Türe abschleifen?
Hallo..Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.ich ziehe diesen Monat aus und mein Vermieter sucht jetzt zwanghaft Schäden.. Habe Holztüren in der Wohnung.. Eine davon hatte Macken diese habe ich fachmännisch reparieren lassen ..Diese wurde lackiert.. Jetzt will der Vermieter das ich die Türe noch abschleifen lasse da die anderen türen (nicht alle) auch Abgeschliffen sind.. Muss ich das jetzt machen oder nicht .
10 Antworten
erster Blick geht in den Mietvertrag und in das Übergagbeprotokol. War die Reparatur mit dem Vermieter abgesprochen? Wenn nein, musst du das wohl rückgängig machen.
Dann richte ihm freundlich aus, dass er dir den Buckel über die Mondscheinstraße herabgleiten kann.
Er sucht jetzt und ich weiß jetzt nicht ob ich es machen muss oder nicht.. Ist eh eine heruntergekommene Wohnung wo alles renoviert werden müsste und da scheißt er jetzt Rum... schaut besser aus wie vorher :)
schaut besser aus wie vorher :)
Darüber musst man nicht streiten, die Rückbaupflicht in den angemieteten Zutsnd gibt der Vermieter nach Gesetz vor.
Du hast etwas lackiert, also deckend übermalt, was lasiert, durcheinend ganz anders vermietet war - und das stand dir selbt mit genemigter Reparatur so nicht zu.
Der VM durfte davon ausgehen, dass du Schadstellen mit farbig passendem Holzspachtel ausfüllst und lasierend renovierst.
Wenn ich den Kratzer in deinem weißen Metalliclack mit TippEx behebe und da schön finde, dürfte das auch nicht deine Zustimmung finden.
Habe Bilder in meinem 2. Kommentar zugefügt
Weil nichts angekreuzt ist, musst Du nur besenrein hinterlassen.
Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der
Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung
verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine
Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss
die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –
entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen
Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.
Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe
Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das
Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können
über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
Wahrscheinlich will der Vermieter trotzdem darauf bestehen, weil er meint es steht im Mietvertrag.
Ich wusste dass es falsch ist, habe aber mal eben auf die schnelle gegoogelt und Recht behalten:
Allerdings gilt:
hast du Sachen verändert, wie z.B. die türen angestrichen, die in Natur waren, dann musst Du den urzustand herstellen,
Komisch ist das die Tür im Bad von vornherein auch nicht geschliffen ist. Die Türe wurde lackiert da Löcher drin waren..
Wenn die Türe bei deinem Einzug unlackiertes Naturholz war, dann hast du sie verändert und das wohl ohne Zustimmung des Vermieters. Du musst sie also in den ursprünglichen Zustand bringen.
Im Vertrag steht das Beschädigungen von selbst fachmännisch repariert werden müssen.. Die Löcher im Türrahmen wurden zu gemacht und der ganze Rahmen wurde lackiert .. Siehe Bilder...
Dummerweise war der Rahmen (Zarge) aber garnicht lackiert und genau den "abgeschliffenen" Zustand mit hervortretender Hilzmaserung wie auf dem Türblatt wäre wieder zu übergeben :-O
Muss ich das jetzt machen oder nicht .
Ja. Denn mit Schönheitsreparauren, die in deinem Fall offenbar garnicht vereinbart sind, hat das nun garnichts zu tun.
Vielmehr schuldest du Rückbau in den bei Anmietung vorhandenen Zustand :-O
Wenn dein Vermieter den "abgeschliffenen Zustand" (und dabei käme es nicht darauf an, ob diese Tür halbfertig mit Vorstreichfarbe oder mit einer weißen Lasierung, die die Maserung der Echtholztüren hervortreten lässt, übergeben wurde) wiederhergestellt verlangt, so wie er vermietet wurde, musst du das machen oder auf Kosten der Kaution bzw. gegen Rechnung machen lassen.
Du räumst ja ein, die selbst lackiert zu haben und weder ein Übergabeprotokoll noch Zeugen beweisen, dass diese unterschiedlichen Anstricharten der Zarge und des Türblatts von Anfang an bestanden.
Mit einem Deltaschleifer und einem Stapel 60er Holfschleifpads ist das in einer Stunde erledigt; mit einem zweiten Schwingschleifer für die größeren Innenflächen in der halben Zeit.
G imager761
Reparatur war abgesprochen..