Mein Wasserhahn ist kaputt. Wer muss sich darum kümmern?

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Steht im Mietvertrag unter Kleinreparaturen.Steht dort nichts ist der Vermieter in der Pflicht.

kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, daß die Küche mitvermietet wird und im Preis enthalten ist, der Vermieter. Wenn zur Küche nichts steht, dann ist es in dein Eigentum übergegangen und du als Mieter bist dafür verantwortlich. Darfst die Küche aber auch jederzeit entsorgen und muß keine neue dem Nachmieter hinterlassen

Der Vermieter ist verantwortlich und zuständig.

Aber warum rufst Du nicht an?

Es ist doch nötig, dass schnell etwas passiert.

Mietvertrag schauen.

Kleinreparaturen bis xx EUR musst Du selbst bezahlen.

Allerdings Vermieter nicht schreiben, sondern anrufen. Schadenminderungspflicht.

Ich finde es immer wieder bemerkenswert das Mieter einen Vertrag unterschreiben ohne den Inhalt zu kennen;-)

Also erst mal in den Vertrag schauen ob eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde. Und wenn bis zu welcher Höhe der Mieter zahlen muß.

Ist keine Kleinreparaturklausel vereinbart muß grundsätzlich der Vermieter dafür aufkommen.

Es ist ja löblich das Du, wegen einem evtl. Wasserschaden, an den Mieter unter Dir denkst.

Aber denkst Du auch an Deine Wasserrechnung und evtl. Schimmelbildung? Beides kann teuer werden.

"Da die Küche bei Einzug schon drin war,..."

Steht die Küche im Mietvertrag?

Womit wir wieder bei Satz 1 meiner Antwort wären;-)