Wasserfleck Decke - Wer zahlt den Maler
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
In meiner Mietwohnung ist ein Wasserfleck aufgetreten (gut sichtbar, also keine kleine Sache), Ursache war wohl ein verrutschter Dachziegel (ich wohne im Dachgeschoss). Der Dachdecker hat alles soweit abgedichtet, so dass keine Feuchtigkeit mehr nachkommt, allerdings habe ich an der Decke nach wie vor die getrockneten Wasserränder (ca. 30 cm Durchmesser). Wer zahlt jetzt den Maler, der den Fleck überstreicht? Ich habe im Internet gesucht, aber keine eindeutige Antwort gefunden (ich bin 2013 eingezogen und habe den entsprechenden Raum beim Einzug nicht renoviert). Den Dachdecker hat die Hausverwaltung beauftragt und bezahlt wurde er von der Eigentümergemeinschaft.
Vielen Dank
Gerd aus Dissen aTW
4 Antworten
Für derartige Schäden und deren Beseitigung, tritt die Gebäudeversicherung ein! Als Mieter zahlst Du ganz sicher auch dafür!
Wende Dich bitte an Deinen Vermieter und bitte ihn einen Maler damit zu beauftragen!
Den Dachdecker hat die Hausverwaltung beauftragt und bezahlt wurde er von der Eigentümergemeinschaft.
Die muss auch dafür sorgen, dass die Malerarbeiten durchgeführt werden und sie kann das bei der Gebäudeversicherung melden.
Mein Vermieter ist Eigentümer der Wohnung (logischerweise), aber es sind >10 Wohnungen und alle haben verschiedene Eigentümer. Mein Vermieter ist also Teil der EG, aber nicht die EG alleine
Ob nun ein Eigentümer oder die Eigentümergeminschaft die Gebäudeversicherung ist einzuschalten.
Den Dachdecker hat die Hausverwaltung beauftragt und bezahlt wurde er von der Eigentümergemeinschaft.
Gleiches gilt für die Malerarbeiten!
Den Schaden muss dein Vermieter bezahlen. Der wiederum kann sich das Geld von der Eigentümergemeinschaft zurückholen. Oder ist die Eigentümergemeinschaft dein Vermieter?
Mein Vermieter ist Eigentümer der Wohnung (logischerweise), aber es sind >10 Wohnungen und alle haben verschiedene Eigentümer. Mein Vermieter ist also Teil der EG, aber nicht die EG alleine