Gewährleistung bei Handwerkern?
Hallo, Letztes Jahr habe ich in der Küche einen schwenkbaren Wasserhahn montieren lassen. Den Hahn habe ich auch nicht selbst gekauft, sondern hat mir der Handwerker auch in Rechnung gestellt.
Nun tropft es da fleißig aus einem Gewinde raus, sobald man ihm dreht/schwenkt. In nur einer einzigen Position tropft er nicht, solange man nicht stark aufdreht.
Frage ist nun: fällt das unter die Gewährleistung?
Der Handwerker will das vor Ort prüfen, bevor er sich auf etwas festlegt...könnte er mir dafür die Anfahrt in Rechnung stellen?
3 Antworten
Garantieanspruch in Deinem Fall 24 Monate.
Falls es eine Markenarmatur ist (davon gehe ich aus), sollte es kein Problem darstellen, den Werkskundendienst einzuschalten.
Das macht der Handwerker für Dich, denn der kann beim Hersteller das Modell Deiner Armatur sowie den Fehler genau beschreiben.
Wenn es ein EINBAU-/MONTAGEFEHLER war:
Das würde der Handwerker vermutlich erkennen und den Fehler selbst beheben, da ihm der Werkskundendienst sonst eine Rechnung stellen würde.
Wenn der Handwerker die Armatur (obwohl Herstellerfehler) selbst repariert, darf er das natürlich machen. Aber er darf Dir für diese Leistung keine Rechnung präsentieren.
Erst nach Ablauf der 24 Monate ist die Garantiezeit abgelaufen und Du würdest sehr wahrscheinlich den Einsatz berechnet bekommen.
Grüße, ---->
Einhebelmischer? das kann auch die Kartusche sein, bzw. eine Dichtung. Das fällt nicht unter die Garantie, Verschleiss
da sind mind. 3 Dichtungen drinn. Es wird aus Bequemlichkeit gleich die ganze Kartusche gewechselt.
Mir fehlen leider die Fachbegriffe..
Aber: Ich hatte ursprünglich keinen Verteiler unter der Spüle, sondern nur einen Hahn der aus der Wand kommt. (Auch nur Kaltwasser)
Diesen Einen Hahn habe ich damals in gleichen Schritt gegen ein "Y"-Teil tauschen lassen, woran nun Geschirrspüler rechts und Wasserhahn links montiert sind.
An einem Schraubverschluss des Hahns tritt das Wasser aus. Schraubt man diese Kappe an und zieht sie vom Hahn runter, sieht man eine schwarze Gummidichtung. Um diesem Punkt dreht sich übrigens der Hahn.
Also egal was es ist: Hahn defekt oder defekt montiert: Mir kam doch nichts in Rechnung gestellt werden. Ist das Teil defekt, muss sich ebenfalls der Handwerker darum kümmern, da er mir diesen verkauft hat...was dann da in Hintergrund bei passiert ist mir dann "relativ egal"..
Gem. VOB hat man , so nichts anderes vereinbart ,2 Jahre Garantie auf die Handwerkerleistung. Wenn die Anschlüsse innerhalb dieser Zeit undicht werden, so ist das eine Angelegenheit für die Handwerksfirma, welche den Schaden kostenlos beheben muss, auch wenn es nur eine Dichtung ist.
Ist die Garantie von 2 Jahren abgelaufen, so hat der Handwerker zwei Möglichkeiten. Entweder er behebt den Schaden kostenlos aus Kulanz, oder er schreibt eine Rechnung.
Man kann auch mit Handwerksfirmen gem. VOB eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren vereinbaren. Dies sollte man aber unbedingt schriftlich machen.
der hahn selber ist kaputt, das ist nicht falsch eingebaut worden
müsste unter herstellergarantie fallen
Sofern nicht auf Benutzungsfehler / Eigenverschulden zurückzuführen: Nicht innerhalb der Garantiezeit.
Eine Kartusche ist ein Ersatzteil, kein Verschleißteil.
Es wäre auch nicht gerechtfertigt, dem Kunden eine hochwertige Markenarmatur anzupreisen und nach einem Jahr schulterzuckend die Kartusche zu erneuern mit den Worten "Ist halt Verschleiß, kann passieren."
DASS eine Kartusche irgendwann den Geist aufgibt, kann passieren - aber in der Garantiezeit ist das nicht das Problem des Endverbrauchers.
Grüße, ----->