dienstleistung zu laufen, nicht mit der Bestellung. Du hast also alle Zeit der Welt.
Hallo,
mach dir mal gar keine Sorgen.
So ein Abo-Abschluss ist erst rechtlich bindend, wenn der Verkäufer dich schriftlich auf dein Widerrufsrecht von 14 Tagen hingewiesen hat - erst dann beginnt die 14tägige Widerrufsfrist zu laufen. Dann musst du reagieren.
Und dann kannst du ja auch schriftlich reagieren, weil du dann Name und Anschrift dieser Firma hat.
Buchen die etwas von deinem Konto ab - rufe die Lastschrift zurück, das geht ganz easy und kostet dich auch nichts.
Der Widerruf dann aber bitte per Einschreiben, am besten mit Rückschein absenden.
Gutes Gelingen
Daniela
Danke für die Antwort.
Also brauche ich mir jetzt erstmal keinen Stress machen?
Einfach warten bis der Brief ins Haus flattert und dann kann ich per Brief, also mit Einschreiben etc., wiederrufen?
Richtig - und dein Konto im Auge behalten und einer möglichen Lastschrift widersprechen
Auch mündlich kann ein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden.
Normalerweise wird das Gespräch dann aufgenommen, dafür musst du allerdings zustimmen, fand das so statt?
Es bleibt aber immer noch ein Fernabsatzgeschäft, daher gilt das Widerrufsrecht.
Ich habe nicht zugestimmt, dass das aufgenommen werden darf glaube ich. Aber bringt es was auch mündlich wieder zu widerrufen?
Falls keine Aufnehme existiert, wiederrufe es einfach, da keinerlei Beweis für den Abschluss existiert. Sollte dennoch eine Aufnahme existieren, so ist diese rechtswirdrig, falls du kein Einverständnis dafür gegeben hast.
Aber mal im ernst, wie kann man unter Streß die gesammten Kontodaten preisgeben?
Kennst du echt deine Daten aus dem Kopf?
Und was wenn ich doch zugestimmt habe? Ich weiß es eben nicht genau.. das ging ziemlich schnell alles.
Ja.. Ich bestelle oft online..
Danke.
Möge ich aus der Dummheit lernen. :)