Wie viele Parkplätze muss ein Hochhausvermieter anbieten?
Hallo, es geht darum das ich in einem Hochhaus wohne und hier kaum Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies ärgert mich mehr seit dem ein "behinderter" Bewohner, trotz zwei nicht genutzen ,die für Behinderte reserviert sind, sich ein eigenes Eingrenzen lassen hat.
Nun sind 3 Stellplätze für Behinderte reserviert wovon eins Privat ist. Derjenige hat ein gemietetes Stellplatz + den eingegrentzen Stellplatz + die 2 für Behinderte zur Verfügung gestellten Stellplatz. Parelell dazu haben die anderen Bewohner Schwierigkeiten Ihr Fahrzeuge zu parken.
Leider konnte ich im Netz nichts passenes dazu finden...
Links reichen ebenso als eine ANtwort aus :) DaaNKE
11 Antworten
Das ergibt sich aus der Baugenehmigung! Dort ist nachzulesen, wieviele Stellplätze je Wohneinheit geschaffen werden müssen.
n Deutschland werden die Erfordernisse heute in der Regel durch die Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Grundsätzlich müssen danach für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr erwarten lassen, die notwendigen Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätze auf dem Baugrundstück oder einem in der Nähe gelegenen Grundstück errichtet werden. Der Umfang der Stellplatzverpflichtung wird von der Bauaufsichtsbehörde festgesetzt. Dabei richtet sie sich in der Regel nach Verwaltungsrichtlinien. Soweit die Schaffung der notwendigen Einstellplätze nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten hergestellt werden kann, so können die Bauaufsichtsbehörden ausnahmsweise zulassen, dass die Herstellung der Einstellplätze durch Zahlung einer Ablösesumme an die Gemeinde ersetzt wird.
Wieviel Stellplätze für ein Gebäude nachzuweisen sind steht in der Baugenehmigung. In ihr wird die Anzahl nach der örtlichen Stellplatzsatzung ermittelt. Darin ist auch die Anzahl der Behindertenstellplätze geregelt.
Der Vermieter muss diese Stellplätze aber nicht zusammen mit den Wohnungen vermieten
Wenn das ein Wohnhaus von einer Wohnungsgesellschaft ist,kann sich der Mieter nicht einfach einen Stellplatz eingrenzen. Wenn er den entsprechenden Ausweis hat, kann er sich auf den Platz für "Behinderte" stellen. Rede mit deinem Vermieter.
Eigentlich muss der Vermieter garkeine zur Verfügung stellen da man meines Wissens ausser es steht im Mietvertrag oder Kaufvertrag nicht umbedingt ein Recht auf einen Parkplatz hat und mann nur die Wohnung kauft/mietet und nicht den Parkplatz
unbedingt und man