Abzocke Seitensprungarea.com i.V.m. Friedrich Fix & Rüdiger Mosbach Rechtsanwälte?
Hallo,
ich hatte mich im im Oktober letzten Jahres bei der oben genannten Seite angemeldet und einen Vertrag für einen Monat abgeschlossen. Mitte des Monats habe ich diesen bereits gekündigt. Da ich für die Monate November und Dezember nichts abgebucht bekommen habe, dachte ich das sich das erledigt hätte. Vor ein paar Tagen hatte ich dann wieder eine Abbuchung. Diese habe ich sofort zurückgeholt. Jetzt bekomme ich aber ein Schreiben vom oben genannten Anwalt mit einer Zahlungsaufforderung. Angeblich hätte ich mich Ende Januar wieder angemeldet. Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir sagen was ich tun soll? Ich habe mich natürlich nicht wieder angemeldet, bzw. einen Vertrag abgeschlossen.
4 Antworten
Auf jeden Fall der Forderung schriftlich Widersprechen !! Wenn keine Vertrag mehr besteht, kann die Gegenseite Ihre Forderung auch nicht durchsetzen, jedenfalls sind DIE beweispflichtig. Hoffentlich kannst Du Deine Kündigung nachweisen - das wäre gut. Kündigungen und Widersprüche immer so gestalten, dass man diese Nachweisen kann.
Auf jeden Fall der Forderung schriftlich Widersprechen
Nicht, nötig. Schau dir mal das Impressum der Seite an.
Die Seite hat keine ladungsfähige deutsche Anschrift im Impressum (ganz zu schweigen davon, dass kein Geschäftsführer genannt ist und es keine USt-ID bzw. Steuernummer gibt), kann also in Deutschland auch keine Forderungen durchsetzen.
Wenn du Gerichtspost bekommst (Mahnbescheid) einfach ankreuzen
Ich widerspreche der Forderung insgesamt
Unterschreiben und vor Fristablauf beweisbar ans Amtsgericht zurück. Fertig.
- Die Bank darf der Lastschrift nicht mehr zustimmen: Bei der Bank anrufen und die Lastschrift sperren lassen.
- Mache von der Internetseite eine Bildschirmkopie (wo die Anmeldungen und AGR drauf sind.)
- Schreibe dem "Rechtsanwalt", (er ist keiner), dass Du die Abzockefirma anzeigen wirst, dass der Vertrag nicht gültig ist, dass Du keine weiteren Abbuchungen mehr tätigen willst, und dass Du auf seine weiteren Schreiben nicht mehr reagieren wirst. Alle weiteren Schreiben kannst Du ungesehen in den Müll werfen. Falls er einen Mahnbescheid schickt (kommt vom Mahngericht aus Coburg), kreuzt Du an: Nicht akzeptiert und schickst es nach Coburg zurück. Dann muss der "Rechtsanwalt" klagen und das machen die in 99% nicht mehr. Sobald trotzdem eine Klage kommt, sofort die Abzockefirma anzeigen, (auch den Verbraucherschutz einschalten) und dafür sorgen, dass die ihren Laden zu machen. Die Gerichte freuen sich auf solche Typen, die haben sich schon mehrere Anzeigen und dann können die zu machen..
Schreib dem Anwalt per Einschreiben, daß Du keine Wiederanmeldung vorgenommen hast und die Zahlungsaufforderung daher gegenstandslos ist.
Ubrigens haben die Herren Fix und Mosbach dicke Krankenakten im Hinblick auf Abzocke im Internet. Mit eine Google-Suche springen einem diese Namen förmlich ins Auge, und stets in Zusammenhang mit Abzocke.