Darf ich ein "BRK - im Einsatz" Dachschild haben, das blinkt?
Hallo Leute! Wenn mein Piepser losgeht muss ich fast quer durch die Stadt um zur Wache zu kommen. Bisher ging das immer recht zügig, da habe ich einfach den Roller genommen (Gehsteig usw.). Jedoch ist mir das mittlerweile zu gefährlich und v.a. wenn es Regnet und im Winter nehme ich immer das Auto. Kollegen von mir haben teilweise sogar Blaulichter aufm Dach, wie es die Kriminalpolizei hat, der Großteil jedoch ein Taxischild-ähnliches Schild, auf dem in Neonbuchstaben "BRK - im Einsatz" steht und das blitzt. Lt. Aussage der Kollegen darf es zwar blitzen, es darf nur nicht blau blitzen (Orange, weiß, usw. dürfte es angeblich, da es auch Schwertransporte oder Kehrmaschinen so haben).
Jetzt wollte ich mal fragen wie das aussieht? Das Rote Kreuz verfolgt ja keine hoheitliche Aufgabe, es darf also nur der Notarzt mit Blaulicht im Privatauto fahren. Dass ich keine Pressluft haben darf ist klar, aber wie sieht es rechtlich denn aus, wenn dieses Schild weiß (mit LED's) blitzt?
8 Antworten
Diese Dachzeichen sind erlaubt, ABER sie dürfen nicht leuchten ,blinken oder was auch immer, für diejenigen die meinen in diesem Falle als absoluter Superretter auftreten zu müssen und anderen die vorschriftsmäßig fahren mangelnden Einsatz vorzuwerfen, Fahrten mit Sonderrechten sind extrem gefährlich und bei den meisten Organisationen werden diese auch mit speziellen Fahrsicherheitstrainings geübt.Es macht natürlich viel Sinn eine Person zu retten und mehrere bei einem Verkehrsunfall zu schädigen.
Jeder ernsthafte Mitarbeiter einer SEG oder ähnlichem macht sich mit solchen albernen Schildern doch nur zum Affen - und nebenbei strafbar bzw. zumindest einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Würde ich mir so ein Schild aufs Dach kleben, hätte ich vermutlich unverzüglich ein sehr ernstes Einzelgepräch mit der Dienststellenleitung.
Selbst in meiner Feuerwehr, die ja traditonell bekannt ist für Heissdüsen aller Art, wagt es zum Glück keiner, sich solche Schilder zu kaufen. Und das ist auch gut so.
Dass es beim BRK ja anscheinend Leute gibt, die sich Blaulichter vorhalten, spricht ja für den desolaten Zustand dieser Organisation bei völligem Führungsversagen. Würde ich in der Nähe wohnen, würde ich eine Strafanzeige erwägen. So ist es mir egal, aber ich werde um Bayern in Zukunft wohl lieber einen noch größeren Bogen machen.
Übrigens ist auch die Aussage, dass der NA im Privatwagen mit Sonderrechten fahren darf, völliger Unsinn. Vielleicht ist das aber auch eine typisch bayrische (= völlig schwachsinnige) Regelung, das kann ja sein. Hier bei in denen leisten wir uns NEF, in denen die Notärzte fahren. Kein regulärer Notarzt im ganzen Land fährt im Privatwagen mit Blaulicht. Warum sollte er auch?
Stimmt...sagt eigentlich schon alles, oder? ;)
Hallo Hannes,
soweit ich weiß haben die LNAs in Bayern eine Blaulichtgenehmigung. Hintergrund ist der, dass sie bei Großschadensereignissen o.Ä. alarmiert werden. Zudem stellen manche von ihnen den Notarztdienst in ländlichen Regionen sicher, wenn der nächste reguläre NEF-Standort etwas weiter weg ist. Quasi ähnlich einem HvO.
Ja das darfst du, wenn es StVZO zugelassen ist. Aber da du kein Sonderrecht besitzt, auch wenn du dich auf der Fahrt zum Einsatz befindest, frage ich mich, was du damit willst. Wenn du ein Anrecht auf Sonderrechte hast, hol dir BL und MH und ne Erlaubnis vom Landratsamt.
Es gibt zum sonderrecht immer noch das Wegerecht vergiss das nicht. Und das kriegst du.
Das Blinklicht soll hauptsächlich nachts zum Einsatz kommen, da ich innerstädtisch nachts wenn die meisten Ampeln aus sind verständlicherweise gern mal schneller fahre wenn ein Einsatz ist. Sagt denn die Polizei da wirklich was, wenn man in seiner Heckscheibe groß "Wasserwacht" stehen hat und man dieses Lichtlein da oebn hat? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen...
Darf es denn leuchten?
§49a StVZO sagt: "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein." Ein Dachaufsetzer dürfte wohl nicht dazu zählen, das kannst du aber mal bei eurem TÜV nachfragen. Meiner Information nach darf der Aufsetzer nicht leuchten.
Leuchten Ja; Blinken Nein. Und zu 90% sind die Dachaufsetzer "Geduldet"
Die Dachaufsetzer sind nicht offiziel erlaubt aber auch nicht verboten. Ich glaube das Passendere Wort wäre Geduldet.
Ich bin z.B. auch bei der SEG wasserretung und habe ebenfalls einen Dachaufsetzer der leuchtet aber nicht Blinkt. Blinkende Aufsetzer sind nämlich wirklich verboten.
Wir Fahren Allesamt mit den Aufsetzern aufm Dach zur Wache und haben halt während der ganzen Fahrt noch den Warnblinker an. Und ab und zu kommt auch Hupe und Lichthupe zum Einsatz.
Allerdings ist das bei uns alles Abgesegnet.
Tjo ... Bayern halt - halten sich wie immer für etwas besseres ^^ es heißt ja schliesslich auch eigtl. DRK ... aber nein, es muss ja BRK heißen xD