Wasserleitung des Nachbarn in meinem Keller?
Hallo wir haben vor 3 Jahren ein Haus gekauft.Nun haben wir festgestellt das die Wasserleitung des Nachbarn durch unseren Heizungskeller läuft.Der Abstellhahn und die Zuleitung des Nachbarn sind verostet und Tropfen.Wir haben den Herrn mehrfach gebeten das reparieren zulassen.Er meinte dann er würde sich selbst um eine eigene Leitung kümmern.Es ist Monatelang nichts passiert.Irgendwann haben wir dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet.Wieder hieß es ja er lege eine eigene Leitung.Mehrfach haben wir ihm Fristen gesetzt die er verstreichen ließ.Als wir dann den Hahn zugedreht haben kam er zu uns und hat versucht sich zutritt zu unserem Haus zu verschaffen.Auch würde die Polizei von ihm gerufen damit wir das Wasser wieder anstellen.Nach einem Schlichtungsgespräch bei dem selbst der Bürgermeister anwesend war haben wir uns bereit erklärt nochmal anzustellen da er wieder versprach eine eigene Leitung zu legen.Wieder ließ er die Frist verstreichen.Als wir wieder angestellt haben hat er beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt und wir mussten wieder anstellen.Was können wir noch tun?
6 Antworten
jedenfalls habt ihr kein recht, ihm das wasser abzustellen, bei dir rast der blocker!
ihr habt sicherlich auch kein recht ihm ein ultimatum zu stellen, bis wann er die leitung verlegen lässt.
viel mehr müsst ihr klären, wie es zu dieser konstellation kommen konnte und wer für was zuständig ist.
stattdessen wart ihr so ungeschickt die situation unnötig zu eskalieren.
- einen tropfenden hahn kann man reparieren
- eine sichtbar rostige leitung kann noch jahrzehnte dicht bleiben. es besteht womöglich null handlungsbedarf.
annokrat
Und die Leitung ist undicht
Sehr hilfreich bist du vielleicht unser Nachbar?????Außerdem besteht laut unserem Wasserwarte sehr wohl Handlungsbedarf
Sehr hilfreich bist du vielleicht unser Nachbar
Was stand im Kaufvertrag des Hauses drin? Du müsstest doch Unterlagen vom Haus haben, worin diese Nutzung der Wasserleitung des Nachbarn drin steht. Vielleicht im Bauplan. Wenn dem nicht so ist, ist die Frage, ob es sich dabei um einen sogenannten versteckten Mangel (oder wie man dies juristische auch nennen mag) handeln könnte. Lass mal sämtliche Unterlagen von deinem Anwalt daraufhin prüfen. Vielleicht könnte man ja beim Verkäufer Schadenersatzansprüche geltend machen.
Normalerweise müsste so etwas im Kaufvertrag verankert werden. Ist meine Meinung. Man möchte ja schließlich keine eigenes Haus haben, wo der Nachbarn ein- und ausgeht, nur weil dessen Wasserleitung in diesem Haus liegt.
Wünsche dir viel Glück.
Unser Nachbar kann halt sehr gut die Fakten verdrehen.Ausserdem kommt er mit :" keine Geld.Isch abe fümpf Kinda."!! Aber im Hof stehen drei Autos und für andere Umbauten am Haus hat er Geld
Hätten wir das vorher gewusst hätten wir das Haus so nie gekauft.Wir haben das ja auch erst festgestellt als wir im Keller einige Umbauten vorgenommen haben und diese Leitung entfernen wollten
Danke !Die beiden Häuser haben Mal einer Familie gehört da war die Leitung kein Problem.Im Kaufvertrag steht nichts über eine gemeinsame Wasserleitung und im Grundbuch ist auch kein Nutzungsrecht eingetragen.Der Vorbesitzer ist Pleite und auch dann ist da auch noch die Verjährungsfrist die abgelaufen ost
Habt ihr das mit dem Anwalt schon besprochen?
Es müßte im Grundbuch stehen, noch nie gehört.
Steht es Gott sei Dank nicht
Wir haben jetzt erst Mal gegen den Richter geklagt der die einstweilige Verfügung erlassen hat.Aber ich werde hier fast wahnsinnig wenn ich dran denke das der vielleicht damit durch kommt und ich seine Wasserleitung auf ewig im Haus hab.Schlieslich kümmert er sich ja nicht Mal um das kaputte Stück Rohr.Was wenn das ganz kaputt ist bleibe ich auf dem Schäden sitzen.Ich kann ja nicht Mal in Urlaub fahren denn ich kann den Haupthahn nicht zudrehen da er ja dann kein Wasser hat
was rät euch denn der anwalt?
Ich hoffe für euch, dass das Gericht darin ein versteckter Mängel sieht und sich auf eure Seite stellt. Drücke euch die Daumen. Ansonsten Zweifel auch ich an unserem deutschen Rechtssystem.