Wasserleitung durchbohrt, welche Versicherung zahlt?
Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich habe in dem Haus meiner Eltern, wo ich selber Mieter bin, eine Wasserleitung durchbohrt. Sowohl eine Gebäudeversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung sind vorhanden.
Wie gehe ich die Sache nun am besten an? Hat hier jemand einen Rat für mich und kennt sich mit der Materie aus?
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
5 Antworten
Melde den Schaden auf jeden Fall beiden Versicherungen mit der jeweiligen Erlaubnis untereinander kommunizieren zu dürfen, da die Sache etwas komplizierter werden könnte.
Die Versicherungen wissen selbst am Besten wie du, was versichert hast.
Schilder den Vorfall mit Anlage Mietvertrag so genau wie möglich per E-Mail inkl. Foto des Schadens als Beweis, dann bekommst du auch schnell eine Rückmeldung wie es weitergeht. Du hast es somit auch gleichzeitig dokumentiert, falls etwas schief laufen sollte.
Evt. 1 Stunde nach der E-Mail beide Versicherungen anrufen und fragen ob die deine E-Mail kurz anschauen können, damit du abgesichert bist.
Selbstverständlich erst reagieren, sobald du eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme hast, Online oder per E-Mail genügt vollkommen.👨⚖
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Wohnst du als Mieter im Haus deiner Eltern. ist das ein "normaler Mietsachschaden".
Die Gebäudeversicherung wird dich in Regress nehmen.
Den Wasserschaden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung. Das müssen deine Eltern dort melden. Falls die Gebäudeversicherung Regress von dir fordert, regelt das deine Privathaftpflicht.
Den Schaden am Rohr zahlt deine Haftpflicht.
Wasserzufluss absperren, die Vermieter informieren, und die private Haftpflicht einbinden für den Schaden am Rohr.
Den Schaden vom Wasser ordnet die VGV, den am Hausrat Deine Hausratversicherung.
Quatsch! Laut Deiner Antwort bezahlt die VGV eben nicht, und auch das stimmt nicht!
Wo bitte seit ihr denn versichert?
Nein, laut meiner Antwort zahlt die nicht, wenn er kein offizielles Mietverhältnis nachweisen kann. Wie gesagt: lesen hilft - und nicht nur einen Satz, sondern den Zusammenhang.
Alles nur, wenn der Sohn aber tatsächlich als ordentlicher nachweisbarer Mieter im Haus wohnt.
Nö. Die einzige Einschränkung gäbe es bezüglich des Schadens am Rohr und der Haftpflichtversicherung, wenn Sohn und Eltern im selben Haushalt leben. (Und selbst hier ist nicht automatisch der selbe Haushalt gegeben nur weil er evtl. keine Miete zahlt)
VGV und VHV zahlen die Wasserschäden natürlich, vollkommen unabhängig von irgendwelchen Mietverhältnissen.
nein, das zahlen sie nicht, denn bei grober Fahrlässigkeit - und eine solche ist hier stark anzunehmen - zahlt keine Versicherung bei EIGENEN Schäden (Vollkasko beim Auto ausgenommen).
Auch das ist Unsinn, gleich aus mehreren Gründen.
- Bei grober Fahrlässigkeit (die ich hier nicht mal sehe) kann nicht einfach die Regulierung verweigert werden. Es kann lediglich die Entschädigung im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes gekürzt werden.
- Das gilt nur im Verhältnis zwischen VN und VR. Das Handeln des Sohnes als Dritter kann den Eltern als VN der VGV nicht angelastet werden.
- Jede auch nur halbwegs gescheite Versicherung verzichtet heutzutage auf die Einrede der groben Farhlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Wer Rohe anbohrt handelt grob fahrlässig, denn ein Metallsuchgerät ist kein Hexenwerk und zeichnet eine sach- und fachgerechte handwerkliche Tätigkeit auch eines Laien aus.
Und für selbstverschuldete Eigenschäden zahlt KEINE Versicherung. Wie gesagt, davon ausgehend, dass der Sohn in der Familie lebt.
