Wasserverbrauch Kind?

5 Antworten

Personenschlüssel (ist der mietvertraglich für Frischwasser vereinbart?) heißt so, weil nach Personen (zahl) umgelegt wird. Da gibt es keine Trennung von klein oder groß, jung oder alt. Auch Babys sind Personen. Das gilt auch für Umlage n. P. bei Müll.

Personenschlüssel ist gerechter als Wohnflächenschlüssel (was der V. auch dürfte, wenn nichts Anderes vereinbart wäre). 

... ich kenne keinen Mieter/Vermieter, der abweichend von den gesetzgeberischen Vorgaben so einen Verteilerschlüssel heute noch vereinbart.

Der Vermieter muss ja dann um die Personen zu ermitteln, einmal im Monat durch die Mietgegenstände toben und zählen, und alles auch noch auf seine Kosten.

Rüge den Schlüssel, rechne selber um, und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du brauchst dir nicht weiter darüber Gedanken machen, wie viel Wasser ein Kind braucht. Denn hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung hat ein Kind genauso als Person zu zählen wie ein Erwachsener. Hier wird kein Unterschied gemacht. Du kannst also die Abrechnung in dem Punkt beanstanden.

ChristianKlaus  06.05.2019, 15:29

nein, das ist falsch

Rain82 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 15:23

Danke! Dann werde ich das beim Vermieter ansprechen.

Wenn der Verbrauch nach Personen abgerechnet wird zählen Kinder genau wie Erwachsene.

Das ein Kind mehr Wasser verbrauch kann sein, muß aber nicht.

Es gibt auch Erwachsene die überdurchschnittlich viel oder wenig Wasser verbrauchen.

ChristianKlaus  06.05.2019, 15:28

Kinder dürfen vom Vermieter personenmäßig erst ab einem gewissen Alter abgerechnet werden,

Gerhart  06.05.2019, 17:58
@ChristianKlaus

Das gewisse Alter - so,so. 25 oder 26 Jahre?

ChristianKlaus  06.05.2019, 17:59
@Gerhart

schau mal in s Mietgesetz

anitari  06.05.2019, 18:44
@ChristianKlaus

Wo da genau? Welcher §? Zum Mietrecht gibt es im BGB 42

anitari  07.05.2019, 09:59
@albatros

Er sucht noch;-)

albatros  07.05.2019, 10:04
@anitari

bis zum St. Nimmerleinstag ...

Gerhart  07.05.2019, 15:47
@ChristianKlaus

Mir liegt die Ausgabe für die Fidschi-Inseln nicht vor. Also komm zur Sachen und erkläre hier, wo du das gefunden haben willst, insbesondere der Passus mit dem "gewissen" Alter.

ChristianKlaus  07.05.2019, 15:54
@Gerhart

§ 560 Abs 4 BGB

§§ 540/553 BGB

anitari  07.05.2019, 16:07
@ChristianKlaus

§ 560 Abs. 4 "Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."

§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) 1Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Und nu?
ChristianKlaus  07.05.2019, 16:10
@anitari

sorry, bin heute sehr nach Arbeit abgekämpft, falsch recherchiert,...schaue nachher nochmal in Ruhe nach

ChristianKlaus  07.05.2019, 16:13
@anitari

ich habe etwas im Hinterkopf, ....

Allein von der logik her: Kleiner Körper -> weniger/kleinere wäsche, weniger trinkwasser, weniger badewasser

Rain82 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 15:23

Stimmt. Wenn ich aber bei Freunden sehe, dass sie JEDEN Tag Wäsche für die Kleine waschen, weil sie sich wohl 5x am Tag umzieht, dann ist das doppelt soviel wie meine 2 Waschladungen pro Woche...

Warled  06.05.2019, 15:19

Badewasser ist mehr da die Verdrängung geringer ist.

Bei voller Wanne wird also mehr Wasser benötigt