Wasserverlust durch defektes Überlaufventil, wer muss zahlen?
Hallo,
wir haben in unserer Mietwohnung einen dazugehörigen Kellerraum, in dem der Warmwassboiler und die ganzen Wasserleitungen für unsere Wohnung sind. Die Wohnung befindet sich genau über diesem Kellerraum,.. vor ein paar Wochen bermekten wir abends vor dem schlafengehn ein "rauschendes" Geräusch das wir nicht zuordnen konnten und auch nicht lokalisieren konnten. Es verging mindestens eine Woche aber das Geräusch war immer noch da.
Als wir dann mal in den Kellerraum mussten stellten wir fest das dieses Geräusch von der Wasserleitung die zu unserem Warmwasserboiler führt kommt, es war ein defekt am Überlaufsicherheitsventil durch das ständig das Frischwasser direkt in den Abfluss lief.
Wir stellten das Wasser sofort ab und meldeten diesen Mangel unserem Vermieter, der auch kurz draufhin einen Wasserinstalatuer schickte der den Defekt sofort behob.
Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr mit einem Überhöhten Wasserverbrauch der durch diesen Schaden entstand. Unser Vermieter pocht nun drauf das wir die Obhutspflich nicht eingehalten hätten und wir den erhöhten Wasserverbrauch bezahlen müssen (650,-€).
Wie seht Ihr das? Müssen wir für den erhöhten Wasserverbauch aufkommen??
5 Antworten
Du hättest den Vermieter informieren müssen als Du das Geräusch nicht zuordnen konntest. Da wartet man doch nicht eine ganze Woche.
so seh ich das auch. Wenn ich doch weiß in meinem Keller ist so ein Teil, dann guck ich da auch ab und zu hin um zu kontrollieren.
In einer neueren Wohngebäudeversicherung kann man solchen "Medienverlust" gegen Mehrbeitrag mit versichern. Der Mehrverbrauch trifft den Verursacher. Dies ist hier die defekte Installation. Diese geht wieder zu Lasten des Vermieters. Der Mehrverbrauch muss geschätzt und aus der Gesamtrechnung heraus grechnet werden.
durch die repaturrechnung ist der beweis da, dass hier fehlwasser abzuziehen ist. allerings kann ich nicht sagen wieviel prozent akzeptabel sind. vielleicht hat ja ein mieter mietrechtschutz oder ist im mieterverein.
nin, dass ist bestimmt nicht immer mein rat.
De Vermieter muss doch auch ein Versicherung haben. Wen er nicht versichert ist hat er Pech und nicht auf der kleinen Mieter alles auslasen. Das Haus gehört nicht euch Sonden ihm.
und welche sollte das sein??????
In der Lw-Versicherung kann man das gegen Mehrbeitrag einschließen.
Genau wie der Phoenix es schreibt ist es. Es rauscht im Haus und man macht erst einmal nichts. Obhutspflicht! MfG
ja - immer sofort dahin rennen.