Wasserleitung durch Nachbargrundstück?
Ich möchte ein Haus ausbauen und müsste für die Wasserversorgung einige Meter durch den wilden Garten der Nachbarin. Die örtliche Wassergesellschaft baut mir am Hauptweg den Anschlussschacht und übernimmt aber nicht die Verlegung durch das Nachbargrundstück und ich solle mich mit dem Besitzer einigen. Die Besitzerin ist einverstanden. Wie sichere ich mich mit ihr ab ? Ist ein Grundbucheintrag zwingend notwendig oder reicht ein Vertrag. Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten. Karsten
5 Antworten
Hallo,
um Probleme auch in der ferneren Zukunft zu vermeiden, brauchst du einen notariellen Vertrag und eine Grundbucheintragung. Alles andere hilft nur solange sich die Eigentümer gut verstehen und auch nicht wechseln.
Ja! In solchem Fall ist zur nachhaltigen Sicherung der Versorgung des herrschenden Grundstücks und des dauerhaften Betriebes der Leitung eine hinreichend formulierte Dienstbarkeit mit Lageplan und Unterhaltungsvereinbarungen auf dem dienenden Grundstück in der Abtl. II dessen Grundbuches zu Gunsten des herrschednen Grundstückes erforderlich.
Dabei sollten Sie aber nicht verkennen, dass ein Grundbuch öffentlichen Glauben gnießt! Ändern sich die Eigentumsverhältnisse des dienenden Grundstückes ohne dass darin eine zu übernehmende Belastung sichtbar wäre, erwirbt der neue Eigentümer gutgläubig ohne den Eintrag im Grundbuch! - Ihr Risiko!
Wenn die Dame einmal mit beim Notar zur Genehmigung erscheint, dann wäre die Verlautbarung des Beurkundeten im Grundbuch aus sinnvoll.
Kümmert sich der Notar um alle Details, wenn ich ihm mein Anliegen erläuter ?
Er könnte Ihnen aus Erfahrung Hinweise geben und wird sicherlich ein geeignetes Vertagsmuster vorschlagen. Im Übrigen beurkundet er das, was zwischen den Beteiligten vereinbart wird.
Ich würde das im Grundbuch der Nachbarin dinglich absichern, damit bist Du auf der sicheren Seite, falls das Nachbargrundstück mal verkauft oder vererbt wird.
Das denke ich auch, nur eine alleinstehende, nicht mehr junge Frau von einem Gang zum Notar zu überzeugen ist auch nicht einfach.
Da wäre es dann wohl schon einfacher, die Wasserleitung so, wie auch alle übrigen Ver- und Entsorgugnsleitungen direkt vom öffentlichen Grund ins Grundstück zu verlegen, aucn wenn die Leitung dadurch ein wenig länger werden sollte.
Die Wassergesellschaft macht es sich da aber sehr leicht, gibt es nicht eine andere Möglichkeit (und wenn auch teurer), das ist eine problematische Angelegenheit, besonders wenn die Nachbarin verkauft oder vererbt. Würde mich da auf jeden Fall mit einem Anwalt zusammensetzen.
Das ist die einzige Möglichkeit Wasser zum Haus zu bringen.
Was würde ein Grundbucheintragung derart etwa kosten?
Ich habe heut erfahren dass eine schriftliche Dienstbarkeit, notariell Beglaubigt ausreichen soll ? Ein Bekannter hatte kürzlich ähnliches mit einem Balkonanbau und es war kein Grundbucheintrag mehr notwendig.