Wassernachzahlung wegen defekter Klospülung?

7 Antworten

Ich persönlich halte das nicht für korrekt, aber ich bin keine Fachfrau. Deshalb empfehle ich dir, zu einer Verbraucherzentrale in deiner Stadt zu gehen und dich - gegen eine geringe Geführ - beraten lassen.

Wir hatten in unserer alten Wohnung auch mit dem Vermieter eine gemeinsame Wasseruhr. Da mir die Nachzahlung sehr hoch erschien, bin ich zum Mieterverein gegangen und habe das nachprüfen lassen. Dabei wurde auch feststellt, dass der Vermieter mir das "Sickerwasser" mit in Rechung gestellt hatte, was nicht korrekt war. Ideal ist immer, wenn man eine eigene Wasseruhr in der Wohnung hat.

Wenn der Wasserzähler das nachlaufende Wasser erfasst, muss es schon eine erhebliche Menge sein, die durchströmt.

Ein Rinnsal, einen tropfenden Wasserhahn kann der normale Wasserzähler nicht erfassen.

Diese erhebliche Menge täglich zu SEHEN und über diesen Zeitraum zu ignorieren ist ganz allein Deine / Eure Schuld.

Wenn sich der Wasserversorger aus Mitleid auf einen Deal einlässt und Euch einen Teil der Kosten erlässt, Glück gehabt.

Falls nicht...

Einen offensichtlichen Leitungsschaden nicht zu beheben, hat nun mal Konsequenzen.

Übrigens: das L ist direkt neben dem Ö.

Grüße, ----->

Wenngleich dies ein Versäumnis Eurerseits darstellt (das ich überhaupt nicht nachvollziehen kann - wenn man nur ein wenig handwerklich geschickt ist, kann man zumindest nachschauen, was los ist), halte ich diese Nachforderung für nicht gerechtfertigt, da Ihr keinen Wasserzähler habt.

Rechtssicherheit erhaltet Ihr beim Mieterverein.

Das Trinkwasser, daß monatelang sinnlos durch die Klosettschüssel geronnen ist, muß ja irgendwer zahlen. Warum sollte der Hausbesitzer das begleichen, wenn ein anderer das Wasser vergeudet hat. 

 Man könnte ihm höchsten zu Last legen, daß er in den Wohnungen noch keine Sub-Zähler eingebaut hat. Das wäre ein Verhandlungspunkt um die entstandenen Wasserkosten zu drücken.

Wir Klempner haben die Erfahrung gemacht, daß der Wasserverbrauch, sich nach dem Einbau, in der Regel um ca. 30 % senkt,  weil der Bürger dann doch ein bisschen mehr auf den Wasserverbrauch achtet. Aber das ist nur ein winziges Detail am Rande. 

KramerMu 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 19:44

Ist mir klar, dass jemand das Wasser zahlen muss. Ich sag auch nichts dagegen. Es geht nur darum ob die Vermieterin mir wirklich die komplette Differenz zum letzen Jahr in Rechnung stellen darf ohne mir nachweisen zu können dass ich der alleinige Verursacher dafür bin ( es gibt nur ein wasserzähler für 7-8 wohnparteien!

quantthomas  25.05.2016, 19:47
@KramerMu

Du kannst ja argumentieren, daß auch andere Mieter etwas sorglos mit dem Wasser umgegangen sind. Das wollte ich mit den 30% andeuten, die beim Zählereinbau eingespart werden könnten.

Ich würde empfehlen mit dem Mieterschutzbund kontakt aufzunehmen