Dürfen die Nachbarskinder Fußball spielen?

Situation - (Recht, Kinder, Fußball)

9 Antworten

ich finde, das muss man so hinnehmen.

da ist es eben für dich übel, dass du im erdgeschoss wohnst und die wiese zum bolzen direkt vor deiner tür.

versetz dich doch mal in die kinder.

ich hab auch oft als kind irgendwo mit anderen kindern in der strasse gespielt, was 100 oder 300 meter von meiner wohnung entfernt war, trotzdem fühlte ich mich da wohl.

und als kind hätt es mich nicht interessiert, ob die wiese nun vor meinem haus oder 5 blöcke weiter weg liegt.

is doch schön dass diese kinder überhaupt draussen spielen, da sollte man als erwachsener einfach tolerant sein, finde ich.

vielleicht den kindern sagen, sie sollen aufpassen, damit der ball nicht an fenster oder in die wohnung fliegt. aber ansonsten finde ich kann man denen schlecht das bolzen verbieten.

Mir stellt sich allerdings die Frage, ob ich die Kinder nicht dieses Grundstückes verweisen darf, schließlich gehört der Bereich der Wiese, auf dem sie so gerne spielen, zu meinem Haus und nicht zu einem ihrer Häuser!Aber das Grundstück gehört zu dem Haus, in dem ich wohne und keines der Kinder!

Ich nehme an, das Grundstück ist nicht Teil Ihres Mietvertrages.

Somit haben Sie keinerlei Befugnis.

Nur der Vermieter kann ggf. etwas unternehmen.

Ich habe sie schon mehrfach darum gebeten. Das nutzt aber nur selten was. Die anderen Plätze sind nicht ideal, sie finden die Stelle vor meiner Wohnung einfach am besten geeignet.

Bedenken Sie, wir waren alle mal klein und wenn es nur wenig Plätze gibt, wo soll man gefahrlos spielen?

MfG

johnny

Erst einmal, tolle Skizze! Kann man denn nicht mit den Eltern reden, vielleicht sind die ja dazu bereit eine Lösung zu finanzieren. Also einen Schutz für die Fenster.

Wenn die Wiese auch wirklich nur zu deinem Haus gehört dann kannst du das Fußballspielen den Kindern schon verbieten, die Kinder werden sich aber bestimmt nicht freuen und sich wahrscheinlich einige Streiche erlauben.

Obstinatia 
Beitragsersteller
 05.05.2014, 17:57

Wie soll denn dieser Schutz bitte aussehen?! Gitter vor den Fenstern, als ob ich im Knast sitzen würde?! Nein danke!

Hier wäre doch jetzt wichtig, ob Du als Eigentümer oder Mieter in diesem Mehrfamilienhaus wohnst und wesentlich wichtiger, wem gehört die Wiese wirklich. Also wenn jetzt sämtliche meiner Fenster Richtung einer Wiese zeigen, dann gehört die Wiese noch lange nicht mir. Es liegt auf der Hand, dass die Eltern der Kinder für eventuelle Schäden haften, aber noch ist es nicht so weit gekommen...

Obstinatia 
Beitragsersteller
 05.05.2014, 17:53

Ich habe nie behauptet, dass die Wiese mir gehört! Aber das Grundstück gehört zu dem Haus, in dem ich wohne und keines der Kinder!

schwarzwaldkarl  05.05.2014, 18:06
@Obstinatia

dann frage doch Deinen Vermieter (dem wohl die Wiese gehört), ob er das Fußballspielen dort verbieten kann...

Gehört der Teil der Wiese, auf dem die Kinder Fußball spielen zu deiner Mietsache? Oder ist die Wiese "Gemeinschaftswiese"?

Nur wenn dieser Teil der Wiese auch Bestandteil deiner Mietsache ist, kannst du die Kinder wegschicken. Andernfalls nicht. Jedoch ist auch auf einer "Gemeinschaftswiese" Rücksichtnahme seitens der Kinder angebracht. (Bei fußballspielenden Jungs allerdings kaum möglich.Schließlich schießen sie den Ball nicht absichtlich in dein Fliegengitter.) Vielleicht solltest du das Gespräch mit den Eltern suchen, allerdings nicht im Sinne einer Beschwerde, sondern mit der Bitte um einen Kompromiss.

Stören dich eigentlich die spielenden Kinder in ihrer Lautstärke oder nur, dass der Ball ständig in deine Richtung fliegt?

Obstinatia 
Beitragsersteller
 05.05.2014, 19:19

Mietsache oder Gemeinschaftswiese... eine gute Frage. Aber wäre die Gemeinschaftswiese dann nicht wieder nur für die Hausbewohner meines Hauses? Und: Die Lautstärke stört mich nicht, wenn sie wirklich zu laut werden hören sie gut auf meine Bitte um etwas mehr Rücksichtnahme. Das kommt aber nur selten vor. Mir geht es wirklich darum, dass der Ball natürlich ständig unvermeidlich das Haus trifft und dabei die Fenster(-öffnungen) getroffen werden (können).

StupidGirl  05.05.2014, 19:35
@Obstinatia
Aber wäre die Gemeinschaftswiese dann nicht wieder nur für die Hausbewohner meines Hauses?

Nicht zwangsläufig. Das liegt im Ermessen des Vermieters. Gehören die Nachbarhäuser dem gleichen Vermieter? Dann kann es durchaus sein, dass die Wiese auch von diesen genutzt werden darf. Handelt es sich um einen anderen Eigentümer, dürften die Kinder das Grundstück nicht nutzen. Jedoch ist es wiederum nicht deine Sache als Mieter einzuschreiten. Das muss dann dein Vermieter tun. Und der wird wohl nur dann tätig, wenn sie die Beschwerden häufen. Oder eine Glasscheibe dem Fußball nicht mehr standhält........