Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Brandflecken "Eingenverschulden"
Hallo zusammen Mir ist ein Missgeschick passiert beim leeren vom Aschenkasten meinem Schwedenofen bin ich gestolpert und das Aschenkasten fiel aufs Laminat Boden jetzt sind überall Brand Flecken ich hab eine haftpflichtversicherung meine Frage zahlt da meine Versicherung? Danke im voraus
5 Antworten
Das kommt auf deinen vorhandenen Vertrag an.
Im Standard-Schutz sind geliehene bzw. gemietete Sachen nicht mit enthalten. Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen dies mit enthalten ist oder als Option zusätzlich vereinbart werden kann.
Es wäre an dieser Stelle sinnvoll, die Versicherungsunterlagen rauszuholen und genau nachzuschauen, ob gemietete Sachen in den Vertrag mit aufgenommen wurden oder nicht.
Im Standard-Schutz sind geliehene bzw. gemietete Sachen nicht mit enthalten. Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen dies mit enthalten ist oder als Option zusätzlich vereinbart werden kann.
Du verwechselt hier was - bei dieser von dir genannte Option geht es um Sachschäden an gemieteten beweglichen Sachen.
Ein Haus kann man aber nicht bewegen!
Bewegliche Gegenstände, die gemietet oder geliehen sind, sind nur durch Besondere Bedingungen versichert, Immobilien sind in den neueren AHB standardmäßig enthalten
Leider kennen wir den Vertrag nicht und wissen auch nicht, wie alt dieser ist.
Daher hilft, wie ich schon erwähnte, nur der Blick in die Versicherungsunterlagen.
Mietsachschäden sind bereits in den AHB 76 enthalten.
Wenn es eine Mietwohnung ist - ja, denn Mietsachschäden sind in der Privathaftpflicht mitversichert.
Ich bin in einer Mietwohnung
Du musst das deinem Vermieter mitteilen und er muss dich dann zum Schadensersatz auffordern.
Bevor irgendetwas gezahlt wird, will der Versicherer die Gelegenheit haben, den Schaden zu besichtigen.
Auf keinen Fall selbst etwas zahlen !!!
In einer Mietwohnung ist das ein Mietsachschaden, den du unverzüglich melden musst. (Sowohl dem Eigentümer als auch deiner Versicherung)
In einer eigenen Immobilie ist das ein Eigenschaden. Die Feuerversicherung würde nur bei einem sich selbständig ausbreitenden Feuer eintreten
In einer eigenen Immobilie ist das ein Eigenschaden. Die Feuerversicherung würde nur bei einem sich selbständig ausbreitenden Feuer eintreten
Dies ist so nicht richtig: in neuen Wohngebäudeversicherungen sind auch Sengschäden mitversichert.
Ein Beispiel dazu: fällt z.B. ein brennendes Holzstück aus dem Kamin und hinterlässt eine verkohlte Stelle auf dem Holzboden, wird dies bezahlt.
Bei Eigenverschulden zahlt keine Versicherung.
Haftpflicht ist immer Selbsverschuldet, könnte bei einer Mietwohnung sein....schaden einfach mal melden
Haftpflicht zahlt, wenn ICH wem einen Schaden zugefügt habe, der NICHT in meiner Wohnung lebt.
Siehst Du, jetzt hast Du Deinen Irrtum ja selbst erkannt.
Wenn Du meinst...
Als mein Kind (welches nicht mehr hier wohnt und welches keine Haftpflichtversicherung hatte) einmal in meiner Wohnung was beschädigte, musste ich die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Hätte mein Kind eine gehabt, hätte deren Versicherung den Schaden übernommen.
Mietsachschäden sind heute standardmäßig in der PH enthalten. es sei denn man hätte einen 40 Jahre alten Vertrag