Waschmaschine von Freundin kaputt gemacht :( Haftpflicht?
Ich musste die Waschmaschine von einer Freundin benutzen und als ich mit den Programmen durcheinanderkam und die Wäsche nach 4 h nicht gewaschen waren haben wir rumgeschaut und ich wollte die Waschmaschine auf die Seite legen - ja es ist doof gewesen - nun ja ist mir die Waschmaschine umgekippt und funktioniert garnicht mehr. Würde das meine Haftpflicht versicherung übernehmen? Ich habe echt Angst, dass ich die Kosten tragen muss. :(
6 Antworten
Sofern eine Haftpflicht vorhanden ist, sollte diese den Schaden übernehmen. Einfach mal in die Versicherungspolice schauen. Die Waschmaschine abzustottern sollte aber jetzt auch nicht so unmöglich sein... Außerdem ist die bestimmt reparabel.
Ähm "Programm durcheinander gekommen" und "nach 4 Stunden war die Wäsche nicht gewaschen"?? Was habt ihr denn gemacht, vor allem: was hat die Maschine die ganze Zeit gemacht??
Und warum habt ihr die Maschine dann zur Seite legen wollen??
Sorry, aber mit der Geschichte in ner Schadensmeldung zahlt garantiert keine Versicherung. Und auch ansonsten sehe ich Schwarz - immerhin war deine Freundin ja mit daran beteiligt.
Da werdet ihr euch wohl gegenseitig einig werden müssen.
Das Umlegen der Waschmaschine ist ein klassischer Haftpflichtschaden.
Du hast jemand anderen einen Schaden zugefügt.
Genau für sowas ist die Haftpflichtversicherung da.
Wichtig: die Entschädigung erfolgt nur max. zum Zeitwert, sollte die Waschmaschine einen Totalschaden haben.
Wäre die Waschmaschine während der Verwendung defekt geworden, dann wäre das ein Leistungsausschluss für die Privathaftpflichtversicherung. Denn geliehene, gepachtete oder gemietete Sachen sind in der Privathaftpflicht nicht enthalten. Solche Schäden gelten als Eigenschäden. Dafür könnte man eine separate Maschinenbruchversicherung abschliessen (was aber bei einer Waschmaschine nicht wirklich wirtschaftlich sinnvoll wäre).
Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung von Sachen, die der Versicherungsnehmer sich geliehen hat, sind vom Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen (§ 4 I 6 a) AHB).
Leihe ist die unentgeltliche Überlassung von fremden Sachen zum eigenen Gebrauch.
D. h., die Haftpflicht zahlt in solchen Fällen regelmäßig nicht.
Nein, natürlich nicht, warum auch? Das Risiko trägt doch allein der Verleiher und gut ist.