Wasserschaden am Haus

12 Antworten

"... der rät mir von der Schadenmeldung ab" ist Blödsinn, selbst wenn sich im Nahchinein herausstellt, dass der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung liegt, ist eine Schadenmeldung sinnvoll, weil die Schadenhöhe sich durch Folgeschäden auch noch verändern kann, und nach meiner Erfahrung der Schaden sowieso höher als 500 € sein wird. Bitte beachten: das ganze muß auch professionell getrocknet werden, und solche Trocknungsfirmen sind nicht billig - ist aber wichtig ! Also melden, Handwerker dazuholen, Zusage der Versicherung einfordern, welche Kosten sie übernimmt Beste Grüße kawestus www.sbb-steinmann.de

Also, die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Schneedruck ab. Wenn also der Schnee durch sein bloßes Gwicht das Dach beschädigt hat, und dadurch Tauwasser eindringen konnte, ist sowohl die Reparatur des Daches als auch der Folgeschaden (Nässe) am Haus versichert. Normalerweise ist es aber in solchen Fällen so, Dass einfach der "Wasserstand" durch den tauenden Schnee so hoch steigt, dass das Wasser durch vorher bestehende Ritzen oder Löcher eindringt. Bei einem normalen Regenguss würde kein Wasser eindringen, weil diese Löcher abgedeckt sind und nur durch hohes stehendes Wasser erreicht werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Schneedruck das Dach beschädigt hat ist eher gering und Du musst als Geschädigter die Schadenursache nachweisen. das dürfte nur gelingen, wenn sich das Dach abgesenkt hat und die Dachhaut eingerissen ist. In jedem Fall solltest Du den Schaden Deiner Versicherung melden (Obliegenheitsverpflichtung im Schadenfall: unverzügliche Meldung beim Versicherer). Sonst ist der Versicherer auf jeden Fall von der Zahlungspflicht befreit. Normalerweise beträgt die Selbstbeteiligung (SB) bei Elementarschäden 10% des Schadens, mindestens jedoch 500 €, maximal 5000 €. Wenn die Versicherung den Schaden anerkennt, reichst Du die Handwerkerrechnungen ein und die Versicherung zahlt den Betrag abzüglich der SB. Wenn Du die Forderungen an den Handwerker abtrittst, erhält dieser die Entschädigung vom Versicherer und wird Die eine weitere Rechnung über den SB-Betrag senden. Nach meiner Erfahrung als Schadenbearbeiter bei einer Versicherung wird aber die SB in dedem Fall überschritten. Wenn professionell getrocknet und die Dämmung erneuert werden muss, bist Du schnell bei 3000 - 5000 €. Allerdings muss ich leider sagen, dass ca. 90% dieser Schäden halt kein versicherten Schaden darstellen, sondern wirklich nur Schäden durch "Regenwasser" durch bestehende Gebäudeöffnungen sind. Die sind nicht versicherbar.

Das wird garantiert mehr als 1000 euro. Bevor sich da feuchtigkeit staut und der schimmel einzug hällt zahl lieber die selbstbeteidigung. Richtig gemacht mit isolierung und neuer verschweissung kommen schnell 2000 und mehr zusammen. Zudem die arbeiten von innen, decke neu verputzen etc.

Zu der bezahlerei: Du zahlst erstmal ALLES selber an den Handwerker, und die Versicherung erstattet die dann den Betrag abzüglich der SB.

Ob der Schaden in Deine Versicherung mit reinfällt, weiß ich nicht. Ich würde nicht mehr den Vertreter, sondern gleich die Versicherung anrufen und nachfragen. Wenn das so stimmt mit der Selbstbeteiligung (kenne ich bei Gebäudeversicherung nicht ), dann mußt Du 500 € der Rechnung selber bezahlen, alles andere übernimmt dann die Versicherung. Es stimmt auch nicht, daß Du den ganzen Schaden erst mal selbst bezahlen mußt. Frage den Handwerker, viele reichen die Rechnung gleich bei der Versicherung ein. Aber frage erst noch mal nach, ob solch ein Schaden mit versichert ist. (Ps. gute Idee, bei uns wurde auch was nass ).

RobinPlayer  08.02.2011, 20:52

Bei weiteren Elementargefahren sind SB üblich

wolschi  09.02.2011, 12:35
@RobinPlayer

Na dann müßte sie doch ihren Schaden ersetzt kriegen.

Ob dieser Schaden von Deiner Versicherung reguliert wird ist fraglich. Schäden durch undichte Dächer sind in der Regel nicht versichert und auch nicht versicherbar. Bauwerksmangel. Bei dem Antrag auf Wohngebäudeversicherung steht folgende Frage: Ist das Gebäude in einem einwandfreien Zustand ? Ich bin mir sicher bei Dir steht im Antrag ein " Ja " . Meist sind nur Schäden verursacht durch Leitungswasser in der Police abgedeckt. Nach Deiner Beschreibung handelt es sich um Schmelzwasser aufgrund undichtem Dach. Allmählichkeitsschaden

Es ist auf jedem Fall ratsam die betroffenen Stellen von einer fachkundigen Person aufzumachen, die feuchten Stellen Trockenzulegen und nach der Ursache zu suchen. Machst Du dies nicht kann es Dir passieren dass Dein Gebälk zu schimmeln beginnt.