Wohnberechtigungschein Paragraph 5-Schein?
Schönen guten Tag liebe Community,
Ich habe ein Wohnberechtigungsschein (auch bekannt als Paragraph 5-Schein) beantragt und habe ein paar Fragen dazu, da ich kaum Erfahrung bzw. keine Ahnung dazu habe.
1)
Kann ich mich trotz WBS-Schein bei normalen Wohnungen (also Wohnungen bei denen es nicht erforderlicht/keine Angabe ist) bewerben?
2)
Ist es möglich dem Vermieter oder Vermittler/Makler eine Bürgschaft
UND? / ODER?
ein WBS anzubieten?
3)
Wie hoch wäre die eigentliche Miete wenn ein WBS Schein angenommen wäre? Wie viel müsste ich dann bezahlen?
Ich bedanke mich ganz herzlichst für schnelle Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
zu 1: Ja, kannst du. Der Vermieter weiß ja nicht, dass du einen Paragraph 5 Schein hast. Tipp: Such dir eine Wohnung die mit einem §5 Schein ausgeschrieben sind, denn die sind viel, viel günstiger, als die ohne §5 Schein angeboten werden. Steht eigentlich immer in der Wohnungsanzeige des Vermieters, dass es eine §5 Schein Wohnung ist.
Ich wohne in Hamburg und wohne in einer Neubauwohnung (Erstbezug) mit Fahrstuhl zur Tiefgarage, Tiefgaragenstellplatz und Kellerraum sowie Fahrradkeller.
In meinem Stadtteil liegt der Quadratmeterpreis bei 11 € und das sind nicht mal Neubauwohnungen. Ich habe auch einen §5 Schein vorgelegt und zahle nur 6 €.
Habe 50 QM und zahle 460 € warm. Bei einer Wohnung ohne §5 Schein zahlt man in meinem Stadtteil also fast das doppelte.
Musst dich mal informieren. Gibt bei der Behörde, bei der du den Antrag stellst meist Listen mit Adressen, die §5 Schein Wohnungen vermieten.
Zu 3:
Steht eigentlich im Wohnungsinserat