Muss ein Blaulicht abgedeckt werden, wenn man eines dieser Fahrzeuge privat fährt (ausgemustert)

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Hi. Ich gehöre selber zu diesen Ammifahrern, die ein Blaulicht (Rotlicht?) haben.

Mal rechtlich alles aussen vor gelassen, gibt es zunächst 2 Punkte, die den TüV und eventuell die Polizei interessieren:

1. Ob Verwechselungsgefahr besteht, sodass andere Teilnehmer dich als Polizei oder sonstwas identifizieren (Als Beispiel, New York Police fährt Rotes "Blaulich", wo keine Verwechselungsgefahr bestünde, dann wäre unter umständen eine Abdeckung unnötig)

2. Ob -wenn Nr. 1 zutrifft- Das Sondersignal so eingerichtet ist, das es nicht funktioniert und nicht kurzerhand funktionsfähig gemacht werden kann (z.B. keinen Kabelbaum, oder Motoren der Drehspiegel rausbauen)

Des weiteren gibt es Tricks für Fahrer, die das Blinklicht nicht nur als Originalerhaltung, sondern auch für treffen (funktionsfähig) nutzen wollen. Ist also alles angeschlossen und funktinosfähig, reicht eine normale Abdeckung nicht aus, da sie kurzerhand entfernt werden kann. Als trick: Es gibt Spiegelglas, welches von einer Seite durchsichtig und von der anderen Seite verspiegelt ist. Diese Spiegelglas setzt man in die Lightbar zwischen Drehspiegel und Farbige haube (=Dome). Für den TüV ist die Verspiegelte Seite natürlich innen, sodass man von aussen die Drehspiegel sieht aber von innen kein Licht nach aussen dringt (somit ist der Blinkeffekt "ausgeschaltet"). Nach dem TüV wird das Spiegelglas einfach umgedreht, sodass man die Drehspiegel nicht sieht aber das Blinklicht von innen nach aussen durchkommt. 2 Fliegen mit einer Klappe: Dabei bleibt die Funktion wie gehabt erhalten und bei eventuellen Polizeikontrollen sieht der Polizist von aussen nur die stumpfen Spiegel, das diese von innen Lichtdurchlässig sind, weiß er nicht.

Ein weiterer Tipp, bei US-Blaulichtern ist im inneren alles einzeln angeklemmt, die Lampen und die Motoren der Drehspiegel haben einzelne anschlüsse. Wer nun über eine komplette rote Lightbar verfügt, hängt die Lampen und die Drehspiegel an einzelne Schalter und zeigt dem Tüv, das die Drehspiegel zwar gehen, aber die Lampen abgeklemmt seien. Tatsächlich kann der fahrer aber später die Lampen dazuschalten!

Viele US-Car fahrer machen auch durchsichttige Hauben statt Blau und Rot drauf, anschließend holen sie eine Zulassung als Suchseinwerfer und schließen für den Tüv die Rotoren nur über taster, nicht über Ein-Aus-Schalter an. Idiotensicher, an jedem KFZ erlaubt solange eine genehmigung für 25 Euro eingetragen ist (wird beim Strassenverkehrsamt gemacht). Voraussetzung ist halt, das alles weiß ist und die Drehspiegel z.B. über Taster schrittweise gesteuert werden können.

Ich persöhnlich bevorzuge den ersten Trick, denn mir dient die Lightbar nur zur Originalerhaltung. Die Verspiegelung ist bei mir auch innen, so das man zwar das innenleben sehen kann, aber kein licht ausdringt. Auf diese Art ist es auch nicht Illegal!

PS. Nebenbei: Nicht immer gibt der TüV ein OK, selbst wenn die Regeln eingehalten werden. Bei US-Cars ist es oft so, weil diese so wie sie sind importiert wurden und bei der Verzollung direkt einen deutschen Brief bekommen, wo auch die Lightbar eingetragen ist! Muss trotzdem unkenntlich gemacht werden, aber soviel erstmal dazu! Selbst bei einem deklarierten US-Police-Car nachträglich eine Lightbar einzutragen oder den TüV zu überzeugen, ist schwierig!

Ich empfiehle nicht, umbedingt etwas von mir geschriebenes nachzumachen oder danach gar zu missbrauchen, denn das ist Betrug!

Das war hoffentlich ausführlich genug ;-)

Siraaa 
Beitragsersteller
 16.06.2010, 22:05

vielen dank :-) das würde das ami auto erklären

oh man ist das geil... wie viele leute eigentlich KEINE ahnung haben, aber alle wollen es besser wissen.

also mal ganz zu erst : auf dem bild ist die lichtanlage doch abgedeckt! also wo ist das problem ??? macht doch mal die augen auf, bevor hier große verbrechen aufgedeckt werden!

zum 2.: es ist serwohl möglich, ein solches auto im originalzustand zu erwerben und zu importieren. in fachkreisen wird so etwas auch "kategorie null" fahrzeug genannt - ein fahrzeug, nie abgerüstet, mit original ausstattung, original beklebung, also direckt so wie es ausser dienst gestellt wurde.

als nächstes sei zu den Gesetzeskennern gesagt, wo ein Parragraph, da auch eine ausnahmegenemigung. in deutschland gibt es in fast jedem bereich zu fast jedem gesetz eine ausnahme, warum nicht auch hier?

