Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Brandflecken "Eingenverschulden"

5 Antworten

Das kommt auf deinen vorhandenen Vertrag an.

Im Standard-Schutz sind geliehene bzw. gemietete Sachen nicht mit enthalten. Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen dies mit enthalten ist oder als Option zusätzlich vereinbart werden kann.

Es wäre an dieser Stelle sinnvoll, die Versicherungsunterlagen rauszuholen und genau nachzuschauen, ob gemietete Sachen in den Vertrag mit aufgenommen wurden oder nicht.

Apolon  31.01.2015, 13:52
Im Standard-Schutz sind geliehene bzw. gemietete Sachen nicht mit enthalten. Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen dies mit enthalten ist oder als Option zusätzlich vereinbart werden kann.

Du verwechselt hier was - bei dieser von dir genannte Option geht es um Sachschäden an gemieteten beweglichen Sachen.

Ein Haus kann man aber nicht bewegen!

martin197575  31.01.2015, 13:22

Bewegliche Gegenstände, die gemietet oder geliehen sind, sind nur durch Besondere Bedingungen versichert, Immobilien sind in den neueren AHB standardmäßig enthalten

DerHans  31.01.2015, 13:02

Mietsachschäden sind heute standardmäßig in der PH enthalten. es sei denn man hätte einen 40 Jahre alten Vertrag

Interesierter  31.01.2015, 13:24
@DerHans

Leider kennen wir den Vertrag nicht und wissen auch nicht, wie alt dieser ist.

Daher hilft, wie ich schon erwähnte, nur der Blick in die Versicherungsunterlagen.

DerHans  31.01.2015, 14:23
@Interesierter

Mietsachschäden sind bereits in den AHB 76 enthalten.

Wenn es eine Mietwohnung ist - ja, denn Mietsachschäden sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

Ich bin in einer Mietwohnung

DerHans  31.01.2015, 13:04

Du musst das deinem Vermieter mitteilen und er muss dich dann zum Schadensersatz auffordern.

Bevor irgendetwas gezahlt wird, will der Versicherer die Gelegenheit haben, den Schaden zu besichtigen.

Auf keinen Fall selbst etwas zahlen !!!

In einer Mietwohnung ist das ein Mietsachschaden, den du unverzüglich melden musst. (Sowohl dem Eigentümer als auch deiner Versicherung)

In einer eigenen Immobilie ist das ein Eigenschaden. Die Feuerversicherung würde nur bei einem sich selbständig ausbreitenden Feuer eintreten

Apolon  31.01.2015, 14:00
In einer eigenen Immobilie ist das ein Eigenschaden. Die Feuerversicherung würde nur bei einem sich selbständig ausbreitenden Feuer eintreten

Dies ist so nicht richtig: in neuen Wohngebäudeversicherungen sind auch Sengschäden mitversichert.

Ein Beispiel dazu: fällt z.B. ein brennendes Holzstück aus dem Kamin und hinterlässt eine verkohlte Stelle auf dem Holzboden, wird dies bezahlt.

Bei Eigenverschulden zahlt keine Versicherung.

Worth1967  31.01.2015, 12:56

Haftpflicht ist immer Selbsverschuldet, könnte bei einer Mietwohnung sein....schaden einfach mal melden

beangato  31.01.2015, 14:35
@Worth1967

Haftpflicht zahlt, wenn ICH wem einen Schaden zugefügt habe, der NICHT in meiner Wohnung lebt.

Nordmann2000  01.02.2015, 10:47
@beangato

Siehst Du, jetzt hast Du Deinen Irrtum ja selbst erkannt.

beangato  01.02.2015, 14:34
@Nordmann2000

Wenn Du meinst...

Als mein Kind (welches nicht mehr hier wohnt und welches keine Haftpflichtversicherung hatte) einmal in meiner Wohnung was beschädigte, musste ich die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Hätte mein Kind eine gehabt, hätte deren Versicherung den Schaden übernommen.