Wasserschaden durch Katzen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Schäden am Gebäude selbst ist erst einmal die Wohngebäudeversicherung vom Hausbesitzer dran.

Wenn die nachweisen können, dass irgendjemand den Schaden verursacht hat, muss dessen Haftpflichtversicherung zahlen. Die Hausratversicherung zahlt nur Schäden an den eigenen Einrichtungsgegenständen, da müsste sich also deine Nachbarin an ihre Versicherung wenden, falls ihre Möbel etc dadurch beschädigt wurden. Dann gilt wieder das gleiche wie oben, erst wenn erwiesenermaßen jemand den Schaden verursacht hat, kann dessen Haftpflichtversicherung zuständig sein.

Katzen sind in der normalen Haftpflichtversicherung inbegriffen, da gibt es keine spezielle Tierhalterhaftpflicht wie zb für Hunde oder Pferde.

Ich glaube aber auch nicht dass nach so langer Zeit ein halber Eimer Wasser so deutliche Spuren in der Wohnung unter dir verursacht. Zumal das Bad ja wahrscheinlich gefliest ist... Macht man ja normal genau aus dem Grund, damit eben nicht das kleinste bisschen Wasser schon durch die Wände zieht. Wart erst mal ab, ich denke nicht, dass du dir hier Sorgen machen musst. Falls wurklich ein halber Eimer Wasser Ursache für so einen Schaden sein sollte, sollte der Vermieter mal dringend sein Gebäude sanieren...

das es ein schaden an fremden sachen ist, ist da deine haftpflicht zuständig und nicht die hausrat

An Deiner Stelle würde ich erst einmal abwarten. Denn ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass der Schaden durch 10 Liter Wasser, die auf gefliestem Untergrund gelaufen sind, entstanden ist. Klar kommt etwas Wasser durch die Fugen, aber der größte Teil des Wassers war doch sicher noch vorhanden, und Du hast es aufgewischt!? Vielleicht gibts irgendwo ein undichtes Rohr. Dann hast Du nichts damit zu tun.

Wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass der Schaden durch den umgestürzten Eimer entstanden ist, mußt Du es Deiner Haftpflichtversicherung melden. Die setzt sich dann mit Deinen Nachbarn auseinander. Und natürlich mußt Du bei der Frage zum Schadenshergang bei der Wahrheit bleiben.

Wenn vor 3 Wo 5 ltr Wasser ausgelaufen sind, kann nicht jetzt ein Schaden entstanden sein. Den Wassereimer würde ich gar nicht erwähnen. Vielleicht ist jetzt irgendwo ein Leitungsschaden.