Wasserleitung durch Nachbargrundstück?

5 Antworten

Hallo,

um Probleme auch in der ferneren Zukunft zu vermeiden, brauchst du einen notariellen Vertrag und eine Grundbucheintragung. Alles andere hilft nur solange sich die Eigentümer gut verstehen und auch nicht wechseln.

Ja! In solchem Fall ist zur nachhaltigen Sicherung der Versorgung des herrschenden Grundstücks und des dauerhaften Betriebes der Leitung  eine hinreichend formulierte Dienstbarkeit mit Lageplan und Unterhaltungsvereinbarungen auf dem dienenden Grundstück in der Abtl. II dessen Grundbuches zu Gunsten des herrschednen Grundstückes erforderlich.

Kosi3 
Beitragsersteller
 21.10.2015, 13:41

Ich habe heut erfahren dass eine schriftliche Dienstbarkeit, notariell Beglaubigt ausreichen soll ? Ein Bekannter hatte kürzlich ähnliches mit einem Balkonanbau und es war kein Grundbucheintrag mehr notwendig.  

schelm1  21.10.2015, 13:45
@Kosi3

Dabei sollten Sie aber nicht verkennen, dass ein Grundbuch öffentlichen Glauben gnießt! Ändern sich die Eigentumsverhältnisse des dienenden Grundstückes ohne dass darin eine zu übernehmende Belastung sichtbar wäre, erwirbt der neue Eigentümer gutgläubig ohne den Eintrag im Grundbuch! - Ihr Risiko!

Wenn die Dame einmal mit beim Notar zur Genehmigung erscheint, dann wäre die Verlautbarung des Beurkundeten im Grundbuch aus sinnvoll.


Kosi3 
Beitragsersteller
 21.10.2015, 13:48
@schelm1

Kümmert sich der Notar um alle Details, wenn ich ihm mein Anliegen erläuter ?

schelm1  21.10.2015, 13:50
@Kosi3

Er könnte Ihnen aus Erfahrung Hinweise geben und wird sicherlich ein geeignetes Vertagsmuster vorschlagen. Im Übrigen beurkundet er das, was zwischen den Beteiligten vereinbart wird.

Ich würde das im Grundbuch der Nachbarin dinglich absichern, damit bist Du auf der sicheren Seite, falls das Nachbargrundstück mal verkauft oder vererbt wird.

Kosi3 
Beitragsersteller
 21.10.2015, 01:34

Das denke ich auch, nur eine alleinstehende, nicht mehr junge Frau von einem Gang zum Notar zu überzeugen ist auch nicht einfach.

schelm1  21.10.2015, 12:00
@Kosi3

Da wäre es dann wohl schon einfacher, die Wasserleitung so, wie auch alle übrigen Ver- und Entsorgugnsleitungen direkt vom öffentlichen Grund ins Grundstück zu verlegen, aucn wenn die Leitung dadurch ein wenig länger werden sollte.

Die Wassergesellschaft macht es sich da aber sehr leicht, gibt es nicht eine andere Möglichkeit (und wenn auch teurer), das ist eine problematische Angelegenheit, besonders wenn die Nachbarin verkauft oder vererbt. Würde mich da auf jeden Fall mit einem Anwalt zusammensetzen.

Kosi3 
Beitragsersteller
 21.10.2015, 01:27

Das ist die einzige Möglichkeit Wasser zum Haus zu bringen.

Was würde ein Grundbucheintragung derart etwa kosten?