Lebt er dort als eigenständiger Mieter - das habe ich auch geschrieben - sieht die Lage ganz anders aus.
Gerade heute, wo alle Versicherungen als "Basics" angeboten werden (damit sie im Preisvergleich schön billig bleiben) muss man sehr häufig den Verzicht der Einrede der groben Verlässigkeit als Option hinzubuchen.
Keine Haftpflicht zahlt für einen selbstverschuldeten Eigenschaden und die Gebäudeversicherung ebenfalls nicht.
Und für selbstverschuldete Eigenschäden zahlt KEINE Versicherung.
Und das ist einfach nur falsch.
Dann lass mal deine eigene Glasschüssel fallen oder brenn dir selbst ein Loch in dein Sofa und melde das deiner Haftpflichtversicherung! Oder lass deine Kinder mit dem Bobbycar gegen die große Scheibe fahren und melde den Bruch dann der Glasversicherung oder oder oder .... viel Spaß.
Und wenn der eigene Sohn einfach Löcher in die Wand bohrt, ohne sich rückzuversichern, ob es dort Leitungen gibt - dann ist das nichts anderes. Wie gesagt: Ist er offizieller Mieter, ist die Versicherungslage eine andere.
Dann lass mal deine eigene Glasschüssel fallen oder brenn dir selbst ein Loch in dein Sofa und melde das deiner Haftpflichtversicherung! der lass deine Kinder mit dem Bobbycar gegen die große Scheibe fahren und melde den Bruch dann der Glasversicherung oder oder oder .
Glasschüssel?
Den Sengschaden im Sofa reguliert natürlich meine Hausratverischerung.
Den Schaden an der Scheibe reguliert natürlich meine Glasversicherung.
Du hast einfach nur keine Ahnung wovon du redest. Und jetzt hör auf zu versuchen mir meinen Job zu erklären.
Du solltest einfach mal lernwillig sein und Deinen Berater/Makler/Onliner wechseln, wenn er Dir sonne Billigst-Versicherungen unterjubelt.
Sogar meine, und das soll eine von den schlechten sein, hat mit dieser Angelegenheit keinerlei Probleme! Weder die VGV, noch die PH.
Niemand reguliert deinen fahrlässig selbstverschuldeten Eigenschaden!
Jede schlechte macht das, sogar meine!
Du solltest Deinen Titel zurückgeben, oder das Fach wechseln.
nein, das macht sie nicht! Google doch einfach mal z.B. Eigenschaden und Haftpflichtversicherung ...
Hier geht es doch gar nicht um einen Eigenschaden, immer noch nicht begriffen?
Das Wasserrohr gehört nicht dem Kind.
Wozu googlen, wenn meine Versicherung dort gar nicht vorkommt?
Wie oft denn noch? Du erzählst Unsinn. Oder bist auf einem "Wissens"stand von vor weit über 10 Jahren.
Wenn der Sohn zur Familie gehört und kein offizieller Mieter einer Wohnung ist, dann ist es ein Eigenschaden. Und nichts anderes habe ich in meiner Antwort geschrieben!
Du bist mutig, ich schätze 50 Jahre zurück.
Zudem gehört dem Kind doch gar nicht das Rohr, wie kann es da ein Eigenschaden sein?
Nein, es geht weder um Familie noch Miete. Es geht um den Hausstand.
lach - das ist überhaupt kein Unsinn - das ist schlicht und ergreifend Realität. Für Schäden die man sich selbst zufügt - zahlt die Versicherung nicht!
Prima, dann verschmurgel ich morgen mal alle meine Sofas - und lass die Versicherung bezahlen. Meine Fenster mag ich auch nicht putzen, die zerschmeiße ich und bekomme neue saubere von der Versicherung .... und neue Rohrleitungen im ganzen Haus wären auch nicht schlecht, dann werde ich die mal alle anbohren .... prima, alles wird bezahlt.
Das wird mir zu doof mich mit einem unbelehbaren Besserwisser wie dir abzugeben.
Wie du jetzt auf die Idee kommst, dass Vorsatz versichert ist, erschließt sich auch nur dir. Ich gehe mit dem Wissen ins Bett, dass bei meinen Kunder die Schäden über die wir uns hier unterhalten haben, alle reguliert werden.
