Gibt es einen Zeitraum in dem eine Versicherung (KFZ-Haftpflicht) eine Rückstufung spätestens bekannt geben muss, bzw ab wann gilt diese?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie lang hat aber eine Versicherung Zeit die Rückstufung bekannt zu geben und gilt diese dann tatsächlich ab dem Tag des Unfalls?

Nein - die Besser- oder Schlechterstufung erfolgt grundsätzlich zum 1.1. des Folgejahres nach der Schadenmeldung!

Bei Hauptfälligkeit zum 1.1. wird die Stufung in der Regel mit der neuen Beitragsrechnung bekanngegeben!

Ich meine, sollang man keinen Bescheid hat, kann man ja nicht kündigen und rückwirkend geht das schon garnicht.

Du hast 4 Wochen Zeit nach Erhalt der Prämienerhöhung wegen einem Sonderkündigungsrecht, falls die Beitragserhöhung ohne Leistungsteigerung erfolgt!

Eine Schlechterstufung u. damit Beitragserhöhung aufgrund eines Schadens scheidet hier als Kündigungsgrund natürlich aus.

siola55  12.01.2018, 12:00

Soweit ich weiß kann man eine Versicherung auch dann ausserordentlich kündigen, wenn man nach einem Unfallschaden in den SF Rückgestuft wird...

Irrtum - bei einer Rückstufung aufgrund des Unfalls ist eine Kündigung nicht möglich!

Kündigung nach einem Schadenereignis

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.

.... natürlich. Binde einfach ein den Berater/Makler, denn der kennt deinen Vertrag und die vereinbarte Laufzeit.

Meine stuft soweit möglich mit der neuen Rechnung zurück. Gibt es eine Rückstellung für eine Forderung danach (Beispiel vom letzten Tag), folgt eine Berichtigung.

Kündigen können beide Parteien doch schon mit dem Unfall, oder hat sich da etwas geändert?

Die Stufung passiert immer zum 01.01. und wird mit der Jahresrechnung zur Hauptfälligkeit mitgeteilt.

Eien Prämienerhöhung aufgrund Rückstufung hat KEIN Sonderkündigungsrecht zur Folge, da es keine Beitragserhöhung ist.

Der Schaden als solches hat ein Sonderkündigungsrecht zur Folge.

Apolon  12.01.2018, 14:10

kleine Berichtigung - nicht immer zum 01.01. sondern zum Beginn des Folgejahres. Dies könnte auch der 15.07. sein, da einige Versicherer sich nicht an den 01.01. halten.

NamenSindSchwer  12.01.2018, 14:11
@Apolon

Die Stufung (im Sinne der Mitteilung an den GDV) passiert auch bei unterjähriger Hauptfälligkeit grundsätzlich zum 01.01.

Wann sich dies dann auf den Vertrag auswirkt ist eine andere Frage.

Du hast die Möglichkeit nach einem Schaden die Kfz-Versicherung zu kündigen und zwar nach dem der Versicherer gezahlt hat.

Die Rückstufung erfolgt ab dem nächsten Versicherungsjahr. (meistens am 01.01. des Folgejahres).

Was bringt dir eine Kündigung? Die "neuen" Prozente werden doch von der anderen Versicherung übernommen?

PleurePas 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 08:52

Ich gönne es der Versicherung einfach nicht, sie erst ewig nicht zu melden und dann plötzlich daraus resultierende rückwirkend hohe Vorderungen zu stellen. Ich hätte das KFZ ja in der Zeit auch über jemanden Anderen anmelden können. Oder verkaufen, um mir zum Ausgleich ein versicherungstechnisch günstigeres Model zulegen können.

GanMar  12.01.2018, 10:02
@PleurePas

Man hat auch in der KFZ-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall. Die Frist beträgt vier Wochen, nachdem die Versicherung die Anerkennung oder Ablehnung der Leistung dem Versicherungsnehmer mitgeteilt hat. Dies steht auch so in den Vertragsbedingungen und darauf wird üblicherweise auch in dem Anerkennungs- bzw. Ablehnungsschreiben hingewiesen. Wenn Deine Versicherung Dir erst jetzt die Anerkennung mitteilt, dann beginnt die Vier-Wochen-Frist auch jetzt erst.