Mein Wasserhahn ist kaputt. Wer muss sich darum kümmern?
Hallo..
Ich wohne seit 6 Jahren in meiner Wohnung, von einer Privatperson angemietet. In der Küche "tropft" der Wasserhahn und nun habe ich gemerkt, dass das Wasser zwischen Hahn und Arbeitsplatte läuft.
Ich wollte meinem Vermieter jetzt einen Brief schreiben, dass er sich um die Reperatur kümmern solle oder - bevor ein grosser Wasserschaden entsteht und der Unternachbar klingelt - die Kosten dafür übernehmen soll. Nun bin ich mir aber nicht wirklich sicher, ob er dafür verantwortlich ist oder ob ich das in Ordnung zu bringen habe. Da die Küche bei Einzug schon drin war, meinte mein Vater, ist der Vermieter dafür zuständig. Ist das so??? grübel
Vielen Dank schon mal und LG
7 Antworten
Steht im Mietvertrag unter Kleinreparaturen.Steht dort nichts ist der Vermieter in der Pflicht.
kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, daß die Küche mitvermietet wird und im Preis enthalten ist, der Vermieter. Wenn zur Küche nichts steht, dann ist es in dein Eigentum übergegangen und du als Mieter bist dafür verantwortlich. Darfst die Küche aber auch jederzeit entsorgen und muß keine neue dem Nachmieter hinterlassen
Der Vermieter ist verantwortlich und zuständig.
Aber warum rufst Du nicht an?
Es ist doch nötig, dass schnell etwas passiert.
Mietvertrag schauen.
Kleinreparaturen bis xx EUR musst Du selbst bezahlen.
Allerdings Vermieter nicht schreiben, sondern anrufen. Schadenminderungspflicht.
Ich finde es immer wieder bemerkenswert das Mieter einen Vertrag unterschreiben ohne den Inhalt zu kennen;-)
Also erst mal in den Vertrag schauen ob eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde. Und wenn bis zu welcher Höhe der Mieter zahlen muß.
Ist keine Kleinreparaturklausel vereinbart muß grundsätzlich der Vermieter dafür aufkommen.
Es ist ja löblich das Du, wegen einem evtl. Wasserschaden, an den Mieter unter Dir denkst.
Aber denkst Du auch an Deine Wasserrechnung und evtl. Schimmelbildung? Beides kann teuer werden.
"Da die Küche bei Einzug schon drin war,..."
Steht die Küche im Mietvertrag?
Womit wir wieder bei Satz 1 meiner Antwort wären;-)