Und meine Schäden auch, und die von der lieben Kundschaft ebenso!
Wenn du das Mietverhältnis tatsächlich nachweisen kannst, kommt deine eigene Haftpflichtversicherung dafür auf. Es gilt NICHT die Familien-Haftpflichtversicherung - denn damit wäre klar, dass du KEIN Mieter bist.
Die Gebäudeversicherung greift hier nicht, denn selbst verschuldete Schäden zahlt niemand.
Ist austretendes Leitungswasser mit versichert, würden zumindest die Schäden übernommen, die das ausgelaufene Wasser angerichtet hat.
Was jetzt, zahlt niemand, wird übernommen?
Lesen hilft!
Wohnt der Sohn als Sohn im Haus, gehört er zur Familie und die Versicherungen zahlen nicht (allenfalls den u.U. mitversicherten Schaden bei austretendem Wasser - für Schäden, die eben dadurch u.U. entstanden sind)
Wohnt der Sohn als offizieller Mieter im Haus - dann sollte er erstens eine eigene Haftpflichtversicherung haben, die für solche Schäden aufkommt.
Grundsätzlich könnte dann der Vermieter (hier die Eltern) den Schaden auch gleichzeitig noch der Wohngebäudeversicherung melden - die Versicherungen können dann untereinander klären, wer was zahlt.
Eben, warum machst Du das nicht, Dein Zitat:
Die Gebäudeversicherung greift hier nicht, denn selbst verschuldete Schäden zahlt niemand.
Weil der Satz nun einmal im Zusammenhang mit den vorherigen Sätzen steht? Wenn der Sohn entsprechend kein nachweisbarer Mieter ist, sondern als "Sohn" dort wohnt, ist das ein selbst verschuldeter Schaden.
Und? Die VGV ordnet, ist doch Alltag. Wo bitte bist Du denn versichert, wenn so etwas abgelehnt wird? Ist doch bei Glas nicht anders.
Wenn du selbst einen STein in deine Scheibe schmeißt, zahlt die Versicherung nicht! Schon mal etwas von Sorgfaltspflicht gehört?
Wenn es raus kommt, mag es so sein. Wenn ich mit meinem Staubsaugergriff dagegen donnere, wird bezahlt.
Zudem reden wir ja über einen Leitungswasserschaden, und da wird eben geordnet, weil eben nicht mit Steinen geworfen wurde, sondern aus Versehen das Rohr angebohrt wurde, bei meiner wenigstens, und das soll eine von den schlechten sein, behaupten hier einige.
Bitte differenzieren! Dass ein möglicher entstandener Schaden durch das Leitungswasser bezahlt wird, habe ich nie bestritten - siehe meine Antwort. Ob so ein Schaden durch austretendes Leitungswasser allerdings versichert ist, muss abgeklärt werden, denn heutzutage gibt es soviele "Basis-Versicherungen" (schön billig), dass viele Optionen, die früher selbstverständlich waren, heute hinzugebucht werden müssen.
Es geht um den Schaden an der Rohrleitung. Und da hat der Sohn/Mieter grob fahrlässig und nicht sach- und fachgerecht gehandelt, sonst hätte er das Rohr nicht angebohrt.
Wenn es raus kommt, mag es so sein
Versicherungsbetrug ist eine völlig andere Sache! Darum geht es hier aber nicht! So etwas machen sicher viele - aber das ist keine fachgerechte und korrekte Antwort auf die gestellte Frage!
Es ist zu vermuten, dass die Eltern Besitzer der Gebäudeversicherung und Eigentümer des Gebäudes sind. Somit ist es kein selbst verschuldeter Schaden.
Vorausgesetzt, der Sohn wohnt tatsächlich als offizieller Mieter im Haus. Und nicht eben als Sohn.
Aber dann hat er auch (hoffentlich) eine ganz eigene Haftpflichtversicherung - und die würde dann zahlen.
Alles nur, wenn der Sohn aber tatsächlich als ordentlicher nachweisbarer Mieter im Haus wohnt.