Wasserschaden durch Regen/offenes Fenster, wie viel muss die Vers. Bezahlen, muss ich für den Rest aufkommen?
Hallo, ich habe folgendes Problem.
in zurückliegender Zeit habe ich vergessen die Terrassentür zu schließen weshalb es reinregnen konnte und den Parkett leicht beschädigte.
Habe den Schaden meiner Haftpfl.vers. gemeldet, welche einen Teilbetrag (500€) übernehmen wird, aber nicht für die gesamte Reparatur (2000€) aufkommen möchte, da der Boden wirtschaftlich abgeschrieben sein soll. ( ist älter als 12 Jahre)
Mein Vermieter möchte nun, dass ich ebenfalls für einen Teilbetrag aufkomme. Der Boden müsste ausgebessert und komplett abgeschliffen werden. Bei unserem Einzug wollte der Vermieter den Boden mit Alltagsspuren belassen und erst abschleifen, wenn er Eigenbedarf an der Wohnung hat.
Kann der Vermieter verlangen, dass ich außerhalb des Teiles meiner Haftpflichtversicherung aus meiner Tasche am Schaden aufkomme?
Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar!
3 Antworten
Verlangen kann der Vermieter alles was ihm in den Sinn kommt..... Aber einen Rechtsanspruch hat er nur auf Schadensersatz zum Zeitwert. Einfach alle Ansprüche an die Versicherung weiterleiten, wie DerHans schon geschrieben hat, wehrt Deine Haftpflicht Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen dich ab. Sollten die Ansprüche des Vermieters berechtigt sein, wird die Versicherung auch die Differenz bezahlen. Du must nur eine Selbstbeteiligung bezahlen falls du das vertraglich mit der Versicherung so vereinbart hast. Aber auf Grund der geringen Beiträge werden die meisten privaten Haftpflicht Versicherungen ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Gebäude- und Hausratversicherung leisten nur bei Leitungswasserschäden.
Es bleibt also nur die Haftpflichtversicherung über die Mietsachschäden.
Du haftest aber nur für den Zeitwert der beschädigten Sache. verlangt der Vermieter mehr, muss er dich verklagen. Dieses verlangen leitest du dann an deine Haftpflichtversicherung weiter.
Sie wird den unberechtigten Anteil der Forderung (auch vor Gericht) zurück weisen. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Haftpflichtversicherung.
Du mußt nur das zahlen, was die Versicherung zahlt.
Die Versicherung zahlt immer die Summe, für die Du gesetzlich haftbar zu machen bist.
Deine Versicherung wehrt auch Schäden ab, für die Du nicht verantwortlich bist.