ehemaliger Vermieter unterstellt mir Sachbeschädigung!
vor einigen Tagen habe ich von meinem altem Vermieter (der sehr gefürchtet ist, weil er Mieter bedroht und sogar beleidigt ) einen Brief erhalten, in dem ich wegen einer angeblich mutwilligen Schachbeschädigung damals einen Wasserschaden verursacht hätte und er nun eine neue Badewanne einbauen müsse. Er fordert mich auf, innerhalb 1 Woche 700 € zu zahlen, ansonsten zieht er vor Gercht. Wie kann ich mich dagegen am besten weheren ? Darf der das überhaupt ?
12 Antworten
So schnell zieht er nicht vor Gericht. Zunächst einmal muss er einen Anwalt beauftragen, Klage einzureichen. Das wird kein Anwalt tun, ohne die Gegenseite, also dich, anzuschreiben. Das hat Gründe:
Evtl. lässt sich eine Klage abwenden, da du einsichtig bist.
Damit er sich besser auf einen Prozess vorbereiten kann, will er wissen, was für Gegenargumente / -beweise du hast.
Kein Richter wird zur Verhandlung rufen, wenn der Kläger die Frage "Haben Sie denn mal versucht, sich mit dem Beklagten zu einigen?" verneinen muss.
Also warte ab! Wenn du einen Brief von einem Anwalt bekommst, dann frage ihn doch mal, auf welche Grundlage er seine Behauptungen stützt. Sollten die Behauptungen haltlos sein, wird sicher schon sein Anwalt ihn dahingehend beraten, dass eine Klage ohne stichhaltige Beweise aussichtslos ist.
Und selbst dann, wenn der Vermieter Klage einreicht, wirst du vorher von dem zuständigen Richter angeschrieben und gebeten, dich zur Sache zu äußern. Wenn dir die Sache zu heiß wird, kannst du selbst in diesem Stadium noch einlenken und die Klage abwenden; nur falls dein Vermieter irgendwelche (falschen) Zeugen aufbietet.
Anders herum wäre ich an deiner Stelle ebenso vorsichtig mit Behauptungen, er würde "beleidigen" und "bedrohen", wenn du es nicht beweisen kannst. Zeugen nützen nur dann, wenn sie ihre Aussage vor einem Gericht auch wiederholen. Die meisten knicken ein.
Ich danke euch allen für die vielen und sehr hilfreichen Antworten ! Ich bedaure es, daß ich aber leider nur 1 Stern vergeben kann, weil ihr hättet alle einen verdient ! ! !
Darf der das überhaupt ?
Unterstellt, es gäbe kein vom VM unterschriebenes Übergabeprotokoll (Mängelfreiheitsbescheinigung) und der behauptete Schaden läge nicht länger als 6 Monate seit Auszug vor, wäre die Forderung zunächst grds.** wirksam** zu stellen.
Wie kann ich mich dagegen am besten weheren ?
Zunächt würde ich mal nach dem genauen Grund des von dir behauptet enstandenen Schadens erkundigen. Dazu sollte man sich sinnvollerweise mit einem zeugen vor Ort mal die Sache ansehen.
Und feststellen, ob eine neue Wanne erforderlich ist.
Hast du mal dummerweise versucht, das Abflußsieb abzuschrauben? Regelmäßig Rohrreiniger verwendet? Die Armatur (Wasserhahn) verbogen? Undichte Silikonfugen nicht erstzt bzw. ersetz verlangt?
Das dümmste wäre, nach kosy3 Ratschlägen zu verfahren und das Ganze zu ignorieren: mit Forderung bist du in Verzug, reagierst du nicht, kann der VM dies als Verzugsschaden auf deine Kosten rechtsverfolgen lassen (Zahlungsklage). Bei diesem Streitwert kann er selbstverständlich auch ohne Anwalt vor dem Amtsgericht Klage erheben :-O
Also, Fakten prüfen (6-Monatsfrist), Besichtigung des Schadens verlangen (Haftungsgrundlage) und dann entweder Anspruch sachlich begründet zurückweisen oder sich verständigen - um Prozesskosten (Anwalt, Gericht) unnötig erhöt, macht es nun keinen Sinn, es auf Klage ankommen zu lassen.