abgesehen, dass die lichtanlage auf dem bild abgedeckt ist ( steht sogar "out of service"drauf) frage ich euch mal: dass die lichtankage hohe geschwindigkeiten abkann ist ja mehrfach bei sog. hochgeschwindigkeitsverfolgungen bewiesen worden. - wie sieht es euer meinung nach mit so einer abdeckung aus??? wozu sollten die darüben sowas haben? also kann es eine abdeckung geben, für die es eine zulassung in deutschland gibt?? 

also nun mal im ernst: wenn man sich nach dem vorbeifahren die zeit nimmt, das auto zu fotografieren, sich dann so damit beschäftigtn dass man das internet deswegen wild macht und gefährliches halbwissen verbreitet, warum dann nicht eben 5 min. auf den besitzer warten und ihn fragen??

netten gruß

Siraaa 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 08:18

dann ist die sicher auch aufgefallen, dass das gepostete Bild NICHT von mir ist.

Ich habe lediglich im Vorbeifahren damals so ein Auto gesehen und auch keine Verbrechen oder ähnliches vermutet sondern mich lediglich gewundert, wieso er es anscheinend legal darf, während ein Bekannter bei seinem Auto das Blaulicht abdecken musste.

Ich kenne mich eben damit nicht aus und mich hat es damals interessiert!

Ist das jetzt verboten, sich für Dinge zu interessieren?

MechanX  09.03.2015, 23:55
@Siraaa

nein, sich informieren ist sicher nicht verwerflich. nur muss man auch beachten, dass auf einer solch öffentlichen Plattform wie dieser seite halt sehr viele leute rumgeistern, die meinen zu allem ihren Senf dazu geben zu müssen - auch wenn sie eigentlich keine ahnung haben (wie hier teilweise geschehen). einige davon wissen zwar nicht, was sie da schreiben, aber haben talent zu formulieren. somit passiert es schnell, dass unwissende dieses glauben. und schon entstehen die schlimmsten vermutungen, welche dann - sofern der "falsche" mitliesst, zu einem wahren problem weren können.

z.b. hab ich nen kumpel, über dessen auto genause gemutmasst wurde. leider las der "falsche" mit und es kam völlig ungerechtfertigt zu einer Strafanzeige. diese wurde im nachhinein zwar eingestellt, aber der ganze ärger, der sich so ersteinmal ergibt ist echt nicht unerheblich.

solche öffentlichen fragen sind zwar nicht unbedingt schlimm, die öffentlichen antworten von unwissenden können es aber schnell werden.

und um das Rätsel aufzulösen:

an dem Auto ist ALLES LEGAL, ALLES ABGENOMMEN! das auto und der Besitzer ist den örtlichen Behörden bekannt (im positiven Sinne)

mfg

Hallo Siraaa,

das keine Blaulichter oder das für amerikanische Polizeifahrzeuge typische Rot-Blau-Licht nicht angebracht werden darf, resultiert aus dem § 49a der Straßenverkehrs�?Zulassungs�?Ordnung. Der zutreffende Gesetzestext lautet wie folgt (siehe fett dargestellte Sätze)


§ 49a Straßenverkehrs�?Zulassungs�?Ordnung - Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs�? und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27. 9. 1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24. 9. 2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE�?Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs�? und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6. 12. 2011, S. 46) entsprechen.


Laut bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog droht Dir im Falle einer Zuwiderhandlung folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 349136

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger ) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen *).

Ordnungswidrigkeit gem. § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte keine

A oder B - Verstoß: Nein (Allerdings gilt das nur bei fahrlässiger Begehung. Fährst Du vorsätzlich, was hier leicht unterstellt werden kann, verdoppelt sich das Verwarnungsgeld auf 40,00 Euro und Du hast einen B - Verstoß gegangen)


Hinzu kommt, dass Dir die Polizisten die Dich angehalten haben die Weiterfahrt untersagen können, bis sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Hier bei uns in Stade fährt der unten abgebildete Polizeiwagen rum. Laut Aussage des Besitzers/Fahrers langt es den Stader Polizisten aber, dass das Licht oben auf dem Dach während der Fahrt abgeklemmt ist. Er sagt gab aber auch noch nirgendwo anders diesbezüglich Probleme.

Aber es ändert ja nichts an der Tatsache, dass die Gesetze gelten, die ich oben angeführt habe und es hierfür keine Ausnahmen gibt.

Schöne Grüße
TheGrow

Police - (Recht, Verkehr, Blaulicht)
Siraaa 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 16:28

Danke ;-)

Ob es abgeklemmt oder ähnliches war weiß ich natürlich nicht. Hatte es lediglich im Vorbeifahren auf einem Hof gesehen und mich gewundert.

U.a. aufgrund des von dir genannten Paragraphen hatte ich mich auch gewundert, dass das Blaulicht (oder Rotlicht oder wie auch immer) offen sichtbar war.

Zum befahren des öffentlichen Grundes, so z. Bsp. auch für Überführungsfahrten aus eigener Kraft muss es mindestens abgedeckt sein.

Danach abgerüstet werden das heist z. Bsp. bei Polizei EW eine Unkenntlichmachung dieser.

War es Rot?

Ansonsten muss es abgedeckt und/oder unbrauchbar sein.

Siraaa 
Beitragsersteller
 11.09.2013, 15:20

wie schon unten bei XXXYZ geschrieben weiß ich das nach so langer Zeit nimma. Mittlerweile ja 3,5 Jahre her.