Wasserschaden in der unteren wohnung. Was nun?
Mein Bruder hat gestern die dusche geschrubbt. Wir wohnen im dritten stock eines mehrparteien hauses. Heute morgen schreibt mir die frau von unten dass wasser an ihrer lampe durch sickert. Das darf doch normal in einem bad nicht passieren oder? Wir wohnen im moment alleine hier da unsere mutter vor einem monat verstorben ist. Ich bin 18, mein bruder 21. Es war jetzt auch keine überschwemmung oder ähnliches. Es viel der satz ihr müsst das bezahlen. Stimmt das? Eigentlich ist das doch nicht unsere schuld wenn die dichtung der dusche nachgiebt... Oder doch? :0
7 Antworten
redet mit Hausverwaltung denn zum normalen Betrieb einer Dusche gehört auch mal intensive Reinigung. Klar darf da kein Wasser wo anders hinsickern. Es könnte sein dass die Dichtung am Rand porös geworden ist. Da die Dusche schon vorher installiert war und fest zum Gebäude gehört ist es Sache des Vermieters.
Er kann euch auch keine grobe Fahrlässigkeit zuschieben da der Gebrauch absolut normal war
Melden Siei den Schaden vorsorglich Ihrer Haftpflichtversicherung und setzen Sei den Vermieter von dem Mangel an der Duschabdichtung in Kenntnis.
Hat auch den Vorteil, dass die Versicherung, die ja ungern bezhlt, den Schwarzen Peter weiterschiebt an den Vermieter.
Dann ist man selbst nicht der Stänkerer, sondern die Versicherung
Keine Panik! Das ist kein Rohrbruch, sondern die Siliconfuge beim Fliesenboden sind nicht mehr intakt.
Die Fugen sollten raschest erneuert werden, denn jede Bodenreinigung oder eine normale Dusche kann wieder, beim unteren Bewohner zu den bekannten Problemen führen.
Die Reparatur der Siliconfugen müßte der Wohnungsbesitzer zahlen und den entstandenen Sachschaden die Versicherung.
Nein, die Glaskugel geb' ich nicht her!
Och menno!
das ist richtig, die Dichtung darf nicht nachgeben, das solltest ihr von dem vermieter prüfen lassen. aber bleibt dabei wenn er es prüft, sonst sagt er hinterher, das alles in Ordnung war
zur not hat eure mutter aber auch eine Versicherung abgeschlossen, müsst ihr mal in den unterlagen nachschauen
Das ist ohnehin ein Wasserschden der Deiner Hausratversicherung sofort gemeldet werden muss! Vielleicht liegen auch bauliche Mängel vor die geklärt werden muss! Au jeden Fall nur normales feuchtes Durchwischen melden und sonst nichts!!!!!!
Was hat die Hausrat damit zu tun? Nix!
Entweder Gebäudeverdicherung oder bei selbstverschuldet die Haftpflicht!
die meisten hausratversicherungen haben auch einen Wasserschaden im Vertrag!
Das siehst du von dir aus? Leihst du mir deine Glaskugel mal aus???
Ferndiagnosen sind sehr seriös....