Eher zu verhandeln und die Hälfte anzuerkennen, da die neue Badewanne dem VM wie NM nützt und nicht vollständig zu übernehmen wäre :-)
G imager761
hallo futureworld,
es gibt ein zitat und das heißt " papier ist geduldig ". nicht alles was glänzt ist auch gold. der vermieter ist in der beweispflicht, dass du den angeblichen wasserschaden verursacht hast. ich kenne jetzt nicht die näheren umstände der situation, jedoch denke ich, dass er unter den bedingungen wie du sie oben geschildert hast, kaum eine chance haben wird, vor gericht zu gewinnen. auch darf er die 700 euro nicht mit einer möglichen kaution verrechnen.
warte gelassen eine klage ab und sollte diese eintreffen, nehme einen anwalt als beistand für mietrecht
ich hoffe ich konnte dir helfen
juragirl1986
hinweis : wenn du zu dem im mieterschutzbund bist übernehmen diese die korrespodenz mit dem vermieter.
Du musst das nicht zahlen. Die Forderung ist nach Ablauf von 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung verjährt. Außerdem entzieht es sich der Logik, wieso nach einem Wasserschaden du eine neue Wanne bezahlen sollst. Für Schimmelbeseitigung etc. würde ich noch Verständnis haben. Die Wanne war Bestandteil der Mietsache, der Überlauf dient dazu, dass die Wanne nicht überlaufen kann. Offensichtlich war er undicht oder mangelhaft installiert. Es wäre nicht deine Aufgabe gewesen, hier regelmäßig seine Funktion zu überprüfen. Teile also bitte dem Vermieter schriftlich mit (per Einwurfeinschreiben), dass du den Schadenersatzanspruch bestreitest (falls noch innert der 6-Monatsfrist) bzw. dass die Forderung verjährt ist (bei Fristüberschreitung). Damit hat sich's. Der V. dürfte nur wenn er dumm ist klagen. Er hat's halt versucht dich abzuzocken, würde aber im Rechtsstreit unterliegen. Außerdem: Wanne für 700 EURO?? Und das ohne Originalhandwerkerrechnung? Ha ha ... . Eigentlich könntest du auch nur schweigen denn Schweigen heißt nicht zustimmen. Warte dann ab was passiert. Du hast nun die Wahl.
Nein, das darf er nicht so ohne weiteres ! Erstmal muss er Dir gegenüber nachweisen, dass Du 'tatsächlich' den Schaden verursacht hast, sowie das es "mutwillig" gewesen sein soll ! Ein Gutachten eines Sachverständigers wäre da schon mal das mindeste. Ferner ist es eine UNTERSTELLUNG, was er da behauptet. Also Hippie, Du solltest als allererstes dies Deiner Haftpflichtversicherung melden, genauso dem Mieterschutz...sofern Du da mittlerweile drin sein solltest . Eine schriftliche Mitteilung (Widerspruch) auf diese Aufforderung...solltest Du unmittelbar aufsetzen, auch wenn es eigenhändig formuliert ist (mit dem Hinweis, das Du 'auf keinen Fall' die Zahlung tätigen wirst, aufgrund bla bla bla...) ...und dies per Einschreiben/Rückschein ihm sofort zukommen lassen !!! Wenn Du vom Amt unterstützt wirst, eine Kopie des Schreibens des Vermieters, sowie Deines Antwortschreibens denen SOFORT zukommen lassen. Sollte Ex-Vermieter klagen, steht Dir Prozesskosten-Beihilfe zu. Vorraussetzung ist aber, das Amt lückenlos und schnell über den Verlauf zu informieren.
Viel Glück, aber das müsste eigentlich klappen... ! Abwarten...!
Gruss u. 4 kisses ;-)